Förderungen an den Verein Tibetzentrum
veröffentlicht am 15. Juli 2014
Zusammenfassung
Für den Zeitraum von 2008 bis 2017 schloss das Land Kärnten mit dem 2008 gegründeten Verein „Tibetzentrum – Internationales Institut für höhere Tibetische Studien“ Förderverträge mit einem Gesamtvolumen von bis zu 3 Millionen Euro ab. Die Gesamthöhe der Förderungen und der Umstand, dass der Betriebsabgang fast ausschließlich vom Land finanziert wird, führten zu einer genauen Prüfung durch den Landesrechnungshof. Es wurden die mit den Förderungen getätigten Ausgaben und die Wirksamkeit überprüft.
Durch das Tibetprojekt sollte ein tibetisches Ausbildungszentrum in Hüttenberg etabliert werden. Bei entsprechender Entwicklung war eine Akkreditierung zu einer Privatuniversität mit einem zu errichtenden Hotelbetrieb vorgesehen.
Verein „Tibetzentrum – Internationales Institut für höhere Tibetische Studien“ (I.I.H.T.S.)
Anfang 2008 wurde seitens der tibetischen Gemeinschaft in Wien das Konzept sowie ein Businessplan samt Planungsrechnungen für den neu zu gründenden gemeinnützigen Verein I.I.H.T.S. vorgestellt. Nach Ansicht der Tibeter sollte der Verein die einzige westliche Institution sein, an der die fünf klassischen tibetischen Wissensgebiete vermittelt werden. Das Land Kärnten stimmte einer Förderung des Projektes zu. Am 9. Juni 2008 wurde der Verein unter Schirmherrschaft Seiner Heiligkeit des XIV Dalai Lama mit Sitz in Hüttenberg gegründet.
Als Projektziel für das „Tibetzentrum Hüttenberg“ wurden die regionale Wirtschaftsentwicklung und die Steigerung der Attraktivität der Region definiert. Außerdem sah das Projekt vor, dass Hüttenberg eine „Tourismusgemeinde“ wird und als Plattform für den Austausch der Kulturen dient. Darüber hinaus sollte das kulturelle Erbe Tibets innerhalb der modernen Gesellschaft bewahrt und weiterentwickelt werden. Dafür sollte neben einen tibetisches Wissens- und Bildungszentrum auch ein tibetisches Therapiezentrum für körperliche und geistige Gesundheit aufgebaut werden. Auch der Anbau von tibetischen Kräutern war langfristig vorgesehen.
Fördervereinbarung zwischen I.I.H.T.S. und Land Kärnten im Zeitraum 2008 bis 2017
Zwischen dem Land Kärnten und dem Verein I.I.H.T.S. wurde im Juli 2008 eine Fördervereinbarung im Sinne einer zeitlich (2008-2012) und betragsmäßig begrenzten Abgangsdeckung abgeschlossen. Dadurch sollte unterstützend gewährleistet werden, dass die Vereinsziele umgesetzt werden können. Einen integralen Bestandteil der Fördervereinbarung bildeten das Vereinsstatut, der Businessplan und die Kostenanalyse. Als Grundlage für die Berechnung der Förderleistung wurde die Planrechnung von 2008 bis 2012 aus dem Businessplan herangezogen. Laut dieser Berechnung belief sich der voraussichtliche Gesamtabgang für die Jahre 2008 bis 2012 auf 1.494.600 Euro. Dieser Betrag stellte den maximalen Förderbetrag dar. Die Auszahlung der Förderungen sollte gemäß Fördervereinbarung monatlich am Monatsersten bei 5-tägigem Respiro erfolgen. Der Verein I.I.H.T.S. als Förderungsnehmer verpflichtete sich zu standardisierten Evaluierungen sämtlicher angebotener Lehrveranstaltungen, Kurse und Seminare. Darüber hinaus musste er schriftliche Quartalsberichte über die Aktivitäten des Ausbildungszentrums vorlegen. In den Jahren 2008 bis 2011 wurde die Maximalfördersumme in der Höhe von 1.230.760 Euro bis auf 71.000 Euro ausgeschöpft. Im Mai 2012 wurde eine weitere Fördervereinbarung zwischen den Parteien unterzeichnet. Von 2013 bis 2017 sollte der Verein maximal einen Förderbetrag von 1.499.500 Euro erhalten.
Der Landesrechnungshof bemängelte, dass bei den Fördervereinbarungen keine spezifischen Anreize zur Sparsamkeit geschaffen wurden und somit auch in Zukunft mit der Ausschöpfung der Maximalförderbeträge zu rechnen wäre. Außerdem kritisierte der Landesrechnungshof, dass zu wenige Einnahmen für die Abgangsfinanzierung des Vereins verwendet bzw. lukriert wurden und der Verein stattdessen auf die Landesförderung zurückgriff. Durch den Abschluss eines weiteren Fördervertrags mit der Laufzeit 2013 bis 2017 wurde aus Sicht des Landesrechnungshofs aus einer Anschubfinanzierung eine dauerhafte Subvention.
Informationen
Der Landesrechnungshof übermittelte den Bericht am 5. Dezember 2012 dem Kontrollausschuss und den geprüften Stellen. Der Kontrollausschuss befasste den Kärntner Landtag am 15. Juli 2014 mit dem Bericht. Somit ist der Bericht seit 15. Juli 2014 öffentlich.
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