Internes Kontrollsystem des Landes
veröffentlicht am 23. Juni 2020
Zusammenfassung
Da das Land Kärnten vorwiegend vom Bund finanziert wird, muss es nachweisen, dass es bei Finanzgeschäften Risiken auf ein Minimum reduziert. Der Kärntner Landesrechnungshof hat nun überprüft, wie das Land diesen und weitere Grundsätze durch das Interne Kontrollsystem umsetzt.
Risikoanalysen verbessern
Der Landesrechnungshof stellte im Internen Kontrollsystem des Landes Kärnten keine schweren Mängel fest, spricht aber 59 Empfehlungen vor allem zu Detailaspekten aus. Der Landesrechnungshof empfiehlt dem Land für wichtige und risikoreiche Prozesse im Finanzierungsbereich und Zinsenmanagement Risikoanalysen nach anerkannten Standards zu machen. Dabei sollten auch Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß dargestellt werden. Das Land hat für diese Geschäftsabläufe Prozessbeschreibungen erstellt, gab jedoch zu den Risiken Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß nicht an.
Zahlungsverkehr
Der Landesrechnungshof kritisiert eine manuelle Schnittstelle zwischen dem Buchhaltungssystem des Landes und dem Bankensystem. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Buchhaltung speicherten Zahlungsdaten als Textdateien auf einem zentralen Laufwerk, die in das Bankensystem importiert wurden. Zum Laufwerk mit den veränderbaren Textdateien hatten alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzbuchhaltung Zugriff. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konnten jedoch nicht nur mit diesen Textdateien aus dem Buchhaltungssystem Überweisungen im Bankensystem machen, sondern auch manuell Überweisungen direkt im Bankensystem eingeben. Der Landesrechnungshof empfiehlt automatisierte Schnittstellen für elektronischen Datentransfer zu schaffen und Zugriffsrechte auf ein notwendiges Maß zu beschränken.
Informationen
Der Landesrechnungshof übermittelte den Bericht am 16. Juni 2020 dem Kontrollausschuss und der geprüften Stelle. Somit ist der Bericht seit 23. Juni 2020 öffentlich.
Zur Pressemitteilung →
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