Landesrechnungshof kritisiert Kärntner Abfallwirtschaft

veröffentlicht am 5. Juli 2018

Einleitung

In diesem Jahr muss das Land Kärnten wieder ein Abfallwirtschaftskonzept erstellen. Viele Verbesserungsvorschläge dafür kommen vom Kärntner Landesrechnungshof, der gerade die letzten Konzepte geprüft hat. Er empfiehlt unter anderem einheitliche Sammlungen, klare Förderrichtlinien und Maßnahmen zur Restmüllreduktion.

Pressemitteilung

Das Land Kärnten muss alle sechs Jahre ein Abfallwirtschaftskonzept veröffentlichen. Dieses Konzept informiert, wie Grundsätze und Ziele der Abfallwirtschaft umgesetzt werden.

Im letzten Abfallwirtschaftskonzept aus dem Jahr 2012 fehlten übergeordnete Strategien des Landes, um Ziele und Maßnahmen ableiten zu können. Mehr als die Hälfte der Ziele darin hatten keine Indikatoren und wurden auch nicht regelmäßig evaluiert.

„Um messen zu können, ob die Ziele der Abfallwirtschaft erreicht werden, sollte das Land Indikatoren festlegen und diese regelmäßig evaluieren“, sagt Landesrechnungshofdirektor Günter Bauer.

In Kärnten gibt es sechs Abfallwirtschaftsverbände, denen die Gemeinden zugeordnet sind. Diese Verbände kümmern sich unter anderem um die Rest- und Sperrmüllentsorgung, die Altstoffsammlung sowie die öffentlichen Abfallbehandlungsanlagen.

Als Aufsichtsorgan hat das Land das Recht, die Abfallwirtschaftsverbände zu überprüfen. Von diesem Recht hat es aber seit 2006 keinen Gebrauch mehr gemacht und verweist dabei auf die Prüfkompetenz des Österreichischen Rechnungshofs, der aber seit 2006 keine Prüfung in diesem Bereich in Kärnten gemacht hat. Der Landesrechnungshof empfiehlt Leitlinien für die Prüfung der Abfallwirtschaftsverbände durch das Land festzulegen.

Das Land erstellte jährlich interne Themenberichte zur Abfallwirtschaft, um einen Überblick über die Entwicklung der Müllmengen zu geben. Der Landesrechnungshof kritisiert, dass sich die Erläuterungen in den Berichten jedes Jahr fast wörtlich wiederholten und weder auf Ziele noch deren Erreichung eingingen.

Ein Ziel des Abfallwirtschaftskonzepts ist es, den kommunalen Restmüll zu reduzieren. Seit 2011 wurde keine Restmüllanalyse mehr durchgeführt, obwohl sie im Abfallwirtschaftskonzept vorgesehen ist. Der Landesrechnungshof empfiehlt Analysen, um Maßnahmen zur nachhaltigen Reduktion des Restmülls ergreifen zu können.

Einheitliche Sammlung

Drei verschiedene Sammeltypen für Kunststoffverpackungen gab es in Kärnten bis Ende 2017, 2018 wurde die Sammlung auf zwei Typen reduziert. Auch Metallverpackungen werden auf zwei Arten gesammelt. Der Bezirk Klagenfurt und die Abfallwirtschaftsverbände Villach und Völkermarkt-St. Veit sammeln Metallverpackungen gemeinsam mit Kunststoffflaschen und Getränkeverbundkartons. In den anderen Teilen Kärntens werden Metallverpackungen separat gesammelt. Der Landesrechnungshof empfiehlt einheitliche Sammeltypen für ganz Kärnten.

„Bei der Auswahl einheitlicher Sammeltypen sollten auch die Auswirkungen auf die Müllverbrennungsanlage Arnoldstein bedacht werden. Die Sammeltypen sollten die Restmüllmenge nicht erhöhen oder den Heizwert über das zulässige Ausmaß treiben“, sagt Direktor Bauer.

Förderung für den Müll

Das Land fördert Maßnahmen zur Abfallvermeidung und -verringerung. Ein Ziel dafür war, weitere Alt- und Problemstoffsammelzentren zu errichten. Trotzdem wurde die Förderhöhe dafür im Jahr 2015 von 25 auf 10 Prozent der Kosten herabgesetzt.

Von 2012 bis 2016 bearbeitete das Land 25 Förderungen für Alt- und Problemstoffsammelzentren mit einer durchschnittlichen Förderhöhe von 71.000 Euro. Der Landesrechnungshof konnte in manchen Fällen nicht nachvollziehen, dass das Land die Verwendung der Fördergelder überprüft hat. In den Förderakten fehlten zum Teil Dokumentationen dazu wie Rechnungsübersichten und Abrechnungsbelege.

Der Landesrechnungshof kritisiert, dass etwa bei der Hälfte dieser Förderfälle die Bruttogesamtkosten zur Bemessung der Förderhöhe herangezogen wurden und beim anderen Teil die Nettogesamtkosten.

„Das Land konnte nicht erklären, warum für die Berechnung der Förderung in manchen Fällen die Brutto- und in anderen die Nettogesamtkosten herangezogen wurden. Regelungen dazu sollten in die Förderrichtlinien aufgenommen werden, damit alle Fördernehmer gleich behandelt werden“, sagt Direktor Bauer.

Der Landesrechnungshof empfiehlt sich danach zu richten, ob die Fördernehmerin bzw. der Fördernehmer die Brutto- oder Nettogesamtkosten zu finanzieren hat.

Gemeindeübergreifende Alt- und Problemstoffsammelzentren wurden mit mehr, nämlich 40 Prozent der Kosten gefördert, anstatt nur mit 10 Prozent. Die Hälfte dieser Förderungen zahlt die Abteilung 8 und die andere Hälfte die Abteilung 3 des Landes aus. Im Juni 2016 sagte die Abteilung 8 eine gemeindeübergreifende Förderung zu und zahlte ihren Teil, nämlich 20 Prozent der Kosten, an den Fördernehmer bzw. die Fördernehmerin aus. Die Abteilung 3 sollte die zweite Hälfte auszahlen, bekam den Förderfall aber erst im Oktober 2017 und stufte ihn nicht als gemeindeübergreifend ein. Deswegen wären von der Abteilung 8 nur 10 Prozent auszubezahlen gewesen und nicht 20 Prozent, wie tatsächlich ausbezahlt. Der Landesrechnungshof empfiehlt die Vorgangsweise bei gemeinsamen Förderungen durch mehrere Abteilungen zu optimieren und den zu viel ausbezahlten Betrag zurückzufordern.