Über 200 Empfehlungen des Landesrechnungshofs aufgenommen
veröffentlicht am 11. September 2018
Einleitung
Die Verbesserungsvorschläge des Kärntner Landesrechnungshofs werden gut aufgegriffen. 201 seiner Empfehlungen aus dem Jahr 2016 wollen die geprüften Stellen umsetzen. Die Umsetzung von einem Drittel aller Empfehlungen ist bereits abgeschlossen. Das ergab das Nachfrageverfahren des Landesrechnungshofs, bei dem die Prüferinnen und Prüfer hinterfragt haben, wie die geprüften Stellen mit ihren Empfehlungen umgegangen sind.Pressemitteilung
221 Empfehlungen richtete der Landesrechnungshof im Jahr 2016 an die geprüften Stellen. Die meisten davon an das Land, 78 Empfehlungen auch an das Landesmuseum und 15 an die Kärntner Flughafen Betriebsgesellschaft. Der Landesrechnungshof fragte bei diesen Stellen nach, inwiefern sie seine Empfehlungen aufgegriffen haben. Auf Basis ihrer Rückmeldungen wurden die Empfehlungen in drei Kategorien eingeteilt: umgesetzt, Umsetzung geplant oder keine Umsetzung geplant.
Für 201 Empfehlungen (91 Prozent) sagten die geprüften Stellen eine Umsetzung zu. 74 Empfehlungen davon sind bereits vollständig umgesetzt.
„Dass die geprüften Stellen über 90 Prozent der Empfehlungen des Landesrechnungshofs umsetzen wollen, ist ein Beweis für die gute Arbeit der Prüferinnen und Prüfer“, sagt Landesrechnungshofdirektor Günter Bauer.
Empfehlungen umgesetzt
Bereits umgesetzt wurde eine Gehaltsobergrenze für geschäftsführende Leitungsorgane in der KABEG (Kärntner Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft), sodass deren Gehalt das des Landeshauptmanns nicht mehr übersteigen darf. Das Land hat auch Empfehlungen des Landesrechnungshofs zur Wohnbauförderung aufgenommen. Begünstigte Rückzahlungen von Wohnbauförderungsdarlehen werden nun an das Jahres- bzw. Familieneinkommen der Antragstellerin bzw. des Antragstellers zum Zeitpunkt der Rückzahlung geknüpft. Aus dem Wohn- und Siedlungsfonds fördert das Land keine Baumaßnahmen mehr. Denn der Landesrechnungshof kritisierte diesen Fonds als Parallelstruktur zur Wohnbauförderung, mit der die Voraussetzungen der Wohnbauförderung umgangen wurden.
78 der 221 Empfehlungen sprach der Landesrechnungshof im Jahr 2016 bei der Überprüfung des Landesmuseums aus. Alle außer einer Empfehlung wollen die geprüften Stellen umsetzen. Die unrechtmäßig gewährte Bildschirmzulage an den damaligen Museumsdirektor sowie die unrechtmäßig ausbezahlte Nächtigungsgebühr seines Assistenten wurden mittlerweile zurückerstattet. Reiseaufwände werden nun nach den Vorschriften des Landes abgerechnet. Der Landesrechnungshof kritisierte unter anderem die problematischen Klimaverhältnisse in den Museumsdepots. Um dieser Empfehlung nachzukommen, werden die klimatischen Verhältnisse der Depots nun fünf Mal im Jahr und zusätzlich nach stärkeren Unwettern überprüft.
Bei der Überprüfung des Stadions Klagenfurt kritisierte der Landesrechnungshof den Vergleich der Varianten. Der Architekt hätte die Kostenangaben nur geschätzt. Das Land plant in Zukunft bei Großvorhaben verschiedene Varianten so zu vergleichen, dass die Unterschiede durch eine detaillierte Kostenermittlung klar dargestellt werden. Bei der Pistengeneralsanierung am Flughafen Klagenfurt empfahl der Landesrechnungshof, die Entscheidung für eine von mehreren Varianten mit einer aussagekräftigen, technisch-wirtschaftlichen Gegenüberstellung zu begründen. Dieser Empfehlung kam die Kärntner Flughafen Betriebsgesellschaft in einem Leitfaden für Großvorhaben nach.
Offene Empfehlungen
20 Empfehlungen des Landesrechnungshofs aus dem Jahr 2016 planen die geprüften Stellen derzeit nicht umzusetzen. Beispielsweise werden Sonderverträge der KABEG noch nicht dem Aufsichtsrat zur Genehmigung vorgelegt. Bei zwölf Landesbeteiligungen hatte der Landesrechnungshof erhoben, dass in drei Jahren Kilometergelder von 397.000 Euro verrechnet wurden. Um dem entgegenzuwirken empfahl er, den Landesfuhrpark auch für die Beteiligungen zu öffnen. Eine Umsetzung dieser Empfehlung ist noch nicht geplant. Eine weitere Empfehlung, die offen blieb, war die Betriebsnotwendigkeit von Dienstwägen für geschäftsführende Leitungsorgane zu analysieren. Dafür sollten Fahrtenbücher geführt werden. Ebenso nicht umgesetzt wurde die Empfehlung, Rechtsleistungen in den Landesbeteiligungen separat von den sonstigen Beratungsleistungen zu erfassen.
Durch das Nachfrageverfahren wird der Druck auf die geprüften Stellen erhöht, die Empfehlungen des Landesrechnungshofs aufzugreifen.
„Das gute Ergebnis des Nachfrageverfahrens zeigt, dass der Landesrechnungshof konstruktive Empfehlungen ausspricht. Die geprüften Stellen nehmen unsere Optimierungsvorschläge auf, um sich zu verbessern“, sagt Direktor Bauer.
Die zur Umsetzung geplanten Empfehlungen aus den Jahren 2013 bis 2017 will der Landesrechnungshof in einem erweiterten Nachfrageverfahren im nächsten Jahr erneut hinterfragen.
„In den letzten Nachfrageverfahren wurden viele Empfehlungen als zur Umsetzung geplant eingestuft. Im nächsten Jahr wollen wir ermitteln, ob diese Empfehlungen mittlerweile tatsächlich umgesetzt wurden“, sagt Direktor Bauer.
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