Nachfrageverfahren 2024
veröffentlicht am 2. Juli 2026
Zusammenfassung
Der Kärntner Landesrechnungshof zieht positive Bilanz: der Großteil der im Jahr 2024 ausgesprochenen Empfehlungen wird umgesetzt.
Der Kärntner Landesrechnungshof überprüft, ob öffentliche Gelder wirtschaftlich, sparsam und zweckmäßig verwendet werden. Das Nachfrageverfahren leistet dazu einen wichtigen Beitrag: Indem der Kärntner Landesrechnungshof die Umsetzung seiner Empfehlungen regelmäßig überprüft, verstärkt er deren Wirksamkeit deutlich.
Kontrollarbeit mit Wirkung
Im Nachfrageverfahren 2024 analysierte der Kärntner Landesrechnungshof den Umsetzungsstand von 437 Empfehlungen, die er im Jahr 2024 in zehn Berichten aussprach. Das Nachfrageverfahren für das Jahr 2024 ergab, dass die geprüften Stellen 412 der 437 ausgesprochenen Empfehlungen (94 Prozent) umsetzen wollen. 240 Empfehlungen (55 Prozent) wurden bereits im Jahr nach der Prüfung umgesetzt. Nur 6 Prozent der 437 Empfehlungen (25 Empfehlungen) wollen die geprüften Stellen nicht umsetzen.
Informationen
Der Landesrechnungshof übermittelte den Bericht am 25. Juni 2026 dem Kontrollausschuss, der Landesregierung und den weiteren geprüften Stellen. Somit ist der Bericht seit 2. Juli 2026 öffentlich.
Zur Pressemitteilung →
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