Empfehlungen des Landesrechnungshofs fast vollständig angenommen
veröffentlicht am 30. November 2017
Einleitung
Fast alle Empfehlungen des Kärntner Landesrechnungshofs aus dem Jahr 2015 wurden von den geprüften Stellen aufgegriffen. In seinem neuesten veröffentlichten Bericht „Nachfrageverfahren 2015“ zeigt der Landesrechnungshof den genauen Umsetzungsstand. Mehr als die Hälfte von 133 Empfehlungen haben die geprüften Stellen bereits vollständig umgesetzt.Pressemitteilung
131 von 133 Empfehlungen, die der Landesrechnungshof im Jahr 2015 ausgesprochen hat, haben die geprüften Stellen bereits umgesetzt oder eine Umsetzung zugesagt.
„Der hohe Umsetzungsstand ist ein Beweis für die gute Arbeit der Prüferinnen und Prüfer“, sagt Landesrechnungshofdirektor Günter Bauer.
Für das Nachfrageverfahren erhob der Landesrechnungshof, wie die im Jahr 2015 geprüften Stellen mit seinen Empfehlungen umgegangen sind. 2015 hat der Landesrechnungshof sieben Berichte veröffentlicht, in denen er 133 Empfehlungen an acht geprüfte Stellen richtete. Anfang 2017 sendete der Landesrechnungshof Formulare an diese Stellen, in denen sie über die Umsetzung der Empfehlungen berichten sollten. In ergänzenden Gesprächen wurden offene Fragen geklärt.
58 der 133 Empfehlungen richtete der Landesrechnungshof an die Kärntner Landesregierung, die 25 bereits vollständig umgesetzt hat, wie die erweiterte Prüfkompetenz des Landesrechnungshofs. Ab der 32. Gesetzgebungsperiode dürfen die Prüferinnen und Prüfer auch Gemeinden unter 10.000 Einwohnern prüfen.
„Wir prüfen auch Projekte, für die sowohl das Land als auch Gemeinden zuständig sind. Bisher waren diese Prüfungen unvollständig, weil wir Gemeinden nicht prüfen durften“, sagt Direktor Bauer.
In Zukunft wird die Landesregierung bei Vorhaben mit außergewöhnlich hohen Kosten keine vertraglichen Verpflichtungen mehr eingehen, bevor der Landesrechnungshof geprüft hat. Diese Empfehlung sprach der Landesrechnungshof bei der Durchführungsüberprüfung der Umfahrung Bad St. Leonhard aus. Wenn das Land Bauten oder Anschaffungen mit außergewöhnlich hohen Kosten tätigt, ist eine Prüfung durch den Landesrechnungshof gesetzlich vorgeschrieben. Bei der Umfahrung Bad St. Leonhard hatte die Landesregierung Verträge abgeschlossen, bevor der Landesrechnungshof seine Überprüfung beendet hat. Der Landesrechnungshof kritisierte, dass die Landesregierung im Rahmen dieser Verträge zu hohe Kaufsummen für Grundstücke und Objekte gezahlt und zu viele Grundflächen erworben hat.
Das KABEG Management sagte dem Landesrechnungshof zu, bei Krankenhausbauten in Zukunft die Gestaltung des Endausbaus festzulegen, bevor mit einzelnen Baustufen begonnen wird.
„Das haben wir empfohlen, um kostenintensive Umbauten zu vermeiden“, sagt Direktor Bauer, „unsere Arbeit zeigt Wirkung, weil die geprüften Stellen die Empfehlungen des Landesrechnungshofs aufnehmen, um sich zu verbessern.“
Das KABEG Management setzt diese Empfehlung bereits beim LKH Wolfsberg um. Mehr als die Hälfte der Empfehlungen des Landesrechnungshofs an die Landesregierung waren aber noch nicht vollständig umgesetzt, wie das Kärntner Spekulationsverbotsgesetz. Die Landesregierung legte bis jetzt nur einen Begutachtungsentwurf vor, der unter anderem das Vier-Augen-Prinzip beinhaltet und Fremdwährungsgeschäfte verbietet.
„Erst mit der Umsetzung des Spekulationsverbotsgesetzes werden riskante Finanzgeschäfte des Landes und der Gemeinden verboten“, sagt Direktor Bauer.
Die beiden nicht umgesetzten Empfehlungen aus dem Jahr 2015 richtete der Landesrechnungshof an die Landesregierung und an die Landesimmobiliengesellschaft (LIG). Der Landesrechnungshof empfahl der LIG, ein Bonus-Malus-System für Planerverträge einzuführen, um für Planer Anreize für sparsame Planung zu schaffen. Nach Rücksprache mit den Kärntner ZiviltechnikerInnen stufte die LIG dieses System als problematisch ein. Die Landesregierung setzte eine Empfehlung zum Landesrechnungsabschluss nicht um.
Die Ergebnisse des Nachfrageverfahrens beeinflussen die weitere Prüfungsplanung des Landesrechnungshofs.
„Im Rahmen einer Follow-up-Prüfung können wir kontrollieren, wie die geprüften Stellen mit unseren Empfehlungen umgegangen sind“, sagt Direktor Bauer, „dabei werden auch Einsparungen und andere Optimierungen sichtbar, die unsere Empfehlungen bewirkt haben.“
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