Millstätter Bäderbetriebe und Kärntner Badehaus

veröffentlicht am 4. Dezember 2014

Zusammenfassung

Der Kärntner Landtag beauftragte den Kärntner Landesrechnungshof die Gebarung der MBB GmbH (Millstätter Bäderbetriebe GmbH) zu überprüfen. Darüber hinaus sollte auch das Projekt Kärntner Badehaus in Millstatt unter die Lupe genommen werden. Insbesondere die Rechtmäßigkeit der Auftragsvergabe und die Zweckmäßigkeit bzw. Wirtschaftlichkeit des Projektes sollten evaluiert werden.

Zunächst untersuchte der Landesrechnungshof die Entwicklung und die Historie der MBB GmbH sowie die wechselnden Beteiligungsverhältnisse zwischen Marktgemeinde Millstatt und Millstätter Förderungs- und Verschönerungsverein. Weitere Schwerpunkte waren die Beschlussfassungen in der Generalversammlung, die Tätigkeit der Geschäftsführung, das Rechnungswesen und das Interne Kontrollsystem. Ebenso analysierte der Landesrechnungshof die Vermögens- und Finanzlage sowie die Schuldenentwicklung der MBB GmbH seit 1996 sowie die aktuelle Entwicklung und Ertragslage. Die Analyse ergab, dass die hohen Bankschulden der MBB GmbH im Wesentlichen aus der jahrelangen fehlenden liquiditätswirksamen Abdeckung der Verluste durch die Marktgemeinde Millstatt und aus der verzögerten Auszahlung der zugesagten Mittel des Landes Kärnten für das Kärntner Badehaus resultierten.

Die Idee für ein Kärntner Badehaus hatte ihren Ursprung in der „Tourismus Marke Kärnten 2020“ und wurde vom Tourismusreferenten forciert. Die Finanzierung sollte zu zwei Dritteln durch das Land Kärnten erfolgen. Die Abwicklung der EU-weiten Ausschreibungen erfolgte durch die KTH (Kärnten Tourismus Holding GmbH), über diese sollte auch ein Teil der Finanzierung erfolgen. Trotz EU-weiter Interessentensuche für vorerst drei Badehäuser wurde nur ein Badehaus, nämlich an die Marktgemeinde Millstatt, vergeben. Das Bauprojekt wurde durchwegs von befugten Fachleuten abgewickelt und transparent dokumentiert. Die Bau- und Baunebenleistungen sowie die Innenausstattung für das gesamte Gebäude wurden in rund acht Monaten Bauzeit bis November 2012 im Wesentlichen fertig gestellt, sodass das Kärntner Badehaus in Millstatt mit Dezember 2012 in Betrieb gehen konnte.

Das von Seiten der Marktgemeinde Millstatt und der MBB GmbH zu errichtende komplexe und umfangreiche Vertragswerk wurde im Grundkonzept von der KTH vorgegeben. Der Abschluss dieser Verträge hinkte dem Baufortschritt weit hinterher.

Der Landesrechnungshof vermisste einen verantwortlichen Gesamtkoordinator, der die gemeinsamen Interessen des Landes Kärnten und der Marktgemeinde Millstatt vertritt, den Projektablauf überwacht und bei Verzögerungen aktiv eingreift. Das Risiko betreffend finanzielle Abwicklung in Zusammenhang mit der Auszahlung der Bedarfszuweisungen und des über die KTH auszuzahlenden Finanzierungsbeitrages, sowie die beihilfenrechtliche und umsatzsteuerliche Problematik lastete unverständlicherweise im Ergebnis alleine auf den Schultern der MBB GmbH bzw. der Marktgemeinde Millstatt.

Das erste Vollbetriebsjahr zeigte, dass die äußerst optimistischen Planrechnungen nicht eingehalten werden konnten. Trotz wesentlich niedrigerer Besucherfrequenzen wurde, nicht zuletzt durch die vergrößerte Gastronomie, ein entsprechender Umsatz erzielt, die geplante Kostenstruktur konnte jedoch nicht erreicht werden.

Der Landesrechnungshof empfahl, dass alle Projektbeteiligten gemeinsam dafür Sorge tragen, dass alle noch offenen Vertragswerke umgehend abgeschlossen und dafür noch allenfalls erforderliche Voraussetzungen erfüllt werden, um die Ausfinanzierung des Vorhabens voranzutreiben und weitere Zinsaufwendungen zu vermeiden.

Informationen

Der Landesrechnungshof übermittelte den Bericht am 30. Juli 2014 dem Kontrollausschuss und den geprüften Stellen. Der Kontrollausschuss befasste den Kärntner Landtag am 4. Dezember 2014 mit dem Bericht. Somit ist der Bericht seit 4. Dezember 2014 öffentlich. Diese Überprüfung wurde auf Prüfauftrag des Kärntner Landtags durchgeführt.




Themenbereich(e)

Infrastruktur

geografischer Bezug

Bezirk Spittal

Prüfinitiative

Prüfauftrag

Berichtsart

Gebarung

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