Museum Moderner Kunst Kärnten
veröffentlicht am 24. September 2013
Zusammenfassung
Der Landesrechnungshof hat aufgrund eines Mitte 2006 gestellten Ersuchens des Landtags das MMKK (Museum Moderner Kunst Kärnten) und dessen Gebarung überprüft. Schwerpunkte der Prüfung bildeten die Organisation, das Ausstellungsmanagement und die Kunstsammlung (Ankäufe, lnventarverwaltung, Verleihungen).
In die Prüfung wurde auch der Sammlungsbestand der Artothek einbezogen, der zwar bis Ende 2010 unmittelbar von der Kulturabteilung verwaltet, dessen Gebarung aber gemeinsam mit dem MMKK über den oben genannten Ansatz abgewickelt wurde. Seit Anfang 2010 war die Artothek auch organisatorisch in den Geschäftsbereich des MMKK integriert.
Der Landesrechnungshof unterzog bereits im Jahre 1997 die im Inventarbestand des Landes befindlichen Werke der bildenden Kunst unter besonderer Berücksichtigung der Ankäufe der Jahre 1990 bis 1997 einer Überprüfung. Im Zuge der Prüfung überprüfte der Landesrechnungshof schwerpunktmäßig auch den Umsetzungsgrad der damals ausgesprochenen Empfehlungen.
Das MMKK war eine unselbständige Einrichtung des Landes ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Die Bediensteten waren der Diensthoheit des Landes unterstellt und fachlich der Kulturabteilung zugeordnet. Mit Stichtag 31.12.2010 umfasste die Kunstsammlung des MMKK 4.164 Werke der bildenden Kunst, Arbeiten österreichischer und internationaler Künstlerinnen und Künstler des 19., 20. und 21. Jahrhunderts, Werke der Meister des Kärntner Expressionismus der Zwischenkriegszeit, der Protagonisten der Nachkriegskunst sowie den Strömungen der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Der Anschaffungswert dieser Sammlung betrug rund 2,9 Millionen Euro.
Insgesamt wurden für die Kunstankäufe des MMKK im Prüfungszeitraum von 2004 bis 2010 rund 0,75 Millionen Euro verausgabt, wovon 0,333 Millionen Euro im Rahmen der Co-Finanzierung mit dem Bund angeschafft wurden, rund 0,194 Millionen Euro auf Juryankäufe und 0,218 Millionen Euro auf freie Einkäufe entfielen.
Der Landesrechnungshof stellte fest, dass für die Sammlung des MMKK und der Artothek drei Systeme zur Inventarisierung parallel geführt wurden. Nach Ansicht des Landesrechnungshofs sollte der gesamte lnventarbestand des MMKK innerhalb eines angemessenen Zeitraums in der elektronischen Datenbank systematisch nacherfasst werden.
Der Landesrechnungshof kontrollierte stichprobenartig die verliehenen Kunstwerke aus der Sammlung der Artothek. Dabei stellte er Verbesserungspotential in der Bestands- und Verleihverwaltung fest.
Grundsätzlich bewegte sich das MMKK mit seinen Maßnahmen und Aktivitäten im Bereich der Sammlung und Ausstellungen in einem erkennbaren inhaltlich-strategischen Rahmen. Der Landesrechnungshof empfahl jedoch, die Aufgaben, Ziele und Vorgehensweise des Museums in entsprechenden Grundsatzdokumenten (Leitbild, Museumskonzept, Sammlungskonzept) festzulegen.
Zudem empfahl der Landesrechnungshof, für das MMKK eine organisatorische und betriebliche Verselbständigung anzustreben. Dabei sollte als längerfristige Option eine Eingliederung des MMKK in die bestehende Struktur des Landesmuseums geprüft werden, um damit museumsbetriebliche Synergien zu nutzen.
Informationen
Der Landesrechnungshof übermittelte den Bericht am 1. Juni 2012 dem Kontrollausschuss und der geprüften Stelle. Der Kontrollausschuss befasste den Kärntner Landtag am 24. September 2013 mit dem Bericht. Somit ist der Bericht seit 24. September 2013 öffentlich. Diese Überprüfung wurde auf Prüfauftrag des Kärntner Landtags durchgeführt.
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