Landesrechnungshof überprüfte die Einhebung von Verwaltungsstrafen

veröffentlicht am 23. Dezember 2025

Einleitung

Der Kärntner Landesrechnungshof überprüfte die Einhebung von Verwaltungsstrafen durch die Bezirkshauptmannschaften in Kärnten. Der Landesrechnungshof empfiehlt, Prozesse zu digitalisieren und interne Kontrollmaßnahmen weiterzuentwickeln. Außerdem wird empfohlen, ein Kompetenzzentrum für Verkehrsstrafen zu schaffen.

Pressemitteilung

2023 bearbeiteten die Bezirkshauptmannschaften in Kärnten insgesamt 520.949 Verwaltungsstrafakte. Die meisten Delikte betrafen den Straßenverkehr, wie beispielsweise Geschwindigkeitsübertretungen oder das Fehlen einer Autobahnvignette. In den Strafabteilungen der Bezirkshauptmannschaften waren im Jahr 2023 im Schnitt 95 Bedienstete beschäftigt, was 87,73 Vollzeitäquivalenten entspricht.

Mehr Effizienz durch ein Kompetenzzentrum für Verkehrstrafen

Der Landesrechnungshof analysierte unter anderem die Arbeitsauslastung im Bereich der Verwaltungsstrafen. Grundlage dafür waren Einschätzungen der Bezirkshauptmannschaften zur Bearbeitungszeit pro Akt. Die Analyse zeigte erhebliche Unterschiede: Während die Personalressourcen einzelner Bezirkshauptmannschaften über 100 Prozent ausgelastet sind, liegen andere Bezirkshauptmannschaften deutlich unter 50 Prozent. Der Landesrechnungshof empfiehlt dem Land, die Ursachen für die unterschiedlichen Arbeitsauslastungen näher zu analysieren und daraus entsprechende Maßnahmen abzuleiten.

Die bereits zentralisierte Abwicklung der Anonymverfügungen in der Bezirkshauptmannschaft Hermagor sieht der Landesrechnungshof als wichtigen Schritt zur Effizienzsteigerung und Verfahrensbeschleunigung. Um Ressourcen optimal und effizient einzusetzen, wird empfohlen, die Bezirkshauptmannschaft Hermagor zu einem bezirksübergreifenden Kompetenzzentrum für Verkehrsstrafen auszubauen. Neben der Bündelung von Verkehrsstrafverfahren sollte das Land außerdem prüfen, ob auch weitere Bereiche zentralisiert werden können.

„Wenn Schwerpunkte gesetzt und das Know-how gebündelt wird, können sich die Sachbearbeiter gezielt auf bestimmte Fachthemen fokussieren und insgesamt effizienter arbeiten“, sagt Günter Bauer, Direktor des Kärntner Landesrechnungshofs.

Derzeit gibt das Servicecenter der Bezirkshauptmannschaft Hermagor Auskünfte bei telefonischen und schriftlichen Anfragen zu Anonymverfügungen. Der Landesrechnungshof empfiehlt, das Servicecenter der Bezirkshauptmannschaft Hermagor als zentrale Stelle für die Beauskunftung von Verkehrsstrafen auszubauen. Zusätzlich sollten Online-Kontaktmöglichkeiten den Bürgerinnen und Bürger ermöglichen, jederzeit rasch und unkompliziert mit der Behörde in Kontakt zu treten. Mithilfe eines Chatbots könnten allgemeine Fragen beantwortet und das Servicecenter entlastet werden.

Digitalisierung für besseren Überblick und schnellere Wege

Um die Anzahl der elektronisch einlangenden Anzeigen zu erhöhen, sollte die digitale Anzeigenübermittlung weiter ausgebaut werden. Der Landesrechnungshof empfiehlt, die Anzeigenübermittlung insbesondere bei behördeninternen oder wiederkehrenden Anzeigen wie jener der Kärntner Bergwacht zu digitalisieren, sodass eine elektronische Weiterverarbeitung der Anzeige ermöglicht wird. Zusätzlich empfiehlt der Landesrechnungshof, in der verwendeten Strafenapplikation ein Dashboard zu implementieren, das einen zentralen Überblick über alle offenen Akte und eine effiziente Ressourcenverteilung ermöglicht.

Bezahlung auch mit Kreditkarte ermöglichen

2023 verschickten die Bezirkshauptmannschaften Strafen in rund 100 verschiedene Länder. Knapp 46.000 Akte waren auf Personen aus Drittländern zurückzuführen. Da Strafen jedoch nur bar oder per Überweisung eingezahlt werden können, führte dies teilweise zu unverhältnismäßig hohen Überweisungsspesen. Der Landesrechnungshof kritisiert, dass gängige elektronische Zahlungsmethoden wie jene mittels Kreditkarte nicht angeboten werden und empfiehlt, diese zu ermöglichen.

Interne Kontrolle stärken

Es ist gesetzlich vorgesehen, dass die Bezirkshauptleute ein angemessenes internes Kontrollsystem einzurichten haben. In den meisten Bezirkshauptmannschaften erledigt der Sachbearbeiter seine Strafakte eigenständig und legt die Strafhöhe im eigenen Ermessen innerhalb des gesetzlichen Strafrahmens fest. Eine technische Prüfung, ob die Strafe innerhalb des gesetzlichen Strafrahmens liegt, findet erst seit der Einführung der neuen Strafenapplikation im Juni 2025 statt. Weiters fehlt ein fixes Vieraugenprinzip, also die Durchsicht durch eine weitere Person. Der Landesrechnungshof empfiehlt, ein internes Kontrollsystem mit stichprobenartigen Überprüfungen einzuführen.