Abfallwirtschaftskonzept des Landes
veröffentlicht am 5. Juli 2018
Zusammenfassung
Der Kärntner Landesrechnungshof hat die letzten Abfallwirtschaftskonzepte des Landes Kärnten überprüft. Er hat viele Verbesserungsvorschläge für das neue Konzept, das das Land zu erstellen hat.
Das Land muss alle sechs Jahre ein Abfallwirtschaftskonzept veröffentlichen. Dieses Konzept informiert, wie Grundsätze und Ziele der Abfallwirtschaft umgesetzt werden. Im letzten Abfallwirtschaftskonzept aus dem Jahr 2012 fehlten übergeordnete Strategien, um Ziele und Maßnahmen ableiten zu können. Mehr als die Hälfte der Ziele hatten keine Indikatoren und wurden nicht regelmäßig evaluiert.
Ein Ziel des Abfallwirtschaftskonzepts ist es den kommunalen Restmüll zu reduzieren. Seit 2011 wurde aber keine Restmüllanalyse mehr durchgeführt, obwohl sie im Abfallwirtschaftskonzept vorgesehen ist. Für Kunststoffverpackungen gibt es in Kärnten zwei Sammeltypen und auch Metallverpackungen werden auf zwei Arten gesammelt.
Seit 2006 wurden die Kärntner Abfallwirtschaftsverbände nicht mehr vom Land als Aufsichtsorgan überprüft. Das Land verweist dabei auf die Prüfkompetenz des Rechnungshofs Österreich, der aber seit 2006 keine Prüfung in diesem Bereich in Kärnten gemacht hat.
Das Land fördert Maßnahmen zur Abfallvermeidung und -verringerung. Ein Ziel dafür war, weitere Alt- und Problemstoffsammelzentren zu errichten. Trotzdem wurde die Förderhöhe dafür im Jahr 2015 von 25 auf 10 Prozent der Kosten herabgesetzt. Von 2012 bis 2016 bearbeitete das Land 25 Förderungen für Alt- und Problemstoffsammelzentren mit einer durchschnittlichen Förderhöhe von 71.000 Euro. Der Landesrechnungshof konnte in manchen Fällen nicht nachvollziehen, dass das Land die Verwendung der Fördergelder überprüft hat. In den Förderakten fehlten zum Teil Dokumentationen dazu wie Rechnungsübersichten und Abrechnungsbelege.
Der Landesrechnungshof kritisierte auch, dass etwa bei der Hälfte dieser Förderfälle die Bruttogesamtkosten zur Bemessung der Förderhöhe herangezogen wurden und beim anderen Teil die Nettogesamtkosten.
Informationen
Der Landesrechnungshof übermittelte den Bericht am 28. Juni 2018 dem Kontrollausschuss und der geprüften Stelle. Somit ist der Bericht seit 5. Juli 2018 öffentlich. Diese Überprüfung wurde auf Prüfauftrag des Kärntner Landtags durchgeführt.
Zur Pressemitteilung →
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