Nachfrageverfahren 2016
veröffentlicht am 11. September 2018
Zusammenfassung
Im Nachfrageverfahren analysiert der Kärntner Landesrechnungshof jedes Jahr den Umsetzungsstand seiner Empfehlungen, die er zwei Jahre zuvor ausgesprochen hat. Im Jahr 2016 sprach der Landesrechnungshof 221 Empfehlungen aus. Nun hat er bei den geprüften Stellen nachgefragt, inwiefern sie seine Empfehlungen umgesetzt haben.
Im Jahr 2017 setzten die geprüften Stellen bereits ein Drittel der Empfehlungen um. Für etwa die Hälfte der Empfehlungen sagten die geprüften Stellen eine vollständige und für 8,6 Prozent eine teilweise Umsetzung zu. 9 Prozent der Empfehlungen blieben offen.
Geschäftsführerverträge der Landesbeteiligungen
Der Landesrechnungshof analysierte die Verträge geschäftsführender Leitungsorgane von 52 Landesbeteiligungen. Das Land plante 22 der 33 Empfehlungen vollständig umzusetzen, sieben teilweise und vier nicht. Nicht umgesetzt werden sollten beispielsweise die Empfehlungen, Sonderverträge der KABEG (Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft) dem Aufsichtsrat zur Genehmigung vorzulegen und eine Anschaffungskosten-Obergrenze für Dienstwägen einzuführen.
Pistensanierung Flughafen
Die Pistengeneralsanierung am Flughafen Klagenfurt musste als Großvorhaben vom Landesrechnungshof überprüft werden. Bei dieser Überprüfung sprach der Landesrechnungshof 15 Empfehlungen an die Kärntner Flughafenbetriebsgesellschaft aus. Die Flughafenbetriebsgesellschaft setzte alle Empfehlungen um, indem sie den Leitfaden „Richtline“ für zukünftige Großvorhaben erarbeitete.
Landesmuseum
Der Landesrechnungshof überprüfte die Gebarung des Landesmuseums, das 1998 ausgegliedert wurde und sprach 78 Empfehlungen aus – 54 an das Landesmuseum, acht an das Land und 16 sowohl an das Land als auch an das Landesmuseum. Für 76 Empfehlungen war eine vollständige und für eine Empfehlung eine teilweise Umsetzung geplant. Offen blieb die Empfehlung an das Land, regelmäßig Follow-up-Überprüfungen bei Fonds und Anstalten durchzuführen.
Landesrechnungsabschluss 2015
Wie gesetzlich vorgeschrieben, überprüfte der Landesrechnungshof den Landesrechnungsabschluss 2015 auf formale und rechnerische Richtigkeit sowie die Einhaltung haushaltsrechtlicher Vorschriften. In diesem Prüfbericht sprach der Landesrechnungshof 28 Empfehlungen an das Land aus, von denen alle außer einer zur Umsetzung geplant waren. Keine Umsetzung geplant war für die Empfehlung, mit einer Gemeinde über ein offenes Landesdarlehen zu verhandeln.
Stadion Klagenfurt
Das Stadion Klagenfurt wurde für die Fußball-Europameisterschaft errichtet und sollte danach rückgebaut werden. Nach der Europameisterschaft beschloss aber die Stadt Klagenfurt mit Zustimmung des Landes, das Stadion doch nicht rückzubauen. Der Landesrechnungshof überprüfte diese Vorgangsweise und sprach 11 Empfehlungen an das Land aus, denn für die Stadt Klagenfurt hatte er keine Prüfzuständigkeit. Das Land wollte alle außer einer Empfehlung umsetzen. Grundsätzlich sollte bei jeder Investitionsentscheidung hinterfragt werden, ob der Mitteleinsatz für den Nutzen gerechtfertigt ist. Beim Stadion sah das Land die Verpflichtung bei der Landeshauptstadt Klagenfurt. Deswegen blieb diese Empfehlung offen.
Unterstützende Dienstleistungen in den Landesbeteiligungen
Der Landesrechnungshof überprüfte Unterstützungsleistungen in den Landesbeteiligungen aus den Bereichen Rechnungswesen, Fuhrpark, Rechtsberatung und Informationstechnologie. In diesem Bericht richtete er 29 Empfehlungen an das Land, wovon sechs offen blieben, unter anderem die Empfehlungen den Landesfuhrpark auch für die Beteiligungen zu öffnen und Rechtsberatungsleistungen im Amt der Landesregierung transparent darzustellen.
Wohnbauförderung
Im Fokus der Überprüfung waren die Organisation der Förderung und die Höhe der eingesetzten Fördermittel. Der Landesrechnungshof sprach 27 Empfehlungen an das Land aus, wovon 13 vollständig umgesetzt werden sollten, sieben teilweise und sieben nicht. Eine offene Empfehlung betraf den Personalstand, der an den Rückgang der Förderanträge angepasst werden sollte. Als nicht zur Umsetzung geplant war auch die Empfehlung, Prognoserechnungen und Risikobewertungen durchzuführen, um den Finanzbedarf längerfristig planen zu können.
Informationen
Der Landesrechnungshof übermittelte den Bericht am 4. September 2018 dem Kontrollausschuss und den geprüften Stellen. Somit ist der Bericht seit 11. September 2018 öffentlich.
Zur Pressemitteilung →
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