Risiken bei Finanzgeschäften des Landes
veröffentlicht am 23. Juni 2020
Einleitung
Da das Land Kärnten vorwiegend vom Bund finanziert wird, muss es nachweisen, dass es bei Finanzgeschäften Risiken auf ein Minimum reduziert. Der Kärntner Landesrechnungshof hat nun überprüft, wie das Land diesen und weitere Grundsätze durch das Interne Kontrollsystem umsetzt.Pressemitteilung
Das Interne Kontrollsystem des Landes muss die Voraussetzungen des Bundesfinanzierungsgesetzes erfüllen, weil das Land vorwiegend vom Bund finanziert wird. Zur Finanzierung gewährt der Bund dem Land Kärnten Darlehen, was im Bundesfinanzierungsgesetz geregelt ist. Die Finanzierung macht der Bund über die ÖBFA (Österreichische Bundesfinanzierungsagentur). Dafür muss sich das Land verpflichten, Grundsätze einer risikoaversen Finanzgebarung einzuhalten. Das bedeutet, dass das Land Risiken auf ein Mindestmaß beschränken muss.
Die Einhaltung der risikoaversen Finanzgebarung müssen Bundesländer, die über die ÖBFA finanziert werden, nachweisen. Diesen Nachweis kann ein Bundesland durch einen Landtagsbeschluss erbringen oder durch die Bestätigung des Landesrechnungshofs im Landesrechnungsabschluss.
„Der Kärntner Landesrechnungshof kann die risikoaverse Finanzgebarung im Landesrechnungsabschluss nicht bestätigen, weil die Landesregierung den Landesrechnungsabschluss erstellt und nicht der Landesrechnungshof – im Unterschied zum Bund, wo der Rechnungshof Österreich den Bundesrechnungsabschluss erstellt. Deswegen haben wir diese Grundsätze nun im Internen Kontrollsystem des Landes überprüft“, sagt Landesrechnungshofdirektor Günter Bauer.
Der Landesrechnungshof hat überprüft, ob das Interne Kontrollsystem des Landes der risikoaversen Finanzgebarung entspricht und auch die Voraussetzungen des Kärntner Spekulationsverbotsgesetzes erfüllt. Mit diesem Gesetz beschloss der Kärntner Landtag Ende 2017 ein Spekulationsverbot für Land, Gemeinden, Gemeindeverbände und weitere öffentliche Rechtsträger.
Risikoanalysen verbessern
„Das Land sollte für wichtige und risikoreiche Prozesse im Finanzierungsbereich und Zinsenmanagement Risikoanalysen nach anerkannten Standards durchführen. Dabei sollten auch Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß dargestellt werden“, sagt Direktor Bauer.
Das Land hat für diese Geschäftsabläufe Prozessbeschreibungen erstellt, gab jedoch zu den Risiken Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß nicht an.
Strategische Jahresplanung
In der strategischen Jahresplanung stellt das Land sein Schuldenportfolio mit Infos wie Kapitalgeber, Anteil an fix und variabel verzinsten Darlehen sowie Durchschnittsverzinsung dar. Für sämtliche Kennzahlen wie Durchschnittsverzinsung und Anteil an Bundesfinanzierungen sollte das Land Zielwerte festlegen. Dem Landesrechnungshof fehlten in der Jahresplanung auch Risikobeurteilungen für die Strategie, Grenzen für die jährliche Tilgungsbelastung und eine mehrjährige Entwicklung der Kennzahlen.
Empfehlungen zur Optimierung
Der Landesrechnungshof stellte im Internen Kontrollsystem keine schweren Mängel fest, spricht aber 59 Empfehlungen vor allem zu Detailaspekten aus. Beispielsweise empfiehlt er für möglichst alle risikorelevanten Finanzgeschäfte Limits einzuführen. Für Überziehungsrahmen von Bankkonten und Kontokorrentkrediten gab es keine festgelegten Obergrenzen. Der Landesrechnungshof kritisiert auch, dass bei manchen Paraphen die Namen der Unterzeichnenden nicht zuordenbar waren.
Die risikoaverse Finanzgebarung verlangt das Vier-Augen-Prinzip und eine personelle Funktionstrennung zwischen Front und Back Office. Die Kontrolle der Zahlläufe machten jedoch zum Teil Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzbuchhaltung, die bereits am Zahlungsprozess beteiligt waren. Der Landesrechnungshof empfiehlt bei der Kontrolle ausschließlich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzusetzen, die noch in keiner Phase des Prozesses beteiligt waren.
Zahlungsverkehr
Der Landesrechnungshof kritisiert eine manuelle Schnittstelle zwischen dem Buchhaltungssystem des Landes und dem Bankensystem. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Buchhaltung speicherten Zahlungsdaten als Textdateien auf einem zentralen Laufwerk, die in das Bankensystem importiert wurden. Zum Laufwerk mit den veränderbaren Textdateien hatten alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzbuchhaltung Zugriff. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konnten jedoch nicht nur mit diesen Textdateien aus dem Buchhaltungssystem Überweisungen im Bankensystem machen, sondern auch manuell Überweisungen direkt im Bankensystem eingeben.
Der Landesrechnungshof empfiehlt automatisierte Schnittstellen für elektronischen Datentransfer zu schaffen und Zugriffsrechte auf ein notwendiges Maß zu beschränken. Bereits in seinem Bericht zur Personalverrechnung des Landes hat der Landesrechnungshof auf Risiken durch manuelle Schnittstellen hingewiesen.
„Wir empfehlen automatisierte Prozesse zu schaffen. Dadurch kann man Manipulationsmöglichkeiten reduzieren und das Interne Kontrollsystem stärken“, sagt Direktor Bauer.
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