Landesrechnungshof überprüfte Aufgabenreform des Landes: Mängel bei Ausarbeitungen und Aufgabenkritik
veröffentlicht am 16. Oktober 2018
Einleitung
Der Kärntner Landesrechnungshof überprüfte die Aufgabenreform des Landes. Sämtliche Leistungen der Landesverwaltung sollten dabei einer Aufgabenkritik unterzogen werden. Der Landesrechnungshof kritisiert unzureichende Ausarbeitungen und ein aufgabenkritischer Ansatz fehlte zum Teil.Pressemitteilung
Mit der Aufgabenreform wollte das Land Voraussetzungen für eine moderne und handlungsfähige Landesverwaltung schaffen. Dafür sollten sämtliche Leistungen der Landesverwaltung einer Aufgabenkritik unterzogen werden. Das finanzielle Einsparungsziel waren 208 Millionen Euro – das entsprach 25 Prozent von den Kosten der Leistungserstellung abzüglich der Einnahmen.
Die Dienststellen des Landes erarbeiteten 531 Reformvorschläge. Auf Basis dieser Ausarbeitungen entschieden die politischen Referenten über die Umsetzung der Vorschläge. Dazu teilten sie die Vorschläge in die Kategorien „sofort umsetzen“, „nochmals prüfen“ und „vorerst nicht umsetzen“ ein.
Unzureichende Ausarbeitung
Der Landesrechnungshof kritisiert die teilweise ungenaue Ausarbeitung der Reformvorschläge. Eine Abteilung beschrieb die Vorschläge nur mit der Bezeichnung der Finanzposition. Obwohl die meisten Vorschläge Effizienzsteigerungen sowie Prozess- und Strukturoptimierungen betrafen, führten die Dienststellen nicht an, wie die effizientere Leistungserbringung erfolgen sollte. Bei Vorschlägen zu internen Verlagerungen waren die dadurch geplanten Optimierungen sowie die Auswirkungen für zukünftige Stellen nicht klar. Dadurch fehlten wesentliche Informationen für die politischen Referentinnen und Referenten, um über die Umsetzung zu entscheiden.
Einige Vorschläge mit genauerer Beschreibung waren zu wenig durchdacht. Beispielsweise schlug die Abteilung 4 vor, die Subvention für die Alkohol- und Drogenberatung einzustellen. Die Konsequenzen für die Zielgruppe beschrieb sie als „Auswirkungen nur am Rande“ und stufte diesen Vorschlag als leicht umsetzbar und mit hoher budgetärer Wirkung ein. Die Zuständigkeit für diesen Bereich wechselte 2015 jedoch zur Abteilung 5. Als die politischen Referentinnen und Referenten diesen Vorschlag zur Umsetzung beauftragten, merkte die nun zuständige Abteilung 5 an, dass sie das aus fachlicher und medizinischer Sicht für nicht vertretbar hielt.
„Die Konsequenzen von Reformvorschlägen wie gesellschaftspolitische Auswirkungen müssen gründlich ausgearbeitet werden, bevor über die Umsetzung der Vorschläge entschieden wird“, sagt Landesrechnungshofdirektor Günter Bauer.
Aufgabenkritik vernachlässigt
Der Landesrechnungshof kritisiert, dass die Dienststellen bei den Reformvorschlägen den aufgabenkritischen Ansatz zum Teil vernachlässigten. Beispielsweise waren 103 Vorschläge Leistungskürzungen, die vor allem Förderungen und Transfers betrafen. Budgetpositionen wurden pauschal gekürzt, ohne auf Leistungsänderungen einzugehen. Dabei fokussierten sich die Dienststellen vorwiegend darauf, die Einsparungsvorgabe von 25 Prozent zu erreichen.
„Bei einer Aufgabenreform sollen primär Leistungen optimiert werden, um Einsparungen zu erzielen, anstatt Leistungen einfach pauschal zu kürzen“, sagt Direktor Bauer.
Potenzial ausschöpfen
Das Land berechnete das Einsparungspotenzial bei Umsetzung aller Vorschläge der Aufgabenreform. Das durchschnittliche jährliche Einsparungspotenzial lag dabei mit 193,4 Millionen Euro unter dem Einsparungsziel von 208 Millionen Euro, das höchste jährliche Einsparungspotenzial mit 231,7 Millionen Euro aber darüber.
274 von 531 Vorschlägen beauftragten die politischen Referentinnen und Referenten zur Umsetzung – das entsprach 45 Prozent des möglichen Einsparungspotenzials. Damit waren Einsparungen von 102 Millionen Euro von der Umsetzung ausgenommen. Der Landesrechnungshof empfiehlt, Vorschläge, die die Referentinnen und Referenten mit „nochmals prüfen“ oder „vorerst nicht umsetzen“ bewertet haben, erneut zu beurteilen und eventuell zur Umsetzung freizugeben.
84 Millionen Euro (36 Prozent) des Einsparungspotenzials der Aufgabenreform wurden bis 31. Dezember 2016 umgesetzt. Mehr als die Hälfte dieser Einsparungen (45,8 Millionen Euro) war nicht auf die Aufgabenreform, sondern auf Maßnahmen aus den Budgetklausuren 2013/2014 zurückzuführen.
Vorschläge mit einem Einsparungspotenzial von 42,9 Millionen Euro hatte das Land zum 31. Dezember 2017 noch immer nicht umgesetzt, obwohl die Referentinnen und Referenten sie im September 2014 zur Umsetzung freigegeben hatten. Der Landesrechnungshof empfiehlt, die Umsetzung der Vorschläge zu forcieren. Denn bei gleichbleibendem Umsetzungstempo wäre die Umsetzung erst weit nach dem mit Ende 2018 geplanten Projektabschluss abgeschlossen.
Bessere Steuerung
Der Landesrechnungshof kritisiert, dass das Land wesentliche Instrumente zur Kontrolle und Steuerung der Aufgabenreform nicht nutzte. Obwohl Zwischenberichte zum Umsetzungsstand vorgesehen waren, legte die zuständige Unterabteilung den Zwischenbericht zum 31. Dezember 2015 verspätet und weitere Berichte überhaupt nicht vor. Die budgetären Auswirkungen der umgesetzten Vorschläge plante das Land nicht jährlich darzustellen, sondern erst am Ende des Projekts 2018.
Reformen abstimmen
Obwohl das Land beinahe zeitgleich mit der Aufgabenreform auch eine Struktur- und Organisationsreform plante, wurden diese beiden Reformen losgelöst voneinander durchgeführt. Beide Reformen sollten aber auf eine wirkungsorientierte Verwaltung abzielen und Bürokratie reduzieren.
„Sachlich zusammenhängende Reformen, wie die Aufgabenreform und die Struktur- und Organisationsreform, sollten aufeinander abgestimmt werden“, sagt Direktor Bauer.
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