Tourismusabgabe des Landes Follow-up
veröffentlicht am 9. April 2026
Zusammenfassung
Der Kärntner Landesrechnungshof überprüfte, ob seine Empfehlungen zur Tourismusabgabe aus dem Jahr 2020 umgesetzt wurden. Dabei zeigte sich, dass der Großteil nicht umgesetzt war.
Vier von 47
Von 47 Empfehlungen setzte das Land nur vier vollständig um. Damit blieb viel Potential ungenutzt, die Tourismusabgabe zu vereinfachen, die Abgabenpflichtigen zu entlasten und die Einhebung effizienter zu gestalten. Zudem sollte durch eine verstärkte Digitalisierung der Abwicklung der Verwaltungsaufwand weiter reduziert werden.
Freigrenze empfohlen
Die Analyse des LRH ergab, dass ein kleiner Teil der Abgabenpflichtigen den Großteil des Abgabenaufkommens trug. Deshalb wurde die Einführung einer Freigrenze empfohlen, um kleine Betriebe zu entlasten und gleichzeitig den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Diese Maßnahme wurde jedoch bislang nicht umgesetzt.
Veralteter Tätigkeitskatalog
Die Höhe der Tourismusabgabe ergibt sich aus dem abgabenpflichtigen Umsatz des Unternehmens sowie dem Abgabensatz, der von Tätigkeit und Gemeinde abhängig ist. Grundlage für die Einstufung ist der Tätigkeitskatalog aus dem Jahr 1970. In ihm sind beispielsweise Milchtrinkhallen als Gewerbebetriebe angeführt, obwohl diese seit Jahrzehnten nicht mehr üblich sind. Museen und andere Tourismusattraktionen sowie Versicherungen oder die Überlassung von Arbeitskräften werden hingegen mit keinem Wort erwähnt. Der Landesrechnungshof empfiehlt, den Tätigkeitskatalog zu überarbeiten.
Datenübermittlung zwischen Behörden
Auch im Bereich der Digitalisierung gibt es Nachholbedarf: Eine automatisierte Datenübermittlung zwischen Finanzbehörden und dem Land, wie in Tirol, wurde nicht vorangetrieben. Dabei könnte sie die Abwicklung stark vereinfachen und für viele Betriebe sogar die Erklärungspflicht überflüssig machen.
Informationen
Der Kärntner Landesrechnungshof übermittelte den Bericht am 2. April 2026 dem Kontrollausschuss und der Landesregierung als geprüfter Stelle. Somit ist der Bericht seit 9. April 2026 öffentlich.
Zur Pressemitteilung →
/f/101163/3165x1102/7a0e4e9dbc/logo-blau-flagge-eingegraut.png)