Follow-up-Überprüfung der Kulturförderung des Landes
veröffentlicht am 20. Dezember 2023
Einleitung
Der Kärntner Landesrechnungshof überprüfte im Jahr 2017 die Kulturförderung des Landes. In der Follow-up-Überprüfung stellte er nun fest, inwieweit das Land seine Empfehlungen umgesetzt hat. Im Juli 2023 waren 30 Prozent vollständig und 38 Prozent teilweise umgesetzt. Knapp ein Drittel der Empfehlungen (32 Prozent) war noch offen.Pressemitteilung
Keine längerfristige Strategie
Für den Kulturbereich verfügte das Land über keine längerfristige Strategie. Im Regierungsprogramm 2013 bis 2018 war eine Kulturstrategie vorgesehen. Das Land begann zwar mit der Ausarbeitung der Strategie, stellte sie jedoch nicht fertig. Stattdessen beschloss die Landesregierung jährliche Schwerpunkte. Erst im Regierungsprogramm für die Jahre 2023 bis 2028 war wieder eine Kulturstrategie vorgesehen.
„Das Land sollte ehestmöglich eine mehrjährige Strategie für den Kulturbereich erarbeiten und beschließen“, sagt Landesrechnungshofdirektor Günter Bauer.
Laut Auskunft des Landes wird das neu gebildete Kulturgremium mit der Arbeit an der Strategie beginnen.
Informationen auf Websites verbessern
Auf mehreren Websites informierte das Land über Kulturförderungen. Diese waren unübersichtlich und der Informationsgehalt zu einzelnen Förderbereichen unterschied sich stark. Das Land veröffentlichte außerdem nicht alle gültigen Förderrichtlinien.
An unterschiedlichen Stellen downloadbare Unterlagen zum selben Thema wichen voneinander ab. Der Landesrechnungshof empfahl daher, die Informationen zu den Kulturförderungen übersichtlich zu gestalten und vollständig an einer Stelle abzubilden.
Beantragung der Kulturförderungen
Ab 2022 konnte man die Kulturförderungen nicht mehr nur mit analogen Formularen, sondern auch online beantragen. Volkskulturförderungen wurden vorwiegend analog beantragt. Das Land begründete das mit überdurchschnittlich älteren Förderwerberinnen und Förderwerbern. Es stellte jedoch auf der Website für die Volkskultur nur analoge Formulare bereit und wies nicht auf die Möglichkeit des Online-Antrags hin.
„Wir empfehlen dem Land, die Online-Beantragung zu allen Förderbereichen der Kulturförderungen in seinem Service-Portal anzubieten. Zudem sollte die Funktion auch in weiteren Sprachen verfügbar und damit noch zugänglicher sein“, sagt Direktor Bauer.
Bearbeitung der Förderungsanträge
Im Jahr 2017 waren zwei örtlich voneinander getrennte Unterabteilungen für Kulturförderungen zuständig. Nun waren die beiden Stellen am gleichen Ort tätig, wie vom Landesrechnungshof 2017 empfohlen. Aber beide wickelten die Kulturförderungen weiterhin getrennt voneinander ab, mit einem jeweils anderen Bearbeitungsprozess.
Der Landesrechnungshof empfahl, die Prozesse aller einlangenden Anträge zu vereinheitlichen, um einen tatsächlichen Effizienzanstieg durch die Zusammenlegung der Unterabteilungen zu gewährleisten. So könnten auch Überhänge oder Engpässe von Personalressourcen besser ausgeglichen werden.
Evaluieren, um zu verbessern
Das Land überprüfte nicht, ob die Kulturförderungen erfolgreich waren. Es hatte auch keine Ziele für die einzelnen Förderbereiche definiert, die man messen und überprüfen konnte. Der Landesrechnungshof empfahl, einen standardisierten Evaluierungsprozess mit konkreten Indikatoren und Messgrößen einzuführen. Anhand der Ergebnisse dieses Evaluierungsprozesses könnte das Land die Kulturförderungen zielgerichtet weiterentwickeln.
Umgesetzte Empfehlungen
Empfehlungen, die das Land umsetzte, betrafen beispielsweise Richtlinien. Das Land hatte eigene Förderrichtlinien für die Kulturförderung erstellt und ersetzte damit wie vom Landesrechnungshof empfohlen die „Allgemeine Richtlinie für Förderungen aus Landesmitteln“ aus dem Jahr 1964. Außerdem erarbeitete das Land ein Informationsblatt, das Fragen zur Förderung verbindlich regelt, und setzte damit die Empfehlung des Landesrechnungshofs aus 2017 vollständig um.