Landesrechnungshof: Struktur- und Organisationsreform zu kurz gegriffen

veröffentlicht am 4. Mai 2017

Einleitung

In seinem neuesten veröffentlichten Bericht kritisiert der Kärntner Landesrechnungshof die Struktur- und Organisationsreform des Amtes der Kärntner Landesregierung.

Pressemitteilung

Bereits im März 2015 hat die Landesregierung das Reformkonzept beschlossen, das sich aber ausschließlich auf das Amt der Kärntner Landesregierung bezieht.

„Die Struktur- und Organisationsreform ist zu kurz gegriffen. Sie sollte die gesamte Landesverwaltung, zum Beispiel auch die ausgegliederten Rechtsträger und die Bezirkshauptmannschaften, miteinbeziehen“, sagt Landesrechnungshofdirektor Günter Bauer.

Der Landesrechnungshof empfiehlt, die Reform auf die Landesstrukturen außerhalb des Amtes der Kärntner Landesregierung auszuweiten und mit der Aufgabenreform abzustimmen, die parallel dazu durchgeführt wurde.

Vier Maßnahmen umfasst die Struktur- und Organisationsreform, von denen zur Zeit der Prüfung des Landesrechnungshofs im November 2016 allerdings zwei noch gar nicht umgesetzt waren. Die Geschäftseinteilung des Amtes der Kärntner Landesregierung sollte verbessert werden.

„Geschäftsbereiche und Aufgaben wurden zum Großteil nur verschoben und Doppelgleisigkeiten blieben bestehen“, sagt Direktor Bauer.

Der Landesrechnungshof empfiehlt weitere Maßnahmen, um die Landesstrukturen tatsächlich zu bereinigen und zu optimieren.

Im Rahmen der Reform ernannte das Land federführende Unterabteilungsleiterinnen und Unterabteilungsleiter im Amt der Kärntner Landesregierung, die mehreren Unterabteilungsleiterinnen und Unterabteilungsleitern vorstehen. Darüber hinaus sollen neue Unterabteilungen nur mit mindestens acht und neue Sachgebiete mit mindestens fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern errichtet werden.

„Dadurch sollen die Leiter und Leiterinnen größere Führungsverantwortung übernehmen“, sagt Direktor Bauer.

Nur 38 Prozent der bestehenden Unterabteilungen und 24 Prozent der Sachgebiete würden die vorgegebene Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erfüllen. Der Landesrechnungshof empfiehlt, die Mindestkriterien strikt einzuhalten, damit die hohe Anzahl von Führungskräften im Verhältnis zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern reduziert wird.

Noch nicht umgesetzt ist die Novellierung des Kärntner Objektivierungsgesetzes, um Leitungsfunktionen befristen zu können. Auch die Referatseinteilung wurde noch nicht geändert. In einzelnen Abteilungen des Amtes der Kärntner Landesregierung sind bis zu sechs von sieben Regierungsmitgliedern zuständig. Im Zuge der Reform soll zu jeder Abteilung möglichst nur ein Regierungsmitglied zugeteilt werden. Der Landesrechnungshof empfiehlt, die Reformmaßnahmen möglichst rasch umzusetzen.