Vom Landesrechnungshof überprüft: Wirkungsziele des Landesvoranschlags
veröffentlicht am 17. Dezember 2018
Einleitung
Der Kärntner Landesvoranschlag 2019 wurde erstmals mit Wirkungszielen erstellt. Der Kärntner Landesrechnungshof überprüfte diese Angaben und gibt Empfehlungen, um dieses wichtige Steuerungsinstrument des Landes zu verbessern.Pressemitteilung
Welche Wirkung haben die finanziellen Mittel, die das Land für das nächste Jahr veranschlagt? Um diese Frage beantworten zu können, musste das Land für den Voranschlag 2019 erstmals Wirkungsziele formulieren. Diese Ziele sollen durch Maßnahmen erreicht werden. Dazu musste das Land Kennzahlen definieren, um messen zu können, ob Ziele erreicht werden.
Zu diesen Wirkungszielen gab der Kärntner Landesrechnungshof eine Stellungnahme an den Finanzausschuss des Landtags ab. Da der Landesrechnungshof am 6. Dezember auch einen Prüfauftrag vom Kontrollausschuss zu diesem Thema bekam, wurde die Stellungnahme zu einem Prüfbericht.
„Der Prüfauftrag macht deutlich, dass die Politik die Wirkungsorientierung ernst nimmt. Denn dadurch befasst sich auch der Kontrollausschuss damit“, sagt Landesrechnungshofdirektor Günter Bauer.
Der Bericht zur Wirkungsorientierung ist nun für jeden öffentlich auf der Homepage des Landesrechnungshofs zum Nachlesen.
Der Landesrechnungshof kritisiert vor allem, dass einige Maßnahmen nicht geeignet sind, um die Wirkungsziele zu erreichen. Manche Maßnahmen waren auch nicht ausreichend beschrieben. Das Land gab außerdem Kennzahlen an, mit denen die Zielerreichung nicht gemessen werden kann.
„Das Land sollte darauf achten, dass die Maßnahmen verständlich beschrieben sind und dabei unterstützen, die Wirkungsziele zu erreichen“, sagt Direktor Bauer.
Budget besser abdecken
Nach dem neuen Haushaltsrecht verfügt jede Landesrätin und jeder Landesrat über ein Bereichsbudget, aus denen sich das Gesamtbudget zusammensetzt. Die Bereichsbudgets sind in Globalbudgets unterteilt. Die Wirkungsziele deckten manchmal nur geringe Teile der Globalbudgets ab. Somit waren große Teile des Budgets von der Wirkungsorientierung ausgenommen.
„Das Land sollte die wesentlichen Bereiche der Globalbudgets mit den Wirkungszielen abdecken“, sagt Direktor Bauer.
Qualität verbessern
Der Landesrechnungshof kritisiert auch die inhaltliche und formale Qualität der Wirkungsziele. Beispielsweise waren Werte, die in der Zukunft liegen, als Ist-Werte angegeben. In einigen Fällen war der Zielwert, der angestrebt werden sollte, niedriger als der untere Schwellenwert, der mindestens erreicht werden sollte. Bei einigen Kennzahlen fehlten Ziel- und Schwellenwerte. Außerdem sollten die Empfehlungen aus den Prüfberichten des Landesrechnungshofs in den Wirkungszielen berücksichtigt werden.
Der Landesrechnungshof sieht die Angaben zur Wirkungsorientierung, die das Land für den Landesvoranschlag 2019 erstmals erarbeiten musste, als gute Basis, um sie weiterzuentwickeln.
„Wir wollen mit unserem Bericht das Land dabei unterstützen, die Wirkungsorientierung zu verbessern“, sagt Direktor Bauer.
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