Landesrechnunghof empfiehlt Landesmuseum sparsameren Umgang mit öffentlichen Geldern

veröffentlicht am 11. April 2019

Einleitung

Wie das Kärntner Landesmuseum mit öffentlichen Geldern umgeht, überprüfte nun der Kärntner Landesrechnungshof. Er empfiehlt einen statt zwei Geschäftsführern, kann eine Mieterhöhung nicht nachvollziehen und vermisst neben drei Ledersesseln auch angemessene Vergleichsangebote.

Pressemitteilung

Der Landesrechnungshof überprüfte, ob die finanziellen Mittel des Landes für das Landesmuseum sparsam, wirtschaftlich, rechtmäßig und zweckmäßig eingesetzt wurden. Die Prüferinnen und Prüfer nahmen im Detail die Jahre 2015 bis 2017, teilweise bis 2018 unter die Lupe.

Das neue Landesmuseumsgesetz sieht für das Landesmuseum neben dem Direktor oder der Direktorin auch eine kaufmännische Geschäftsführung vor. Der Landesrechnungshof empfiehlt eine einfache Geschäftsführung. Denn zwei Geschäftsführerinnen oder Geschäftsführer gibt es in Österreich vorwiegend bei Museen mit deutlich größeren Dimensionen wie bei den Einrichtungen des Bundes, dem Natur- oder Kunsthistorischen Museum.

Interne Ressourcen verwenden

Rund 234.000 Euro betrugen die Rechts- und Beratungskosten des Landesmuseums von 2015 bis 2017. Einem Buchhaltungsunternehmen zahlte das Museum im Jahr 2017 rund 33.000 Euro, obwohl drei Museumsmitarbeiter von 2013 bis 2016 Kurse für Buchhaltung, Bilanzierung und Personalverrechnung um rund 11.000 Euro besucht hatten

„Externe Leistungen und Beratungen sollten das Landesmuseum und auch das Land nur in unbedingt notwendigen Fällen beauftragen. Wir empfehlen, verstärkt interne Ressourcen zu verwenden. Dadurch baut man das benötigte Know-how intern auf, was in der Regel auch kostengünstiger ist“, sagt Landesrechnungshofdirektor Günter Bauer.

Mieterhöhung nicht nachvollziehbar

Für eine Steinsammlung mietete das Landesmuseum eine Halle mit 600 Quadratmetern von einer Baufirma. 2013 siedelte die Sammlung in eine Halle mit 1.000 Quadratmetern derselben Firma, wofür 2016 ein neuer Mietvertrag abgeschlossen wurde. Durch die neue Halle vergrößerte sich die Fläche um 67 Prozent, die Miete erhöhte sich jedoch um 167 Prozent. Der Landesrechnungshof kann diese Erhöhung nicht nachvollziehen und empfiehlt, Konsequenzen für die Verantwortlichen zu prüfen.

Kritik an Beauftragung

Bei seiner Überprüfung „stolperte“ der Landesrechnungshof über einen Zaun, den das Landesmuseum für die Ausgrabungsstätte Virunum errichten ließ. Beauftragt wurde ein Unternehmen für Inneneinrichtung, das für die Erneuerung mit einem Holzzaun von 1.000 Laufmetern 47.000 Euro verrechnete. Der Landesrechnungshof kritisiert, dass das Museum ein Unternehmen für Inneneinrichtung mit der Errichtung eines Holzzauns beauftragte.

„Man sollte Unternehmen beauftragen, die für die Leistungen geeignet sind. Das war bei dieser Zaunerneuerung auch bei den beiden Alternativangeboten nicht der Fall“, sagt Direktor Bauer.

Eines davon stammte von einem Einzelhandelsunternehmer der Branche „Allgemeiner Handel ohne Sortimentsbekanntgabe“. Das zweite Angebot holte das Landesmuseum von einer Baufirma ein, die bereits unterschiedliche Leistungen für das Museum erbracht hatte.

Ledersessel vermisst

Nicht auffindbar waren drei Ledersessel, die das Landesmuseum im Jahr 2015 um 480 Euro angekauft hatte. Verkäufer war der Einzelhandelsunternehmer, bei dem ein Angebot für den Zaun eingeholt wurde. Der damalige Leiter der Zentralen Geschäftsstelle hatte die Sessel in der Buchhaltung erfasst, aber die tatsächliche Lieferung konnte das Museum nicht nachweisen. Der Landesrechnungshof empfiehlt, Konsequenzen für die Person zu prüfen, die für den Ankauf verantwortlich war.

78 Empfehlungen nachgefragt

Der Landesrechnungshof hinterfragte bei dieser Überprüfung auch 78 Empfehlungen zum Landemuseum, die er bereits 2016 an Land und Museum ausgesprochen hatte. Alle außer einer Empfehlung sind zur Umsetzung geplant. Nicht umsetzen will das Land die Empfehlung, Vor-Ort-Prüfungen beim Landesmuseum durchzuführen. Als Grund gab das Land mangelnde Personalressourcen an. Zum Zeitpunkt der Überprüfung im Dezember 2018 hatten die geprüften Stellen 31 Empfehlungen vollständig und 23 teilweise umgesetzt.