Landesmuseum

veröffentlicht am 13. Oktober 2016

Zusammenfassung

Das Land Kärnten gliederte im Jahre 1998 das Landesmuseum für Kärnten als selbständige Anstalt des öffentlichen Rechts aus. Wichtige Ziele der Ausgliederung, wie die Überwindung starrer dienst- und besoldungsrechtlicher Strukturen, die Entlastung des Verwaltungsapparates der Gebietskörperschaft und die mittelfristige Entlastung des Landes in budgetärer Hinsicht, konnten nicht erreicht werden.

Die Gebarung im Landesmuseum war nicht immer wirtschaftlich und zweckmäßig. Seit 2012 stiegen die Rechts- und Beratungskosten vor allem für sozial- und arbeitsgerichtliche Prozesse zwischen Landesmuseum und Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern stark an, was sich negativ auf das Betriebsklima auswirkte und eine hohe Fluktuation zur Folge hatte. Das Landesmuseum tätigte Repräsentationsausgaben für die externe Bewirtung von Auftragnehmern und der Direktion. Bei der Beauftragung der dem Auftraggeber nahestehenden Personen, bei der Einhaltung der richtigen Rechtsform in der Abgrenzung von Dienst- und Werkvertrag und in der Rechnungsführung traten schwere Mängel auf bzw. fehlte es an der nötigen Sorgfalt. Bei der Vergabe von Aufträgen hielt sich das Landesmuseum nicht immer an das Bundesvergabegesetz. Unvollständig war auch die Ausgliederung musealer Aufgaben aus der Landesverwaltung insofern, als das Land die Einbeziehung des Museums Moderner Kunst Kärnten in die Ausgliederungsstruktur verabsäumte.

Die Museumsordnung für die näheren Regelungen zur Organisation der Anstalt lag noch immer nicht vor. Die aufgrund des Landesmuseumsgesetzes erlassene Haushaltsordnung entsprach nicht mehr den aktuellen Anforderungen und bedurfte einer Aktualisierung. Wichtige haushaltsrechtliche Bestimmungen, wie die Erstellung einer Vermögensrechnung und die separate Vorlage des Rechnungsabschlusses an die Landesregierung, vollzog das Landesmuseum nicht rechtskonform.

Die Landesaufsicht, die zwischen Fach- und Finanzaufsicht getrennt war und durch unterschiedliche Referentinnen und Referenten und Abteilungen ausgeübt wurde, erwies sich wegen des damit verbundenen Koordinierungsaufwands und der Abgrenzungsproblematik als nicht effizient.

Das Landesmuseum litt schon lange unter der Raumsituation und den schwierigen konservatorischen Depotverhältnissen in den Kellerräumen des Rudolfinums. Obwohl durch Messungen die kritischen Klimaverhältnisse schon seit Jahren bekannt waren, ergriff das Landesmuseum keine geeigneten Maßnahmen, um die für die Konservierung von Sammlungen empfohlenen Richtlinien einzuhalten und die sammlungsgefährdende Situation im Depot in den Griff zu bekommen. Im Rahmen des Sammlungs- und Depotmanagements fehlten insbesondere eine generelle lückenlose Überwachung der klimatischen Verhältnisse in allen Depots und der verstärkte systematische Einsatz von Klimageräten und Entfeuchtungsanlagen.

Informationen

Der Landesrechnungshof übermittelte den Bericht am 9. Juni 2016 dem Kontrollausschuss, der Landesregierung und der geprüften Stelle. Der Kontrollausschuss befasste den Kärntner Landtag am 13. Oktober 2016 mit dem Bericht. Somit ist der Bericht seit 13. Oktober 2016 öffentlich. Diese Überprüfung wurde auf Prüfauftrag des Kärntner Landtags durchgeführt.




geografischer Bezug

Stadt Klagenfurt

geprüfte Stelle(n)

Kärntner Landesmuseum

Prüfinitiative

Prüfauftrag

Berichtsart

Gebarung

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