KABEG – Bestellung des Vorstandes
veröffentlicht am 19. März 2015
Zusammenfassung
Aufgrund der Abberufung des Vorstands im Juni 2013 musste ein neuer Vorstand für die KABEG (Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft) ausgewählt und bestellt werden. Der Landesrechnungshof prüfte die ordnungsgemäße Abwicklung des durchgeführten Auswahlverfahrens. Auch die Beauftragung des Personalberatungsunternehmens wurde unter die Lupe genommen.
Für die Bestellung des Vorstands waren das Kärntner Landeskrankenanstalten-Betriebsgesetz sowie das Bundesgesetz für Transparenz bei der Stellenbesetzung im staatsnahen Unternehmensbereich (Stellenbesetzungsgesetz) maßgeblich.
Auswahl des Personalberatungsunternehmens
Der Aufsichtsrat der KABEG entschied sich aufgrund der Bedeutung der Position zur Beiziehung eines externen Personalunternehmens. Für den Auftrag legten insgesamt acht Unternehmen ein Angebot. Die Angebote sollten nach den Kriterien „Referenzen“, „Preis“ und „Konzeption bzw. Gestaltung des Verfahrens“ bewertet werden. Die Beurteilung und Gewichtung der eingegangenen Angebote erfolgte durch die Personalabteilung des KABEG-Managements. Der Landesrechnungshof bemängelte, dass die Bewertung der Personalabteilung nicht exakt nach der vom Aufsichtsrat beschlossenen Gewichtung erfolgte. Somit wurde der Beschluss des Aufsichtsrates bei der Auswahl des Personalberatungsunternehmens nicht vollständig umgesetzt.
Vorstandsprofil und Auswahlverfahren
Bei der Erstellung des Vorstandsprofils legte die Aufsichtsratsvorsitzende auf zwei Punkte besonderen Wert. Der zukünftige Vorstand sollte strategische Führungserfahrung und gute Kenntnisse des komplexen österreichischen Gesundheitssystems mitbringen.
Insgesamt hatten sich 49 Personen für den Vorstandsposten beworben. Von diesen Bewerberinnen und Bewerbern wurden in einer Vorselektion acht Personen ausgewählt. Aus den acht verbliebenen Bewerberinnen und Bewerbern wurden schließlich in einer Feinselektion drei Personen zu einem Hearing vor dem Aufsichtsrat eingeladen. Nach den Kandidaten-Präsentationen unterbreitete die Aufsichtsratsvorsitzende einen Vorschlag für die Reihung der Bewerberinnen und Bewerber. Bei einer namentlichen Abstimmung herrschte Stimmengleichheit zwischen JA und NEIN-Stimmen. Die Aufsichtsratsvorsitzende entschied somit die Auswahl mit ihrem Dirimierungsrecht. Die Gesamtkosten für das Auswahlverfahren inklusive Inserate und Reisekosten lagen bei rund 53.000 Euro. Nach Prüfung der Abrechnungsunterlagen empfahl der Landesrechnungshof, dass zukünftig im Rahmen der Abrechnung von Beratungsleistungen eine genauere bzw. kritischere Rechnungskontrolle vorzunehmen wäre. Der Landesrechnungshof kritisierte einzelne Punkte des Auswahlverfahrens, insbesondere im Bereich der Bewertungskriterien und der Feinselektion im Vorauswahlprozess.
Bestellung des Vorstandes
Bei einer Aufsichtsratssitzung im November 2013 legten zwei Mitglieder des Gremiums ein von einer Rechtsanwaltskanzlei erstelltes Memorandum vor, in dem Fehler und rechtliche Mängel offengelegt werden sollten. Bestehende Meinungsverschiedenheiten konnten letztendlich nicht ausgeräumt werden. Der erstgereihte Kandidat wurde mit acht JA-Stimmen und sechs NEIN-Stimmen mit Wirkung vom 1. Januar 2014 zum Vorstand bestellt.
Informationen
Der Landesrechnungshof übermittelte den Bericht am 8. Juli 2014 dem Kontrollausschuss und den geprüften Stellen. Der Kontrollausschuss befasste den Kärntner Landtag am 19. März 2015 mit dem Bericht. Somit ist der Bericht seit dem 19. März 2015 öffentlich. Diese Überprüfung wurde auf Prüfauftrag des Kärntner Landtags durchgeführt.
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