Nachfrageverfahren 2013 und 2014
veröffentlicht am 28. Juli 2016
Zusammenfassung
Der Landesrechnungshof Kärnten sprach in den Jahren 2013 und 2014 in zehn Berichten an den Kärntner Landtag insgesamt 142 Empfehlungen an die von ihm geprüften Stellen aus. Im Rahmen des Nachfrageverfahrens erhob der Landesrechnungshof nunmehr den Umsetzungsstand der Empfehlungen bei den überprüften Stellen. Die Beurteilung des Umsetzungsstands erfolgte dabei ausschließlich auf Grundlage der Mitteilung der überprüften Stelle.
Von den ausgesprochenen 142 Empfehlungen setzten die geprüften Stellen bisher 113 um, oder sagten die Umsetzung zu, was einem Umsetzungsgrad von rund 80 Prozent entsprach.
Der Landesrechnungshof richtete in den beiden Jahren 59 Empfehlungen direkt an die Landesregierung. Diese setzte davon insgesamt 23 der an sie gerichteten Empfehlungen um. Der Anteil der zugesagten, aber noch nicht verwirklichten Umsetzungen betrug rund 32 Prozent. Insgesamt war daher festzuhalten, dass in den letzten zwei bis drei Jahren rund 71 Prozent der Empfehlungen des Landesrechnungshofs tatsächlich umgesetzt wurden oder die Umsetzung zugesagt wurde.
Positiv hervorzuheben war, dass die KABEG (Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft) von den 26 an sie gerichteten Empfehlungen 69 Prozent umsetzte und bei weiteren acht Prozent eine Umsetzung zusicherte. Im Ergebnis der Nachfrage war für den Landesrechnungshof eine deutliche Meinungsdiskrepanz zwischen der KABEG und der Landesregierung insbesondere im Bereich der zukünftigen Gehälterstruktur der KABEG erkennbar.
Im Rahmen der Prüfung der widmungsgemäßen Verwendung der Parteienförderung im Jahr 2013 richtete der Landesrechnungshof 44 Empfehlungen an die Parteien, welche diese fast vollständig umsetzten. Auch die Prüfung zur Millstätter Bäderbetriebe GmbH und dem „Kärntner Badehaus“ konnte mit einer Umsetzungsquote von mehr als 77 Prozent einen positiven Beitrag zur Weiterentwicklung des Landes Kärnten leisten.
Auffällig war der geringe Umsetzungsgrad bei der Prüfung der Servicestellen des Landes (30 Prozent) und der FH-Standorte (20 Prozent). Beispielsweise waren wichtige Empfehlungen, wie die FH-Standortzusammenlegung und die Beseitigung von Redundanzen im Bildungsangebot der drei Kärntner tertiären Bildungsinstitutionen noch immer offen.
Die Ergebnisse des Nachfrageverfahrens dienten als Anhaltspunkte für die weitere Prüfungsplanung. Der Landesrechnungshof stellte zudem mit der gewählten Vorgehensweise sicher, dass die Landesregierung dem Landtag über die getroffenen Maßnahmen zur Beseitigung von festgestellten Mängeln, Beanstandungen oder Umsetzung von Vorschlägen im Sinne des § 19 Kärntner Landesrechnungshofgesetz berichtet.
Nicht im Rahmen des Nachfrageverfahrens evaluierte Empfehlungen betrafen die Berichte über den Rechnungsabschluss sowie Großvorhabens- und Durchführungsüberprüfungen.
Informationen
Der Landesrechnungshof übermittelte den Bericht am 20. Juli 2016 dem Kontrollausschuss und den geprüften Stellen. Der Kontrollausschuss befasste den Kärntner Landtag am 28. Juli 2016 mit dem Bericht. Somit ist der Bericht seit 28. Juli 2016 öffentlich.
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