Servicestellen des Landes
veröffentlicht am 29. April 2014
Zusammenfassung
Im Rahmen einer Initiativprüfung überprüfte der Landesrechnungshof die „Servicestellen des Landes Kärnten“. Unter anderem analysierte der Landesrechnungshof die Aufgabenfelder und Tätigkeiten der einzelnen Servicestellen.
Wesentliche Feststellungen und Empfehlungen
In einer modernen und wirkungsorientierten Verwaltungsführung wird versucht, die Qualität des Bürgerservice zu verbessern und gleichzeitig Optimierungen in der Verwaltung durchzuführen. Ein adäquates Bürgerservice sollte unter anderem durch Servicestellen erreicht werden. Deshalb überprüfte der Landesrechnungshof insgesamt dreizehn Servicestellen des Landes.
Der Landesrechnungshof betrachtete sowohl die Organisation als auch die Tätigkeiten und Arbeitsschwerpunkte der einzelnen Servicestellen. Er analysierte, ob es Effizienzpotentiale in der Verwaltungsstruktur und den Prozessen gab. Zudem sollte es eine bürgerorientierte Außendarstellung geben. Die Situation der Anwaltschaften und Ombudsstellen im Hinblick auf ihre Weisungsfreiheit und Organisationsstruktur stellte einen weiteren Prüfungsschwerpunkt dar.
Der Landesrechnungshof bemängelte unter anderem, dass sich die Darstellung der auf der Homepage des Landes Kärnten aufgelisteten Servicestellen nicht an den Bedürfnissen und Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger orientierte. Auch die Aktualität der Kontaktdaten auf der Homepage ließ zu wünschen übrig. Im Zuge der Prüfung stellte sich heraus, dass die Personalressourcen einzelner Servicestellen in der Kostenrechnung nicht immer korrekt dargestellt wurden. Darüber hinaus empfahl der Landesrechnungshof die Zusammenlegung von Servicestellen und regte die Einrichtung von neuen Servicestellen an. Die weisungsfreien Anwaltschaften sollten räumlich konzentriert werden, um Synergieeffekte zu erzielen sowie für die Bürgerinnen und Bürger ein Servicezentrum zu schaffen.
Informationen
Der Landesrechnungshof übermittelte den Bericht am 20. Februar 2013 dem Kontrollausschuss und den geprüften Stellen. Der Kontrollausschuss befasste den Kärntner Landtag am 29. April 2014 mit dem Bericht. Somit ist der Bericht seit 29. April 2014 öffentlich.
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