Tourismusabgabe des Landes
veröffentlicht am 30. Juli 2020
Zusammenfassung
Im Jahr 2019 nahm das Land rund 18 Millionen Euro an Tourismusabgabe ein. Der Kärntner Landesrechnungshof hat die Tourismusabgabe des Landes überprüft. In seinem Bericht hat er 47 Empfehlungen ausgesprochen, um den Aufwand bei der Einhebung der Tourismusabgabe für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung zu reduzieren.
Große Verwaltungsvereinfachung
64 Prozent der Abgabepflichtigen erbringen nur fünf Prozent des Gesamtaufkommens der Tourismusabgabe. Die Einführung einer Umsatz-Freigrenze, bis zu der keine Abgabenerklärung abzugeben ist, könnte daher den Verwaltungsaufwand stark reduzieren und hätte nur geringe Auswirkungen auf die Gesamteinnahmen des Landes.
Großes Einsparpotential liegt auch in einer verpflichtenden Abgabenerklärung via Onlineformular. Derzeit werden nur 27 Prozent der Anträge online eingereicht. Die restlichen 73 Prozent müssen manuell erfasst werden. Die Anzahl der Abgabenerklärungen könnte auch um rund 20 Prozent reduziert werden, wenn man die derzeit für die Berechnung herangezogenen drei Gemeindeklassen auf eine Abgabegruppe reduziert.
Der Landesrechnungshof kritisiert, dass bei der Einhebung der Tourismusabgabe ein Tätigkeitskatalog als Basis dient, der seit 1970 kaum erweitert wurde. Der Tätigkeitskatalog sollte daher überarbeitet und heute gängige Tätigkeiten beispielsweise aus der IT-Branche oder dem Berufszweig der Überlassung von Arbeitskräften mit aufgenommen werden.
Informationen
Der Landesrechnungshof übermittelte den Bericht am 23. Juli 2020 dem Kontrollausschuss und der geprüften Stelle. Somit ist der Bericht seit 30. Juli 2020 öffentlich.
Zur Pressemitteilung →
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