Landesrechnungshof sieht Einsparpotential bei Generalsanierung des Sozialpädagogischen Zentrums

veröffentlicht am 12. Mai 2026

Einleitung

Das Land Kärnten plant die Generalsanierung des Sozialpädagogischen Zentrums in Klagenfurt. Der Kärntner Landesrechnungshof (LRH) überprüfte das Großvorhaben und empfiehlt in seinem Bericht, Einsparpotentiale umzusetzen, vorhandene Flächen wirtschaftlich zu nutzen sowie Kosten genauer zu ermitteln.

Pressemitteilung

Für die geplante Generalsanierung des Sozialpädagogischen Zentrums soll das leerstehende Haupthaus aus dem Jahr 1901, dessen Nutzung seit dem Jahr 2020 behördlich untersagt ist, umfassend saniert werden. Geplant ist, dort Betreuungsangebote für Menschen mit Behinderung sowie Kinderbetreuungseinrichtungen der KABEG unterzubringen.

Die Gesamtkosten des Projekts erhöhten sich von der ersten Grundsatzgenehmigung im Jahr 2021 bis zur Vorlage beim LRH im Jahr 2025 um rund 78 Prozent. Dazu trugen überwiegend der stark gestiegene Baupreisindex, fehlende Grundsatzentscheidungen sowie Projektänderungen und Umplanungen bei. Aufwendige bauliche Maßnahmen erhöhten die Gesamtkosten ebenfalls. Der LRH stellte erhöhte Kostenansätze, Fehler in den Berechnungen sowie doppelt erfasste Leistungen fest. Er reduzierte die vorgelegten Kosten um 2 Millionen Euro auf 28,43 Millionen Euro brutto.

Kosten und Flächenplanung optimieren

Der LRH überprüfte unter anderem die Flächennutzung. Dabei zeigte sich, dass Flächen teilweise über den grundlegenden Bedarf hinaus geplant wurden und Synergien ungenutzt blieben. Die geplanten zusätzlichen Terrassen im zweiten Obergeschoss und neue Flächen im Untergeschoß würden außerdem umfangreiche Abbrüche und aufwendige Umbaumaßnahmen erfordern und den Bauaufwand erhöhen. Der LRH empfiehlt, die Flächen besser an den grundlegenden Erfordernissen auszurichten und gemeinsame Nutzungsmöglichkeiten stärker zu berücksichtigen. Eine optimierte Flächenplanung könnte den Aufwand mindern und Kosten senken.

„Die öffentliche Hand trägt die Verantwortung für einen sparsamen Mitteleinsatz. Gerade bei großen Investitionsprojekten müssen Kosten sorgfältig geplant und Synergieeffekte sinnvoll genutzt werden“, sagt Günter Bauer, Direktor des Kärntner Landesrechnungshofs.

Neben den Korrekturen von 2 Millionen Euro ermittelte der LRH zusätzlich Einsparpotentiale von rund 1,24 Millionen Euro brutto, die sich aus großzügig dimensionierten Flächen sowie aufwendigen Konstruktionen und gehobener Ausstattung ergeben. So blieb unter anderem der Bedarf für einzelne architektonische Lösungen, wie aufwendig gestaltete Verglasungen mit zusätzlichen Holzlamellen, unklar. Der LRH kritisiert zudem, dass bestehendes Inventar und dessen mögliche Weiterverwendung nicht erhoben wurde, sondern die Räume komplett neu eingerichtet werden sollen. Die maßgefertigten Einbaumöbel, die dafür vorgesehen wurden, entsprechen nicht dem Grundsatz der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit.

Planung erst nach Grundsatzentscheidung

Die Planungen für die Generalsanierung begannen bereits im Jahr 2020, wurden jedoch wegen offener Grundsatzfragen im Jahr 2024 unterbrochen. Zu diesem Zeitpunkt lag bereits eine Baubewilligung vor. Der Landesrechnungshof empfiehlt, Vorhaben dieser Größenordnung erst nach verbindlichen Entscheidungen in die Detailplanung zu führen.

Folge-Kosten vollständig und abgestimmt vorlegen

Die Folge-Kosten wurden von den beteiligten Stellen getrennt und ohne Abstimmung vorgelegt. Unterschiedliche Zeiträume und unvollständige Angaben erschwerten eine verlässliche Gesamtbeurteilung. Der LRH kritisiert, dass trotz mehrfacher Aufforderung keine vollständige Gesamtdarstellung vorgelegt wurde. Für künftige Vorhaben empfiehlt er eine abgestimmte und vollständige Vorlage der Folge-Kosten.

„Nicht nur die Baukosten, auch die späteren finanziellen Folgen müssen vollständig und abgestimmt vorliegen. Nur so kann die öffentliche Hand tragfähige Entscheidungen treffen“, so der LRH-Direktor.