KABEG – Rechts- und Beratungskosten
veröffentlicht am 7. April 2015
Zusammenfassung
Der Kärntner Landesrechnungshof hat die Rechts- und Beratungskosten der KABEG (Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft) sowie einzelne Personalangelegenheiten der Jahre 2009 bis 2013 überprüft. Dabei ging er insbesondere auf die Entwicklung der Kosten inklusive Beauftragung, Abrechnung und Ergebnis ein. Der Landesrechnungshof überprüfte auch einzelne Personalentscheidungen im Managementbereich sowie deren rechtliche und monetäre Auswirkungen.
Rechts- und Beratungskosten
Der Landesrechnungshof definierte die Rechts- und Beratungskosten, grenzte sie ab und analysierte sie im Detail. Die Gesamtkosten beliefen sich auf rund 11 Millionen Euro, wobei nicht medizinische Beratungsleistungen die größte Kostenposition darstellten. Auf Rang zwei war die Öffentlichkeitsarbeit. Auffällig war, dass die Kosten in beiden Bereichen von 2009 auf 2010 anstiegen, in den darauffolgenden Jahren jedoch wieder sanken. Bei den Rechtsleistungen stellte der Landesrechnungshof ebenfalls eine Kostenerhöhung fest. Hier sah der Landesrechnungshof deutliche Einsparungspotentiale. Durch die mit dem neuen Kärntner Landeskrankenanstalten-Betriebsgesetz verbundene Zentralisierung der Verantwortlichkeiten konnte der Landesrechnungshof keine wesentlichen Synergieeffekte im Bereich der Rechts- und Beratungskosten feststellen.
Personal und KABEG Management
Die KABEG und deren Organisationsstruktur leitete sich aus dem Kärntner Landeskrankenanstalten-Betriebsgesetz ab. Die Landeskrankenhäuser waren teilrechtsfähig, das KABEG Management besaß nur eine Richtlinienkompetenz. Mit Oktober 2010 änderten sich die rechtlichen Grundlagen, wodurch die Teilrechtsfähigkeit der Landeskrankenhäuser wegfiel und sie zu unselbständigen weisungsgebundenen Einrichtungen der KABEG wurden. Das KABEG Management erhielt somit ein Durchgriffsrecht in den entsprechenden Organisationseinheiten der Landeskrankenanstalten.
Die Gesetzesänderung zog eine Änderung der Leitungs- und Personalstruktur nach sich, wodurch mehr Personal teilweise mit Sonderverträgen eingestellt wurde. Einzelne Organisationsstrukturen veränderten sich durch eine erneute Novelle im Jahr 2012 erneut. Damit verbunden war eine organisatorische Umgestaltung im Jahr 2013, die zusätzliche Kosten verursachte. Aufgrund der Entwicklungen seit dem Jahr 2010 empfahl der Landesrechnungshof unter anderem, organisatorische Änderungen im Hinblick auf deren finanziellen Auswirkungen gründlich zu untersuchen und in die Entscheidung miteinzubeziehen. Sonderverträge sollten vermieden oder restriktiv gehandhabt werden.
Informationen
Der Landesrechnungshof übermittelte den Bericht am 11. September 2014 dem Kontrollausschuss und den geprüften Stellen. Der Kontrollausschuss befasste den Kärntner Landtag am 7. April 2015 mit dem Bericht. Somit ist der Bericht seit 7. April 2015 öffentlich. Diese Überprüfung wurde auf Prüfauftrag des Kärntner Landtags durchgeführt.
/f/101163/3165x1102/7a0e4e9dbc/logo-blau-flagge-eingegraut.png)