Nachfrageverfahren 2024
veröffentlicht am 2. Juli 2026
Einleitung
Im Nachfrageverfahren 2024 analysierte der Kärntner Landesrechnungshof den Umsetzungsstand von 437 Empfehlungen, die er im Jahr 2024 in zehn Berichten aussprach. Die geprüften Stellen wollen 94,3 Prozent der Empfehlungen umsetzen, mehr als die Hälfte der Empfehlungen wurde bereits umgesetzt.Pressemitteilung
Kontrollarbeit mit Wirkung
Der Kärntner Landesrechnungshof überprüft, wie das Land die öffentlichen Gelder einsetzt und spricht Empfehlungen aus, damit die Finanzmittel möglichst wirtschaftlich, sparsam und zweckmäßig verwendet werden. Das Nachfrageverfahren leistet dazu einen wichtigen Beitrag: Indem der Kärntner Landesrechnungshof die Umsetzung seiner Empfehlungen regelmäßig überprüft, verstärkt er deren Wirksamkeit deutlich. Gleichzeitig erhöht dieses Verfahren die Transparenz der Arbeit von Politik und Verwaltung, da die Öffentlichkeit nachvollziehen kann, welche Empfehlungen bereits umgesetzt wurden und wo noch Handlungsbedarf besteht.
Im Jahr 2024 sprach der Kärntner Landesrechnungshof 437 Empfehlungen in zehn Berichten aus. Das Nachfrageverfahren für das Jahr 2024 ergab, dass die geprüften Stellen 412 der 437 ausgesprochenen Empfehlungen (94 Prozent) umsetzen wollen. 240 Empfehlungen (55 Prozent) wurden bereits im Jahr nach der Prüfung umgesetzt. Nur 6 Prozent der 437 Empfehlungen (25 Empfehlungen) wollen die geprüften Stellen nicht umsetzen.
„Unser Ziel ist es, durch unabhängige Kontrolle konkrete Verbesserungen für die Verwaltung und die Bevölkerung in Kärnten zu erreichen. Das Nachfrageverfahren macht sichtbar, dass die Empfehlungen des Kärntner Landesrechnungshofs ernst genommen und großteils erfolgreich umgesetzt werden“, so Direktor Günter Bauer.
Wesentliche Ergebnisse des Nachfrageverfahrens 2024 im Überblick
Pflege in Kärnten
Der Kärntner Landesrechnungshof überprüfte die mobilen Pflege- und Betreuungsdienste, die Tagesstätten zur Pflege und die Kurzzeit- und Übergangspflege in Kärnten mit dem Ziel, die Versorgungssituation der Kärntnerinnen und Kärntner zu verbessern.
In seinem Bericht „Mobile Pflege- und Betreuungsdienste“ richtete der Kärntner Landesrechnungshof 50 Empfehlungen an das Land. Seit 2016 erbrachten die Anbieter der mobilen Pflege- und Betreuungsdienste knapp eine Million Einsatzstunden pro Jahr. Der Bedarfs- und Entwicklungsplan des Landes sah bis 2030 eine notwendige Erhöhung auf rund 1,24 Millionen Einsatzstunden vor. Der Kärntner Landesrechnungshof wies kritisch darauf hin, dass dieses Ziel kaum zu erreichen wäre, da die meisten Anbieter voll ausgelastet waren und es einen Mangel an Pflege- und Betreuungspersonal gab. Er empfahl daher, die im Regierungsprogramm vorgesehene Ausbildungsoffensive und die Rekrutierung von Pflege- und Betreuungspersonal rasch umzusetzen, um die Versorgungssicherheit in der mobilen Pflege sicherzustellen.
Bei der Kurzzeitpflege wurden Patienten für einige Tage in einem Pflegeheim untergebracht, um pflegende Angehörige zu entlasten. Die Übergangspflege war für Patienten nach einer Akutbehandlung oder Operation im Krankenhaus als Überbrückungshilfe vorgesehen. Beide Pflegeformen fanden in Langzeitpflegeheimen statt. Der Kärntner Landesrechnungshof sprach in seinem Bericht zur Kurzzeit- und Übergangspflege 21 Empfehlungen an das Land aus. Eine der wesentlichsten Empfehlungen war, die Übergangspflege neu zu organisieren und eigens spezialisierte Einrichtungen zu implementieren, in denen therapeutische Maßnahmen durchgeführt werden sollten.
In seinem Bericht „Tagesstätten zur Pflege“ sprach der Kärntner Landesrechnungshof 30 Empfehlungen aus. Tagesstätten waren teilstationäre Einrichtungen für betreuungs- und pflegebedürftige Menschen. Kärnten lag im Bundesländervergleich mit dem Tagesstättenangebot an vorletzter Stelle. Der Kärntner Landesrechnungshof empfahl daher unter anderem, den etwaigen zukünftigen Bedarf an Tagesstätten zu evaluieren und danach schrittweise und regional ausgewogen weitere Kapazitäten zu schaffen.
B100 Drautal Straße Umfahrung Greifenburg
Das Land plante, für die B100 Drautal Straße eine Ortsumfahrung bei Greifenburg zu bauen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und Engstellen zu beseitigen. Der Kärntner Landesrechnungshof überprüfte das Großvorhaben vor dem Baustart und sprach 62 Empfehlungen aus. Für 97 Prozent plante das Land eine vollständige Umsetzung. Eine wesentliche Empfehlung des Kärntner Landesrechnungshofs betraf die Durchführung von Nutzwertanalysen. Dabei sollte das Land möglichst viele Umsetzungsvarianten miteinbeziehen, um alle Möglichkeiten der Ausführung breit und umfassend beurteilen und daraus die beste Variante auswählen zu können.
Radweg Lieserschlucht – Radweg, Entwässerung, Deckensanierung
Der Kärntner Landesrechnungshof überprüfte nach dem Großvorhaben „Sanierung der Ertlwand“ als zweites Teilprojekt den Radweg, die Entwässerung und die Deckensanierung in der Lieserschlucht. Mit diesem Projekt schloss das Land drei Radwege zusammen. Der Kärntner Landesrechnungshof richtete vor dem Baustart des Großvorhabens 26 Empfehlungen an das Land. Davon wollte das Land 96 Prozent umsetzen. In seinem Bericht empfahl der Kärntner Landesrechnungshof unter anderem, Abstimmungen mit einzubindenden Behörden oder Wasserverbänden schon im Rahmen des Vorprojekts durchzuführen. Überdies sollte das Land zugesicherte Förderungen und konkret vereinbarte Finanzierungsanteile Dritter bei der Budgetierung korrekt berücksichtigen. Beide Empfehlungen hatte das Land bereits umgesetzt.
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