Landesrechnungshof: Verbesserungspotential bei Grundversorgung von Asylwerbern

veröffentlicht am 30. Oktober 2018

Einleitung

Der Kärntner Landesrechnungshof überprüfte die Grundversorgung von Asylwerberinnen und Asylwerbern in Kärnten. Kritik übt er vor allem am Leasing von Regionalbetreuerinnen und Regionalbetreuern. Außerdem empfiehlt er, die Einschränkung des Privatverzugs zu überdenken und Deutschkurse für Asylwerberinnen und Asylwerber zu forcieren.

Pressemitteilung

Flüchtlinge sind in Österreich während ihres Asylverfahrens in der Grundversorgung der Bundesländer untergebracht. Durch die Flüchtlingswelle erhöhte sich die Zahl der Grundversorgten in Kärnten von 2.000 im Januar 2015 auf den Höchststand von fast 5.500 Grundversorgten im Februar 2016. Der Landesrechnungshof überprüfte die wichtigsten Leistungen der Grundversorgung, die das Land von 2012 bis 2017 erbrachte. Neben dem Kärntner Landesrechnungshof überprüften auch die Landesrechnungshöfe Burgenland und Oberösterreich sowie der Stadtrechnungshof Wien dieses Thema.

Regionalbetreuer

Um Information, Beratung und Betreuung der Grundversorgten soll sich geeignetes Personal kümmern. Alle anderen Bundesländer beauftragten externe Einrichtungen damit. Nur Kärnten leaste Regionalbetreuerinnen und Regionalbetreuer, die dem Flüchtlingsreferat zugeordnet wurden. Für die Personalbereitstellung verrechnete die Leasingfirma 12 Prozent des Bruttolohns. Das Land zahlte dafür von 2007 bis 2017 insgesamt in etwa 600.000 Euro. Der Landesrechnungshof kritisiert, dass das Personalleasing nicht unter Anwendung des Bundesvergabegesetzes ausgeschrieben wurde, obwohl der Landesrechnungshof dieses Versäumnis bereits 2010 in einem Bericht kritisiert hatte.

Als Vorteil des Personalleasings nannte das Land Flexibilität bei Personalanpassungen, obwohl seit 2007 zumindest zehn Leasingmitarbeiterinnen und Leasingmitarbeiter dauerhaft als Regionalbetreuerinnen bzw. Regionalbetreuer tätig waren. Das Land hätte dieses „Stammpersonal“ als Landesbedienstete beschäftigen können, weil sich die Gehälter der Regionalbetreuerinnen und Regionalbetreuer ohnehin am Landesgehaltsschema orientierten. Dadurch hätten sich das Land und der Bund Kosten für die Personalbereitstellung von mindestens 300.000 Euro gespart. Der Landesrechnungshof empfiehlt die Vorgehensweise mit dem Personalleasing zu evaluieren.

Die Zahl der geleasten Regionalbetreuerinnen und Regionalbetreuer erhöhte sich von 11 im Jahr 2014 auf 20,6 Vollzeitäquivalente im Jahr 2016. Davon waren Leasingmitarbeiterinnen und Leasingmitarbeiter im Ausmaß von 2,75 Vollzeitäquivalenten zeitweise im Flüchtlingsreferat tätig. Der Landesrechnungshof kritisiert, dass das Land Leasingmitarbeiterinnen und Leasingmitarbeiter überwiegend für Innendienst-Tätigkeiten einsetzte, für die eigentlich das Flüchtlingsreferat zuständig war. Damit wurde der Stellenplan umgangen. Vier Regionalbetreuerinnen bzw. Regionalbetreuer wurden außerdem im Jahr 2014 ohne Objektivierung als Vertragsbedienstete in den Landesdienst übernommen.

„Wenn der Personalbedarf nicht mit internen Umschichtungen abgedeckt werden kann, sollte das Land den Stellenplan ausweiten und offene Stellen nach den Vorgaben des Kärntner Objektivierungsgesetzes besetzen“, sagt Landesrechnungshofdirektor Günter Bauer.

Die Regionalbetreuerinnen und Regionalbetreuer besuchten regelmäßig die Quartiere, in denen Grundversorgte in Kärnten untergebracht waren. Bereits 2010 hat der Landesrechnungshof empfohlen, dafür die kostengünstigeren Dienstkraftwägen des Landes zu nutzen, anstatt Kilometergelder zu verrechnen. Bis jetzt ist das Land dieser Empfehlung nicht nachgekommen. 2017 fielen Kilometergelder von 109.000 Euro an – 42 Cent pro Kilometer mit Zuschlägen für die Mitbeförderung von Personen.

Auch die Routenplanung für die Quartierbesuche sollte optimiert werden, um die Fahrtstrecken so kurz wie möglich zu halten. Der Landesrechnungshof erkannte nämlich kein einheitliches Schema. Manche Regionalbetreuerinnen und Regionalbetreuer waren für Quartiere in wenigen Bezirken zuständig, während andere vier oder fünf Bezirke betreuten. Bei der Routenplanung sollten auch die Wohnorte der Regionalbetreuerinnen und Regionalbetreuer berücksichtigt werden.

Private Unterbringung eingeschränkt

Das Land bringt Asylwerberinnen und Asylwerber in organisierten oder privaten Unterkünften unter. 2017 schränkte das Land den Privatverzug jedoch stark ein, obwohl private Unterkünfte für das Land kostengünstiger sind als organisierte. Seit 2017 können somit nur mehr Grundversorgte mit positivem Asylbescheid und subsidiär Schutzberechtigte in einer privaten Unterkunft unterkommen. Mit dieser Einschränkung wollte das Land organisierte Quartiere im Hinblick auf unsichere Entwicklungen in den Krisenländern offenhalten. Der Landesrechnungshof kann die Einschränkung nur bedingt nachvollziehen und empfiehlt diese Strategie zu überdenken. Dabei sollte das Land neben den Kosten auch positive Effekte auf Integration und Sicherheitsinteressen der Bevölkerung beachten.

Deutschkurse forcieren

Der Erwerb der deutschen Sprache ist im Kärntner Integrationsleitbild als Schlüssel zur Integration angegeben. Quartiergeberinnen und Quartiergeber von Grundversorgten mussten regelmäßig Deutschkurse durchführen und wählten selbst Sprachlehrerinnen und Sprachlehrer dafür aus – vorwiegend Ehrenamtliche oder Mitglieder gemeinnütziger Organisationen. Das Land konnte dem Landesrechnungshof keinen Überblick über Kursangebot und Teilnehmerzahlen vorlegen und kontrollierte auch die Inhalte der Kurse nicht.

„Um geeignete Maßnahmen für Deutschkurse setzen zu können, sollte sich das Land einen Überblick über das bestehende Kursangebot verschaffen. Ziel sollte ein verstärkter Erwerb der deutschen Sprache sein, um Integration zu fördern“, sagt Direktor Bauer.

Wegen dem starken Anstieg an Grundversorgten wurde das Personal im Flüchtlingsreferat von 2013 bis 2017 fast verdreifacht – von sieben auf 20,5 Vollzeitäquivalente. Seit Mitte 2016 sinkt die Zahl der Grundversorgten aber wieder. Deswegen empfiehlt der Landesrechnungshof, freiwerdende Personalressourcen anderweitig zu verwenden.