Finanzmarktstabilitätsgesetz – Erklärung des Landes (2/2)
veröffentlicht am 11. August 2016
Zusammenfassung
Ziel dieser Gebarungsprüfung war es zu prüfen, ob die unter Punkt 1. in der Erklärung des Landes gemäß Finanzmarktstabilitätsgesetz offengelegten Aktiva und Passiva zum Stichtag 31. Dezember 2015 unter Berücksichtigung der Grundsätze der Relevanz und Wesentlichkeit vollständig waren. Die restlichen Punkte der oben genannten Erklärung waren nicht Gegenstand dieser Gebarungsprüfung und wurden dem Landesrechnungshof auch nicht übermittelt.
Der Landesrechnungshof prüfte die in der Erklärung des Landes Kärnten zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit offengelegten Aktiva und Passiva zum 31.12.2015 auf ihre Vollständigkeit. Im Zuge dieser Überprüfung stellte der Landesrechnungshof Mängel zu einigen Positionen fest, die das Land Kärnten in der übergeleiteten Bilanz durch entsprechende Umbuchungen und Umgliederungen einarbeitete. Daher war unter dem Gesichtspunkt der Wesentlichkeit nichts festzustellen, was die Vollständigkeit der Aktiva und Passiva der Bilanz des Landes Kärnten in Frage stellen würde. Diesbezüglich wird jedoch auf die einzelnen Bilanzpositionen im Bericht verwiesen.
Die Vermögensrechnung im Bereich des öffentlichen Rechnungswesens hatte nicht die Bedeutung einer Bilanz im privatwirtschaftlichen Bereich. Das Land Kärnten wandte die im privatwirtschaftlichen Bereich geltenden Bewertungsvorschriften nicht bzw. nur teilweise an. So waren in der Bilanz des Landes Kärnten die Grundstücke bis auf wenige Ausnahmen mit dem Anschaffungswert aktiviert. Im Jahr der Anschaffung stellte das Land Kärnten Gebäude und sonstige Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit dem Anschaffungswert ein und nahm eine 50 prozentige Abschreibung vor. Die Gebäude und sonstigen Vermögensgegenstände wurden in der Folge nicht weiter abgeschrieben. Erst bei Ausscheiden dieser Anlagegüter erfolgte die gänzliche Abschreibung.
Informationen
Der Landesrechnungshof übermittelte den Bericht am 05. August 2016 dem Kontrollausschuss. Der Kontrollausschuss befasste den Kärntner Landtag am 11. August 2016 mit dem Bericht. Somit ist der Bericht seit 11. August 2016 öffentlich.
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