Landesmuseum – Sammlungs- und Wissenschaftszentrum

veröffentlicht am 30. Mai 2018

Zusammenfassung

Aufgrund von baulichen Mängeln bekommt das Landesmuseum ein Sammlungs- und Wissenschaftszentrum. Bevor das Sammlungs- und Wissenschaftszentrum des Landesmuseums realisiert wird, hätte der Kärntner Landesrechnungshof das Projekt überprüfen müssen. Das Grundstück nähe Südring in Klagenfurt wurde trotzdem schon vor der Prüfung gekauft. Der Landesrechnungshof kritisiert auch zu niedrig angesetzte Kosten.

Das Landesmuseum bekommt ein Sammlungs- und Wissenschaftszentrum. Denn 2012 wurden beim Museumsgebäude inklusive Depots und auch bei den Sammlungsgegenständen erhebliche Mängel festgestellt. Dächer und Fassade des Museums waren in einem schlechten Zustand und es drang Wasser ein. Die Depots waren zu warm und zu feucht, was zu Korrosion und Schimmelbefall an Sammlungsgegenständen führte.

Das Projekt wurde dem Kärntner Landesrechnungshof im Februar 2018 zur Prüfung vorgelegt. Denn der Landesrechnungshof ist verpflichtet, die Planung und Kosten von Großvorhaben vor der Umsetzung zu überprüfen. Das Landesmuseum hat die Liegenschaft für das Sammlungs- und Wissenschaftszentrum aber bereits im September 2017 gekauft, bevor der Landesrechnungshof seine Prüfung durchführen konnte, obwohl der Landesrechnungshof in Vorgesprächen darauf hinwies. Mit diesem Kauf wurde bereits eine Variante zur Umsetzung festgelegt. Bei den vorgelegten Unterlagen fehlten außerdem Angaben für 25 Prozent der Kosten, die erst auf Nachfrage des Landesrechnungshofs nachgereicht wurden.

Die Landesregierung genehmigte für das Sammlungs- und Wissenschaftszentrum Gesamtkosten von 7,22 Millionen Euro. Die vom Landesmuseum vorgelegten Soll-Kosten lagen 259.000 Euro darüber. Der Landesrechnungshof korrigierte diese Kosten weiter nach oben auf 7,68 Millionen Euro, weil die Reserven höher anzusetzen wären und man bei Umbaumaßnahmen vermehrt mit unvorhergesehenen Leistungen rechnen müsste. Es fehlten auch Kosten für Kunst am Bau, die im Kärntner Kulturförderungsgesetz mit einem Prozent des Bauaufwands festgeschrieben sind. Damit lagen die Gesamtkosten 459.000 Euro über der genehmigten Summe.

Informationen

Der Landesrechnungshof übermittelte den Bericht am 23. Mai 2018 dem Kontrollausschuss und den geprüften Stellen. Somit ist der Bericht seit 30. Mai 2018 öffentlich. Dieses Projekt hatte der Landesrechnungshof als Großvorhaben gesetzlich zu überprüfen.



Zur Pressemitteilung →

geografischer Bezug

Stadt Klagenfurt

Prüfinitiative

Gesetzesauftrag

Berichtsart

Großvorhaben

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