Einhebung von Verwaltungsstrafen
veröffentlicht am 23. Dezember 2025
Zusammenfassung
Der Kärntner Landesrechnungshof überprüfte die Einhebung von Verwaltungsstrafen durch die Bezirkshauptmannschaften. Er empfiehlt ein Kompetenzzentrum für Verkehrsstrafen zu schaffen.
Im Jahr 2023 bearbeiteten die Bezirkshauptmannschaften in Kärnten insgesamt 520.949 Verwaltungsstrafakte. Die meisten betrafen den Straßenverkehr, zum Beispiel Geschwindigkeitsübertretungen und fehlende Autobahnvignetten. In den Strafabteilungen der Bezirkshauptmannschaften arbeiteten 2023 insgesamt durchschnittlich 95 Bedienstete. Die Auslastung des Personals war sehr unterschiedlich. In manchen Bezirkshauptmannschaften betrug die Auslastung über 100 Prozent, in anderen deutlich unter 50 Prozent. Der Landesrechnungshof empfiehlt dem Land, die Ursachen dafür zu analysieren und Maßnahmen daraus abzuleiten.
Schwerpunkte setzen
Anonymverfügungen werden in der Bezirkshauptmannschaft Hermagor zentralisiert abgewickelt. Der Landesrechnungshof empfiehlt die Bezirkshauptmannschaft Hermagor zu einem bezirksübergreifenden Kompetenzzentrum für Verkehrsstrafen auszubauen. Das Land sollte außerdem überprüfen, ob man weitere Bereiche zentralisieren könnte. Indem man Schwerpunkte setzt und Know-how bündelt, könnte sich das Personal gezielt auf bestimmte Fachthemen fokussieren und effizienter arbeiten.
Internes Kontrollsystem einrichten
Laut Gesetz müssen die Bezirkshauptleute ein internes Kontrollsystem einrichten. In den meisten Bezirkshauptmannschaften erledigt eine Person ihre Strafakte eigenständig und legt die Strafhöhe im eigenen Ermessen innerhalb des gesetzlichen Strafrahmens fest. Es fehlt ein im System hinterlegtes Vieraugenprinzip, also die Durchsicht durch eine weitere Person.
Digitalisierung verbessern
Der Landesrechnungshof empfiehlt die digitale Anzeigenübermittlung weiter auszubauen. Vor allem bei behördeninternen und wiederkehrenden Anzeigen, zum Beispiel jenen der Kärntner Bergwacht, sollte die Anzeigenübermittlung digitalisiert werden. In der Strafenapplikation sollte man einen zentralen Überblick über alle offenen Akte und eine effiziente Ressourcenverteilung ermöglichen.
Informationen
Der Kärntner Landesrechnungshof übermittelte den Bericht am 16. Dezember 2025 dem Kontrollausschuss und der Landesregierung als geprüfter Stelle. Somit ist der Bericht seit 23. Dezember 2025 öffentlich.
Zur Pressemitteilung →
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