Landesrechnungshof überprüfte Klimaschutzmaßnahmen bei Landesgebäuden

veröffentlicht am 27. Dezember 2023

Einleitung

Der Kärntner Landesrechnungshof analysierte, wie klimafit die landeseigenen Gebäude sind. Er überprüfte insbesondere, ob das Land bei seinen Gebäuden Klimaschutzmaßnahmen ergriff, um den Energiebedarf und die Umweltbelastung zu verringern.

Pressemitteilung

Land sollte Vorreiterrolle einnehmen

Seit Mai 2010 gab es eine EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Diese sah unter anderem vor, dass der öffentliche Sektor eine Vorreiterrolle bei der Einsparung von klimaschädlichen Emissionen einnimmt. Zur nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie gab es das Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012. Dieses Bundesgesetz regelte, dass bei Neubauten und einigen bestehenden Gebäuden verpflichtend ein Energieausweis zu erstellen war.

Energieausweise nicht durchgehend vorhanden

Das Land hatte für 90 seiner 253 Gebäude (Stand Juli 2023) einen Energieausweis erstellt. Da 24 Energieausweise älter als zehn Jahre waren, verfügten nur 66 beheizte Gebäude über einen gültigen Energieausweis. Diese waren in der Datenbank Arcosoft für gesamte Liegenschaften erfasst, aber nicht den konkreten Gebäuden zugeordnet. Der Landesrechnungshof empfahl, gültige Energieausweise für alle beheizten Gebäude zu erstellen und vorzuhalten.

Die Energieausweise enthielten bei Bestandsgebäuden zumeist Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz. Innerhalb der Geltungsdauer der Energieausweise hatte das Land die Empfehlungen nach Möglichkeit umzusetzen. Das Land setzte aber die Empfehlungen aus den Energieausweisen lediglich in geringem Maß um. Wären die Gebäude energieeffizienter, hätte dies sowohl positive Effekte für das Klima als auch eine Reduktion der Betriebskosten zur Folge.

Einzelne Maßnahmen statt Sanierungsprogramm

Der Landesrechnungshof kritisierte, dass es kein umfassendes Programm zur energetischen Sanierung der Landesgebäude gab und das Land nur einzelne Projekte dazu umsetzte. Das Land sollte ein zentrales Umsetzungskonzept erstellen, in dem neben den technischen Maßnahmen konkrete Zeithorizonte zielstrebig verfolgt werden.

Bei allen Bauwerken wäre der geringstmögliche Energiebedarf der baulichen, haustechnischen und betrieblichen Komponenten in den Vordergrund zu rücken. Das Programm sollte auch den tatsächlichen Energieverbrauch der Gebäude berücksichtigen.

„Das Land sollte über die gesetzliche Verpflichtung hinaus sämtliche Gebäude vor allem hinsichtlich des Wärmebedarfs analysieren“, sagt Landesrechnungshofdirektor Günter Bauer.

Fossile Brennstoffe ersetzen

Acht Objekte des Landes hatten im Juli 2023 noch eine Öl- oder Gasheizung. 105 der in der Datenbank Arcosoft enthaltenen 178 Gebäude nutzten Fernwärme zur Beheizung. Aus der Datenbank der Abteilung 9 war nicht ersichtlich, wie viele Gebäude mit Fernwärme versorgt waren. Dabei dokumentierte das Land nicht, inwieweit die Fernwärme frei von fossilen Brennstoffen war.

Das Land sollte die Energieträger für das jeweilige Fernwärmenetz sowie den Anteil an fossilen Brennstoffen erheben und ausweisen. Der Landesrechnungshof empfahl zudem, Heizsysteme mit fossilen Brennstoffen durch Systeme mit erneuerbarer Energie zu ersetzen.

Photovoltaikanlagen forcieren

Auf zehn Gebäuden hatte das Land Photovoltaikanlagen errichtet. Der Großteil der produzierten Energie wurde im jeweiligen Gebäude verbraucht, der Überschuss in das Stromnetz eingespeist. Bei anderen Gebäuden des Landes gab es ein Betreibermodell. Die Dachflächen wurden vermietet, das Land hatte keine Herstellungskosten und bezog Strom für den Verbrauch am Standort.

Bestehende Photovoltaikanlagen sollten, wenn möglich, vergrößert werden. Zukünftige Anlagen sollte das Land entsprechend der Dachfläche möglichst groß und wirtschaftlich optimiert errichten.

Energiemanagementsystem empfohlen

Die Überprüfung des Landesrechnungshofs ergab viele Mängel, die einer raschen Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen bei Gebäuden des Landes entgegenstanden. Eine gesammelte Darstellung und eine Auswertung der energetischen Daten aller Landesgebäude fehlten und es gab keine zentrale Datenbank mit allen Liegenschaften und Gebäuden des Landes.

„Das Land sollte ein Energiemanagementsystem aufbauen. Dieses sollte sowohl auf Ressourcenschonung und Klimaschutz als auch auf Kostensenkungen abzielen“, sagt Direktor Bauer.