Förderungen an den österreichischen Kameradschaftsbund

veröffentlicht am 16. Juli 2013

Zusammenfassung

Das Land Kärnten gewährte dem Österreichischen Kameradschaftsbund – Landesverband Kärnten im Prüfzeitraum insgesamt Förderungen in der Höhe von 93.500 Euro. Der Landesrechnungshof hat überprüft, ob diese gewährten Subventionen entsprechend den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit, Rechtmäßigkeit und Sparsamkeit verwendet wurden.

Im Jahr 2002 beschloss der Kärntner Landtag, dass im Entwurf des Landesvoranschlags ein Ansatz für die Förderung der Kärntner Traditions- und Heimatverbände vorzusehen ist. Zu diesen Verbänden zählte auch der Österreichische Kameradschaftsbund – Landesverband Kärnten. Laut eigenem Statut zählte unter anderem die Förderung des Vaterlands- und Heimatgedankens zu den Zwecken des Vereins. Darüber hinaus wollte der Verein auch einen Beitrag zur Völkerversöhnung und Völkerverständigung leisten und den Wehrwillen fördern. Die materiellen Mittel zur Erreichung der Vereinsziele sollten hauptsächlich durch Mitgliedsbeiträge, Spenden, Erträgen aus Veranstaltungen und Subventionen der öffentlichen Hand aufgebracht werden. Während des Prüfungszeitraums hatte der Landesverband laut eigenen Angaben zwischen 11.600 und 13.200 Mitglieder.

In den Jahren 2008 bis 2010 erhielt der Verein eine jährliche Basisförderung in Höhe von 12.500 Euro. Über diese Basisförderung hinaus wurde dem Verein im Prüfzeitraum eine Zusatzförderung für das Jubiläumsjahr und für die Hemmawallfahrten ausbezahlt. Insgesamt wurde der Verein im Prüfzeitraum mit 93.500 Euro subventioniert.

Die Förderzusage wurde regelmäßig mit der Auflage verbunden, das Logo „Land Kärnten Kultur“ auf allen in Verwendung stehenden Publikationen anzubringen. Außerdem wurde der Förderungsempfänger aufgefordert, Verwendungsnachweise in Form von saldierten Originalbelegen in mindestens der Förderungshöhe sowie einen schriftlichen Bericht über die Verwendung der Fördermittel innerhalb einer bestimmten Frist zu erbringen.

Der Landesrechnungshof stellte fest, dass der Verein die Nachweise über die widmungsgemäße Verwendung der Mittel gegenüber der Förderstelle größtenteils erbrachte. Kritisch merkte der Landesrechnungshof an, dass nicht für alle Förderungen Verwendungsnachweise in der Förderhöhe erbracht wurden.

Informationen

Der Landesrechnungshof übermittelte den Bericht am 12. Juli 2012 dem Kontrollausschuss und den geprüften Stellen. Der Kontrollausschuss befasste den Kärntner Landtag am 16. Juli 2013 mit dem Bericht. Somit ist der Bericht seit 16. Juli 2013 öffentlich. Diese Überprüfung wurde auf Prüfauftrag des Kärntner Landtags durchgeführt.




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