Förderungen an den Verein Sicher furtgehen

veröffentlicht am 20. November 2012

Zusammenfassung

Der „Verein Sicher furtgehen“ wurde im Februar 2010 gegründet und hat seinen Sitz in Villach. Er bezweckt die Förderung von Aktivitäten und Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit der Villacher Innenstadt, deren Bewohner und Besucher. Die organschaftlichen Vertreter des Vereins arbeiteten ehrenamtlich. Der Landesrechnungshof überprüfte, welche Zahlungen das Land Kärnten leistete und welche Leistungen der Verein dafür erbrachte.

Rechtsgrundlagen im Bereich der Sicherheitspolizei

Die Kompetenz zur Erlassung sicherheitspolitischer Regelungen ist zwischen Bund und Ländern geteilt. Unterschieden werden die „allgemeine Sicherheitspolizei“, die in der Gesetzgebung und Vollziehung in die Kompetenz des Bundes fällt und die „örtliche Sicherheitspolizei“, die in Gesetzgebung Landessache und zur Vollziehung in die Kompetenz des eigenen Wirkungsbereichs der Gemeinde fällt. Der Bund darf die Gemeinden beaufsichtigen. Private Sicherheitsdienstleister besitzen die gleichen Rechte wie jeder andere Bürger. Sie dürfen, wie Privatpersonen, in Ausnahmesituationen andere festhalten. Ihnen wird in erster Linie das Anhalterecht zu Teil. Dabei ist jedoch Verhältnismäßigkeit geboten.

Der „Verein Sicher Furtgehen“

Nach mehrmaligem Ablehnen des Antrags zur Finanzierung des Vereins durch den Gemeinderat wandte sich der Vereinsobmann an das Land Kärnten. Sein Förderansuchen für die Villacher Citystreife stellte er an den zuständigen Wirtschaftslandesrat. Die finanzielle Unterstützung wurde bereits vor der schriftlichen Antragstellung durch den Vereinsobmann im Rahmen der Gewerbeförderung in Höhe von 10.000 Euro mit dem Hinweis auf Auszahlung nach Rechnungslegung datiert. Im Zuge der schriftlichen Übermittlung der Ergebnisse des Pilotprojekts Citystreife Villach ersuchte der Obmann um weitere finanzielle Unterstützung, die man ihm in Höhe von 16.000 Euro zusicherte. In den ersten drei Monaten wurde mit der beauftragten Firma für das Pilotprojekt „Citystreife“ eine Pauschale von 10.000 Euro vereinbart, für die weiteren Monate vereinbarte man einen Stundensatz in Höhe von 22,68 Euro. Die Kosten des Projekts beliefen sich auf insgesamt 23.685,91 Euro, wovon 2.381,40 Euro aus anderen Mitteln finanziert wurden. Der verbliebende zu finanzierende Restbetrag betrug somit 21.303,71 Euro und wurde mit der Gesamtförderung von 26.000 Euro abgedeckt. Der übrig gebliebene Betrag wurde dem Land Kärnten rücküberwiesen.

Informationen

Der Landesrechnungshof übermittelte den Bericht am 17. Jänner 2012 dem Kontrollausschuss und der geprüften Stelle. Der Kontrollausschuss befasste den Kärntner Landtag am 20. November 2012 mit dem Bericht. Somit ist der Bericht seit 20. November 2012 öffentlich. Diese Überprüfung wurde auf Prüfauftrag des Kärntner Landtags durchgeführt.




Themenbereich(e)

Förderungen

geografischer Bezug

Stadt Villach

geprüfte Stelle(n)

Land Kärnten

Prüfinitiative

Prüfauftrag

Berichtsart

Gebarung

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