Wirkungsorientierung des Landesvoranschlags 2019
veröffentlicht am 17. Dezember 2018
Zusammenfassung
Der Kärntner Landesvoranschlag 2019 wurde erstmals mit Wirkungszielen erstellt. Damit sollte das Land definieren, welche Wirkung die finanziellen Mittel haben sollten, die das Land für 2019 veranschlagt hat. Der Kärntner Landesrechnungshof hat diese Angaben überprüft, um die Wirkungsziele als wichtiges Steuerungsinstrument des Landes zu verbessern.
Die Wirkungsziele sollen durch Maßnahmen erreicht werden, die das Land festlegen muss. Einige der für den Landesvoranschlag 2019 definierten Maßnahmen waren aber nicht dafür geeignet, die Wirkungsziele zu erreichen. Manche Maßnahmen waren in den Angaben außerdem nicht ausreichend beschrieben.
Um messen zu können, ob die Wirkungsziele erreicht werden, muss das Land Kennzahlen definieren. Das Land legte aber Kennzahlen fest, mit denen die Zielerreichung nicht gemessen werden kann.
Verbesserungspotenzial sah der Landesrechnungshof auch bei der inhaltlichen und formalen Qualität der Wirkungsziele. Beispielsweise waren Werte, die in der Zukunft liegen, als Ist-Werte angegeben. In einigen Fällen war der Zielwert, der angestrebt werden sollte, niedriger als der untere Schwellenwert, der mindestens erreicht werden sollte. Bei einigen Kennzahlen fehlten Ziel- und Schwellenwerte.
Das Landesbudget ist in Globalbudgets gegliedert. Die Wirkungsziele deckten aber teilweise nur geringe Teile der Globalbudgets ab. Große Bereiche des Budgets waren somit von der Wirkungsorientierung ausgenommen.
Informationen
Der Landesrechnungshof übermittelte den Bericht am 10. Dezember 2018 dem Kontrollausschuss und der geprüften Stelle. Somit ist der Bericht seit 17. Dezember 2018 öffentlich. Diese Überprüfung wurde auf Prüfauftrag des Kärntner Landtags durchgeführt.
Zur Pressemitteilung →
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