Struktur- und Organisationsreform
veröffentlicht am 4. Mai 2017
Zusammenfassung
Das Land Kärnten beschloss im März 2015 das Struktur- und Organisationsreformkonzept des Amtes der Kärntner Landesregierung (AKL). Dabei kam es jedoch kaum zu strukturellen Neuerungen und weite Bereiche innerhalb und außerhalb des AKL blieben unberücksichtigt. Die Struktur- und Organisationsreform wurde auch nicht mit der Aufgabenreform abgestimmt.
Die Reform umfasste lediglich vier Umsetzungsmaßnahmen, wobei zwei der vier Maßnahmen während des Prüfungszeitraums noch nicht umgesetzt waren. Nur eine Maßnahme, die Änderung der Geschäftsordnung des Amtes der Kärntner Landesregierung (AKL), war vollständig abgeschlossen. Diese umfasste auch die Einführung von Mindestanzahlen an Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern, um neue Unterabteilungen und Sachgebiete errichten zu können. 62 Prozent der bestehenden Unterabteilungen und 76 Prozent der bestehenden Sachgebiete würden diese Mindestanzahlen jedoch nicht erfüllen.
Eine Maßnahme, die großteils umgesetzt war, betraf die Änderung der Geschäftseinteilung des AKL, bei der das Land die Zuständigkeiten der Abteilungen anpasste. Dadurch wurden jedoch Geschäftsbereiche und Aufgaben hauptsächlich verschoben und Doppelgleisigkeiten nur geringfügig bereinigt.
Offen waren die Maßnahmen zur Befristung von Leitungsfunktionen und die Anpassung der Referatseinteilung. Eine neue Referatseinteilung sähe vor, Aufgabenbereiche einer Abteilung möglichst demselben Regierungsmitglied zuzuordnen. Der Kärntner Landesrechnungshof kritisierte, dass pro Abteilung eine hohe Anzahl an Regierungsmitgliedern zuständig war.
Informationen
Der Landesrechnungshof übermittelte den Bericht am 23. Februar 2017 dem Kontrollausschuss und der geprüften Stelle. Der Kontrollausschuss befasste den Kärntner Landtag am 4. Mai 2017 mit dem Bericht. Somit ist der Bericht seit 4. Mai 2017 öffentlich. Diese Überprüfung wurde auf Prüfauftrag des Kärntner Landtags durchgeführt.
Zur Pressemitteilung →
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