Das Stadion Klagenfurt im Prüffokus des Landesrechnungshofs

veröffentlicht am 24. November 2016

Einleitung

Das Stadion hat rund 29 Millionen Euro mehr gekostet, als geplant – wegen notwendiger Kosten, die in der Planung nicht berücksichtigt worden sind und wegen der Permanentmachung. Das geht aus dem jüngsten Bericht des Landesrechnungshofs hervor, der am 24. November 2016 im Kontrollausschuss des Landtages beschlossen wurde.

Pressemitteilung

Das Stadion Klagenfurt sollte für die Fußballeuropameisterschaft 2008 mit 30.000 Sitzplätzen errichtet und danach auf 12.000 Sitzplätze rückgebaut werden. Nach der Europameisterschaft beschloss die Landeshauptstadt Klagenfurt mit Zustimmung der Landesregierung, das Stadion nicht rückzubauen. Der Landesrechnungshof kritisiert, dass bei dieser Entscheidung keine Überlegungen zum weiteren Stadionbetrieb gemacht worden sind.

„Seit der Europameisterschaft gab es im Stadion im Durchschnitt nur 2,7 Veranstaltungen pro Jahr mit mehr als 12.000 Zuschauern“, sagt Landesrechnungshofdirektor Günter Bauer.

Durch die Permanentmachung des Stadions und wegen notwendiger Herstellungskosten, die in der Planung nicht berücksichtigt waren, sind bis 31. Dezember 2015 28,8 Millionen Euro Mehrkosten entstanden – insgesamt 95,8 Millionen Euro. Das sind 43 Prozent der 2005 geplanten Herstellungskosten von rund 67 Millionen Euro. Ursprünglich sollten die Kosten zwischen Bund, Land und Stadt gedrittelt werden. Schlussendlich übernahm die Stadt mit 19,9 Millionen Euro nur 21 Prozent. Den Großteil hat der Bund (40,1 Millionen Euro, 42 Prozent) bzw. das Land (35,8 Millionen Euro, 37 Prozent) durch Bedarfszuweisungen und Sonderbedarfszuweisungen getragen.

Kritik übte der Landesrechnungshof auch an der Vergabe des Projekts. So stellte der beauftragte Bieter die Tribünenränge des Oberranges als Mietteile zur Verfügung.

„Eigentlich hätte die Jury diesen Bieter ausscheiden müssen, denn es war eine Bedingung, dass der Bund die abgebauten Teile außerhalb Kärntens weiter verwenden kann“, sagt Direktor Bauer.

Somit widersprach dieses Angebot der Ausschreibung und der Grundsatzvereinbarung zwischen Bund, Land und Stadt. Vier von sechs Bietern erhoben Einsprüche gegen das Vergabeverfahren, für die sich weder der Unabhängige Verwaltungssenat noch das Bundesvergabeamt zuständig erklärten. Durch den notwendigen Ankauf des Oberranges im Nachhinein entstanden zusätzliche Kosten von 3,8 Millionen Euro.