Ordnungsmäßigkeit der Buchhaltung 2025 des Landes überprüft
veröffentlicht am 30. Juni 2026
Einleitung
Der Kärntner Landesrechnungshof (LRH) hat im Rahmen der Überprüfung des Rechnungsabschlusses 2025 des Landes eine Ordnungsmäßigkeits- und Belegprüfung durchgeführt. Dafür zog der LRH 875 Stichproben und analysierte unter anderem die Einhaltung von Zahlungsfristen, die korrekte Verbuchung von Geschäftsfällen sowie den digitalen Rechnungsprozess.Pressemitteilung
Mängel bei mehr als jeder zweiten Stichprobe
Von den 875 geprüften Belegen wiesen 462 Mängel auf (52,8 Prozent). Bei 14 Stichproben stellte der LRH Mängel fest, die Auswirkungen auf den Rechnungsabschluss haben können – wie eine inkorrekte Kontenzuordnung oder keine periodengerechte Zuordnung. 15 Fälle betrafen Schwachstellen im internen Kontrollsystem. Dazu zählten beispielsweise eine fehlende Bestätigung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit oder eine fehlende Funktionstrennung, wenn dieselbe Person die Rechnung prüfte und die Zahlung anordnete. Die übrigen Mängel waren überwiegend formaler Natur, konnten jedoch finanzielle Folgen haben. So überschritt das Land bei 301 von 724 geprüften Eingangsrechnungen (41,6 Prozent) die Zahlungsfrist. Ursache waren meist verspätete Weiterleitungen an die Finanzbuchhaltung oder notwendige Mängelbehebungen, beispielsweise aufgrund falscher Kontenzuordnung oder fehlender Unterschriften.
Digitalisierung noch nicht vollständig umgesetzt
Unternehmen können ihre Rechnungen als E-Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format über das Unternehmensserviceportal des Bundes an das Land übermitteln. Zusätzlich gehen weiterhin Papierrechnungen per Post ein. Da der digitale Rechnungsprozess beim Land noch nicht flächendeckend umgesetzt ist, drucken die Sachbearbeiter in den Dienststellen eingelangte
E-Rechnungen teilweise aus und bearbeiten sie anschließend in Papierform weiter.
Im Jahr 2025 erhielt das Land 37.661 E-Rechnungen. Davon wurden 74,4 Prozent mittels digitalem Rechnungsprozess bearbeitet, die übrigen 9.625 E-Rechnungen in Papierform. Der LRH empfiehlt, den digitalen Rechnungsprozess rasch in allen Dienststellen umzusetzen.
„Dies würde die Prozesse beschleunigen und gleichzeitig Nachvollziehbarkeit sowie Transparenz der Haushaltsverrechnung erhöhen. Wir empfehlen eine verpflichtende Übermittlung von E-Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format an das Land“, sagt LRH-Direktor Günter Bauer.
Schwachstelle bei Zahlungsfreigaben
Im digitalen Zahlungsvollzug waren die Anweisungsbefugnisse technisch nicht ausreichend eingeschränkt. Dadurch konnten grundsätzlich alle freigeschalteten Personen Zahlungen im gesamten Landeshaushalt freigeben. Der LRH empfiehlt, das Prinzip der minimalen Rechte konsequent umzusetzen und Zahlungsfreigaben technisch auf die jeweils zuständigen Personen zu beschränken.
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