100 Empfehlungen zur Eröffnungsbilanz des Landes
veröffentlicht am 20. Juli 2020
Einleitung
Das Land erstellte zum 1. Jänner 2019 erstmals eine Eröffnungsbilanz aufgrund der Umstellung auf ein doppisches Rechnungswesen. Der Kärntner Landesrechnungshof hat die Eröffnungsbilanz des Landes überprüft. Einige seiner Empfehlungen dazu hat das Land bereits umgesetzt.Pressemitteilung
Das Land stellte seine Buchführung im Rahmen der Haushaltsreform von der Kameralistik auf die Doppik um. Die Kameralistik war eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Die Doppik ist ein Drei-Komponenten-Rechnungswesen bestehend aus Finanzierungsrechnung (Ein- und Auszahlungen), Ergebnisrechnung (Aufwendungen und Erträge) und Vermögensrechnung (Vermögen und Schulden). Für die Vermögensrechnung muss man sämtliche Vermögenswerte und Schulden erfassen und nach den neuen Haushaltsregeln bewerten. Somit hat das Land mit der Eröffnungsbilanz erstmals eine Übersicht über sämtliche Vermögenswerte und Schulden des Landes.
Das Land erstellte seine Eröffnungsbilanz zum 1. Jänner 2019. Die Eröffnungsbilanz ist eine Vermögensrechnung nach den neuen Vorschriften der Haushaltsreform. Neu ist zum Beispiel, dass Rückstellungen gebildet werden, indem man wahrscheinliche, aber noch ungewisse Verbindlichkeiten darstellt. Das Land stellt zum Beispiel Rückstellungen für nicht verbrauchte Urlaube oder Jubiläumsgelder dar.
Beim Sachanlagevermögen schrieb man vor der Haushaltsreform Anlagegüter im ersten Jahr um 50 Prozent ab und die übrigen 50 Prozent erst beim Ausscheiden. Jetzt werden Anlagegüter linear abgeschrieben. Beteiligungen werden nun mit dem anteiligen Eigenkapitel bewertet und der Wert von Forderungen muss berichtigt werden, wenn sie nicht mehr einbringlich sind.
„Die neuen Haushaltsregeln führen dazu, dass die Vermögenswerte und Schulden des Landes genauer dargestellt werden“, sagt Landesrechnungshofdirektor Günter Bauer.
Grundstücke & Landesstraßen
Die Eröffnungsbilanz setzt voraus, dass alle Vermögensgegenstände und Schulden vollständig erfasst und bewertet sind. Das Land hat dafür unter anderem alle Grundstücke und Gebäude bewertet. Der Landesrechnungshof kritisiert, dass Grundstücke im Umfang von 13.682 Quadratmetern mit einem Buchwert von 197.000 Euro in der Eröffnungsbilanz des Landes doppelt enthalten waren. Im Gegensatz dazu fehlten Grundstücke der von der ÖBB übernommenen Eisenbahnstreckenabschnitte.
Bei den Landesstraßen fehlten 226 Kilometer und damit 56 Millionen Euro durch einen Fehler bei der Migration der Straßenbauten in die Buchhaltung. Die Landesstraßen B und L bewertete das Land für die Eröffnungsbilanz zum 1. Jänner 2019 anhand von Güteklassenbeurteilungen aus dem Jahr 2014. Diesen Teil wird das Land anhand der Straßenbewertungen von 2020 korrigieren. Die Erstellung einer Eröffnungsbilanz ist nämlich sehr komplex. Deswegen kann man sie bis fünf Jahre danach noch korrigieren.
Empfehlungen
Der Landesrechnungshof sprach insgesamt 100 Empfehlungen zur Eröffnungsbilanz aus. Beispielsweise sollte das Land bauliche Anlagen wie Lärmschutzwände und Ampeln in die Eröffnungsbilanz aufnehmen und die Kulturgüter in Zusammenarbeit mit dem Landesmuseum fertig erfassen. Bei den Beteiligungen empfiehlt der Landesrechnungshof unter anderem die Höhe der Beteiligung am Stadttheater Klagenfurt zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.
Die Eröffnungsbilanz ist Teil des Landesrechnungsabschlusses, den der Landesrechnungshof aufgrund eines Gesetzesauftrags jedes Jahr überprüft.
„Wir haben zur Eröffnungsbilanz einen eigenen Prüfbericht erstellt, damit das Land unsere Empfehlungen im Landesrechnungsabschluss bereits berücksichtigen kann“, sagt Landesrechnungshofdirektor Günter Bauer.
Der Prüfbericht des Landesrechnungshofs zum Landesrechnungsabschluss wurde zeitgleich mit dem Prüfbericht zur Eröffnungsbilanz veröffentlicht. Beim Prüfbericht zur Eröffnungsbilanz gab es jedoch eine achtwöchige Stellungnahmefrist – das Land konnte eine Stellungnahme zum Bericht abgeben, die der Landesrechnungshof in den Prüfbericht aufgenommen hat. Diese Möglichkeit zur Stellungnahme ist beim Bericht zum Rechnungsabschluss nicht vorgesehen, weshalb er deutlich rascher veröffentlicht werden kann.
„Das Land hat einige unserer Empfehlungen zur Eröffnungsbilanz im Landesrechnungsabschluss bereits berücksichtigt. Was zeitlich nicht machbar war, plant das Land für den nächsten Rechnungsabschluss umzusetzen“, sagt Direktor Bauer.
Laut Gesetz hätte das Land die Eröffnungsbilanz erst ein Jahr später mit Stichtag 1. Jänner 2020 erstellen müssen.
„Wir sehen es positiv, dass das Land seine erste Eröffnungsbilanz vor der gesetzlichen Frist erstellt hat. Somit hat es nun die Möglichkeit, bei der gesetzlich verpflichteten Eröffnungsbilanz bereits Mängel zu beheben und die Eröffnungsbilanz zu optimieren“, sagt Direktor Bauer.
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