Nachfrageverfahren 2015
veröffentlicht am 30. November 2017
Zusammenfassung
Im Nachfrageverfahren analysiert der Kärntner Landesrechnungshof jedes Jahr den Umsetzungsstand seiner Empfehlungen, die er zwei Jahre zuvor ausgesprochen hat. Im Jahr 2015 sprach der Landesrechnungshof 133 Empfehlungen aus. Nun hat er bei den geprüften Stellen nachgefragt, inwiefern sie seine Empfehlungen umgesetzt haben.
Im Jahr 2016 setzten die geprüften Stellen mehr als die Hälfte der Empfehlungen um. Für 45,1 Prozent der Empfehlungen sagten die geprüften Stellen die Umsetzung zu. Nur zwei Empfehlungen blieben offen, jeweils eine in den Prüfberichten zur Revitalisierung des Amalienhofs und eine zum Landesrechnungsabschluss.
Kärnten Therme
Der Landesrechnungshof überprüfte die Gebarung der Kärnten Therme GmbH und die Abwicklung des Projekts Erlebnistherme Warmbad Villach neu. Zehn von 19 ausgesprochenen Empfehlungen setzten die Kärnten Therme GmbH und die Land Kärnten Beteiligungen GmbH um. Die Umsetzung der übrigen neun Empfehlungen wurde zugesagt.
Gemeindeunternehmungen
Im Prüffokus waren die Finanzgeschäfte der Gemeindeunternehmungen, an denen Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern mit mindestens 50 Prozent des Kapitals beteiligt waren – 85 Kärntner Gemeinden. Der Landesrechnungshof richtete insgesamt elf Empfehlungen an die Landesregierung, die Gemeinde Velden am Wörthersee und den Kärntner Gemeindebund. Fünf wurden umgesetzt und die Umsetzung der übrigen Empfehlungen wurde zugesagt. Die Gemeinde Velden am Wörthersee setzte alle Empfehlungen um. Die Umsetzung aller Empfehlungen an den Kärntner Gemeindebund war noch offen.
Slowenische Musikschule
Der Landesrechnungshof überprüfte die Verwendung der Landesförderungen für die slowenische Musikschule Glasbena šola. Die Musikschule finanzierte sich überwiegend aus Förderungen der öffentlichen Hand. Die Landesregierung setzte alle vier Empfehlungen des Landesrechnungshofs um.
LKH Wolfsberg Baustufe 2
Das LKH Wolfsberg war ein Großvorhaben, das verpflichtend vom Landesrechnungshof überprüft werden musste. Im Prüffokus waren die ziffernmäßige Richtigkeit der Soll- und Folge-Kosten-Berechnungen. Die KABEG setzte neun von zwölf Empfehlungen des Landesrechnungshofs um und sagte die Umsetzung der übrigen drei zu.
Revitalisierung Amalienhof
Die Landesimmobiliengesellschaft wollte das Bestandsgebäude Amalienhof sanieren und mit landesnahen Gesellschaften und der Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt Land belegen. Der Landesrechnungshof sprach im Rahmen der Großvorhabensprüfung acht Empfehlungen an die Landesimmobiliengesellschaft aus, wobei sich eine auch an die Landesregierung richtete. Fünf Empfehlungen wurden umgesetzt, bei zwei war die Umsetzung zugesagt und eine Empfehlung blieb offen.
Der Landesrechnungshof empfahl der Landesimmobiliengesellschaft, ein Bonus-Malus-System für Planerverträge einzuführen, um für Planerinnen und Planer Anreize für sparsame Planung zu schaffen. Die Landesimmobiliengesellschaft stufte dieses System nach Rücksprache mit den Kärntner ZiviltechnikerInnen als problematisch ein.
Umfahrung Bad St. Leonhard
Das Großvorhaben Umfahrung Bad St. Leonhard war, mit den im Jahr 2008 vorgelegten Soll-Kosten in Höhe von 65,017 Millionen Euro, eines der aufwändigsten Straßenbauprojekte des Landes. Im Jahr 2015 führte der Landesrechnungshof die Endüberprüfung durch und sprach 35 Empfehlungen aus. Die Landesregierung setzte 13 Empfehlungen um, die Umsetzung der übrigen wurde zugesagt.
Landesrechnungsabschluss
Der Landesrechnungshof muss jedes Jahr den vom Landtag vorgelegten Rechnungsabschluss auf formale und rechnerische Richtigkeit überprüfen sowie die Einhaltung haushaltsrechtlicher Vorschriften. Er nimmt auch Stellung dazu, ob die Gebarung im Einklang mit dem Landesvoranschlag erfolgt ist. Der Saldo des Haushalts im Jahr 2014 -123,42 Millionen Euro. Von den 13 Empfehlungen an die Landesregierung wurden sechs umgesetzt, für sechs war die Umsetzung zugesagt und eine blieb offen. Die offene Empfehlung betraf die erweiterte Finanzschuldenbetrachtung, also die Aufnahme der Verbindlichkeiten aus dem Forderungseinlösemodell, Leasingfinanzierungen und Bevorschussung der Wohnbauförderungsdarlehen.
Informationen
Der Landesrechnungshof übermittelte den Bericht am 9. August 2017 dem Kontrollausschuss und den geprüften Stellen. Der Kontrollausschuss befasste den Kärntner Landtag am 30. November 2017 mit dem Bericht. Somit ist der Bericht seit 30. November 2017 öffentlich.
Zur Pressemitteilung →
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