Flüchtlingshilfe Grundversorgung

veröffentlicht am 30. Oktober 2018

Zusammenfassung

Der Kärntner Landesrechnungshof hat die Grundversorgung von Asylwerberinnen und Asylwerbern in Kärnten überprüft.

Flüchtlinge sind in Österreich während ihres Asylverfahrens in der Grundversorgung der Bundesländer untergebracht. Der Kärntner Landesrechnungshof überprüfte die wichtigsten Leistungen der Grundversorgung, die das Land von 2012 bis 2017 erbrachte. Auch der Landesrechnungshof Burgenland, der Landesrechnungshof Oberösterreich und der Stadtrechnungshof Wien überprüften dieses Thema.

Für Information, Beratung und Betreuung der Grundversorgten beauftragten die meisten Bundesländer externe Einrichtungen. Nur Kärnten leaste Regionalbetreuerinnen und Regionalbetreuer, die dem Flüchtlingsreferat zugeordnet wurden. Für die Personalbereitstellung verrechnete die Leasingfirma 12 Prozent des Bruttolohns. Das Land zahlte dafür von 2007 bis 2017 insgesamt etwa 600.000 Euro. Das Personalleasing wurde nicht unter Anwendung des Bundesvergabegesetzes ausgeschrieben, obwohl der Landesrechnungshof das bereits 2010 kritisiert hatte.

Seit 2007 waren zumindest zehn Leasingmitarbeiterinnen und -mitarbeiter dauerhaft als Regionalbetreuerinnen und Regionalbetreuer tätig. Das Land hätte dieses „Stammpersonal“ als Landesbedienstete beschäftigen können, weil die Regionalbetreuerinnen und Regionalbetreuer ohnehin nach dem Landesgehaltsschema entlohnt wurden. Dadurch wären Kosteneinsparungen von mindestens 300.000 Euro möglich gewesen.

Das Land setzte Leasingmitarbeiterinnen und -mitarbeiter im Ausmaß von 2,75 Vollzeitäquivalenten zeitweise im Flüchtlingsreferat für Innendienst-Tätigkeiten ein. Damit wurde der Stellenplan des Landes umgangen. Vier Regionalbetreuerinnen und Regionalbetreuer wurden außerdem ohne Objektivierung als Vertragsbedienstete in den Landesdienst übernommen.

Das Land bringt Asylwerberinnen und Asylwerber in organisierten und privaten Unterkünften unter. 2017 schränkte das Land den Privatverzug stark ein, obwohl private Unterkünfte für das Land kostengünstiger sind als organisierte. Mit der Einschränkung wollte das Land organisierte Quartiere im Hinblick auf unsichere Entwicklungen in den Krisenländern offenhalten.

Quartiergeberinnen und Quartiergeber von Grundversorgten müssen regelmäßig Deutschkurse durchführen. Das Land konnte dem Landesrechnungshof jedoch keinen Überblick über Kursangebot und Teilnahmezahlen vorlegen und kontrollierte auch die Inhalte der Kurse nicht.

Informationen

Der Landesrechnungshof übermittelte den Bericht am 23. Oktober 2018 dem Kontrollausschuss und der geprüften Stelle. Somit ist der Bericht seit 30. Oktober 2018 öffentlich.



Zur Pressemitteilung →

geografischer Bezug

Land Kärnten

geprüfte Stelle(n)

Land Kärnten

Berichtsart

Gebarung