Förderungen an die Ulrichsberggemeinschaft

veröffentlicht am 16. Juli 2013

Zusammenfassung

Das Land Kärnten gewährte der Ulrichsberggemeinschaft im Prüfzeitraum insgesamt Förderungen in Höhe von 60.000 Euro. Der Landesrechnungshof überprüfte, ob diese gewährten Subventionen entsprechend den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit, Rechtmäßigkeit und Sparsamkeit verwendet wurden.

Im Jahr 2002 beschloss der Kärntner Landtag, dass im Entwurf des Landesvoranschlags ein Ansatz für die Förderung der Kärntner Traditions- und Heimatverbände vorzusehen ist. Zu diesen Verbänden zählte auch die Ulrichsberggemeinschaft. Laut eigenem Statut zählte unter anderem die Erhaltung des Heimkehrerkreuzes am Ulrichsberg zu den Aufgaben des Vereins. Weitere Zwecke des Vereins waren zum Beispiel auch die Durchführung von Gedenkfeiern und kulturellen Veranstaltungen sowie die Förderung des Wehrwillens.

In den Jahren 2008 bis 2010 erhielt die Gemeinschaft eine jährliche Basisförderung in der Höhe von 11.000 Euro. Über diese Basisförderung hinaus wurde dem Verein im Prüfzeitraum eine Zusatzförderung aus dem Ansatz „Brauchtums und Heimatpflege, Förderausgabe Ermessen“ gewährt. Die Zusatzförderungen mit einem Gesamtvolumen von 27.000 Euro wurden in den Jahren 2008 und 2010 für die Vorbereitung und Durchführung der Jubiläumsfeier ausgezahlt. Insgesamt wurde der Verein im Prüfungszeitraum mit 60.000 Euro subventioniert.

Die Förderzusage wurde regelmäßig mit der Auflage verbunden, das Logo „Land Kärnten Kultur“ auf allen in Verwendung stehenden Publikationen anzubringen. Außerdem wurde der Förderungsempfänger aufgefordert Verwendungsnachweise in Form von saldierten Originalbelegen in mindestens der Förderhöhe vorzulegen. Darüber hinaus verlangte das Land einen schriftlichen Bericht über die Verwendung der Fördermittel innerhalb einer bestimmten Frist.

Der Landesrechnungshof kritisierte, dass der Nachweis der Mittelverwendung von der Ulrichsberggemeinschaft in vier von fünf Fällen erst nach einem Erinnerungsschreiben erbracht wurde. Für die Basisförderung 2008 wurden die erforderlichen Unterlagen trotz dreimaliger Aufforderung noch immer nicht vorgelegt. Darüber hinaus empfahl der Landesrechnungshof bei künftigen Förderungen auf die angesammelten Eigenmittel des Vereins Bedacht zu nehmen und auch die weiteren Mittelzuwendungen von der Einhebung von Mitgliedsbeiträgen abhängig zu machen.

Informationen

Der Landesrechnungshof übermittelte den Bericht am 13. Juli 2012 dem Kontrollausschuss und den geprüften Stellen. Der Kontrollausschuss befasste den Kärntner Landtag am 16. Juli 2013 mit dem Bericht. Somit ist der Bericht seit 16. Juli 2013 öffentlich. Diese Überprüfung wurde auf Prüfauftrag des Kärntner Landtags durchgeführt.




Themenbereich(e)

Förderungen

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