Kärntner Landesrechnungshof überprüfte den Verkauf von Landesvermögen

veröffentlicht am 25. Juli 2025

Einleitung

Im Fokus der Überprüfung standen Verkaufsprozesse, eingeholte Gutachten und die Ermittlung der Verkaufspreise. Der Landesrechnungshof empfahl unter anderem, Verkaufsentscheidungen anhand von aktuellen und plausibilisierten Gutachten zu treffen.

Pressemitteilung

Der Kärntner Landtag beauftragte den Kärntner Landesrechnungshof, den Verkauf von Landesvermögen stichprobenartig zu überprüfen. Die Verkäufe des Landesjugendheims Görtschach und des Feriendorfs Ossiacher See sollten jedenfalls geprüft werden. Bei der Stichprobenauswahl konzentrierte sich der Kärntner Landesrechnungshof vor allem auf Verkäufe von Grundstücken und Gebäuden mit einem Verkaufspreis von über einer Million Euro. Der Kärntner Landesrechnungshof empfiehlt in dem Bericht, bei Verkäufen transparente und überprüfbare Entscheidungsgrundlagen sicherzustellen.

„Mit öffentlichem Eigentum sollte mit besonderer Sorgfalt umgegangen werden. Bei einem Verkauf bilden öffentliche Bieterverfahren, aktuelle Gutachten sowie deren Plausibilisierung und sorgfältige Vertragsprüfungen die Basis für wirtschaftlich tragfähige und nachvollziehbare Entscheidungen“, sagt Landesrechnungshof-Direktor Günter Bauer.

Landesjugendheim Görtschach

Beim Verkauf des Landesjugendheims Görtschach im Jahr 2015 wurde keine öffentliche Bekanntmachung durchgeführt. Der Verkauf erfolgte direkt an eine Trägerorganisation, die bereits einige Monate zuvor den Betrieb übernommen hatte. Der Kärntner Landesrechnungshof empfahl dem Land, Verkaufsobjekte auch bei einem Direktverkauf mehreren potentiellen Kaufinteressenten anzubieten, um den bestmöglichen Preis zu erzielen.

Frühere Gutachten ermittelten für das Landesjugendheim einen deutlich höheren Wert als jenes, das für den Verkauf herangezogen wurde. Während der Gutachter den Sachwert der Liegenschaft im Jahr 2015 mit 1,2 Millionen Euro ermittelte, ermittelten andere Gutachter im Jahr 2003 einen Sachwert von 2,8 Millionen Euro bzw. im Jahr 2011 einen Sachwert von 3,8 Millionen Euro. Das Gutachten 2011 ergab einen Grundwert von 23,7 Euro pro m², während der Grundwert laut Gutachten 2015 bei nur 4,7 Euro pro m² lag.

Tourismusberufsschule Oberwollanig

Bei der Tourismusberufsschule Oberwollanig erfolgte trotz Vorbereitung eines öffentlichen Bieterverfahrens ein Direktverkauf. Das maßgebliche Gutachten aus dem Jahr 2015 gab mit 2,2 Millionen Euro einen deutlich geringeren Verkehrswert an als die zuvor erstellten Gutachten, in denen ein Verkehrswert von 4,4 Millionen Euro bzw. 2,5 Millionen Euro ermittelt wurde. Dies war unter anderem auf geringere Wertansätze für Grundflächen zurückzuführen. Der Kärntner Landesrechnungshof kritisierte, dass das Gutachten 2015 trotz Durchsicht der Landesimmobiliengesellschaft widersprüchliche Angaben über Flächen und Baujahre der Gebäudeteile enthielt.

Schloss Drauhofen

Das Land beauftragte 2020 ein Gutachten, das im Vergleich zur Bewertung von 2017 niedrigere Werte für Grundstücke und Gebäude auswies. Der gutachterlich ermittelte Verkehrswert der Liegenschaft betrug 2,3 Millionen Euro im Jahr 2020 und lag damit unter dem Ergebnis aus dem Jahr 2017, in dem derselbe Gutachter einen Wert von 2,8 Millionen Euro ermittelte. Grundlage dafür waren geringere Wertansätze für Grünflächen und Gebäude. Der Kärntner Landesrechnungshof kritisierte, dass das Gutachten aus dem Jahr 2020 widersprüchliche Angaben und unterschiedliche Wertansätze für die Gebäude enthielt. Der Verkauf erfolgte nach einem erfolglosen Bieterverfahren im Rahmen eines Direktverkaufs.

Feriendorf Ossiacher See

Das Feriendorf Ossiacher See wurde 2019 nach einem öffentlichen Bieterverfahren an den Bestbieter verkauft. Der Käufer verpflichtete sich zu Investitionen von 23 Millionen Euro und einer touristischen Nutzung. Zur Absicherung waren Strafzahlungen bei Nichterfüllung festgelegt. Die vereinbarten Investitionen und die vereinbarte Nutzung blieben aus. Eine Rückabwicklung des Vertrags war vertraglich nicht vereinbart. Der Kärntner Landesrechnungshof empfahl, künftig vertraglich eine Rückabwicklung zu vereinbaren, falls der Käufer wesentliche vertragliche Verpflichtungen nicht einhielt und das Land über die Verwertung hinaus Interesse an der Liegenschaft hatte.

GIG Völkermarkt

Die Kärntner Betriebsansiedlungs- und Beteiligungsgesellschaft m.b.H (BABEG) verkaufte im Industriepark Völkermarkt ein architektonisch auffälliges Büro- und Hallengebäude. Ein Gutachten wies 2014 einen Verkehrswert von 420.000 Euro für die Liegenschaft aus. Nach Durchführung eines Bieterverfahrens ging die Liegenschaft für 271.000 Euro an den Bestbieter. Den Interessenten lag das Verkehrswertgutachten vor Abgabe der Angebote vor. Da alle Bieter nach Angebotsabgabe zur Versteigerung eingeladen waren, konnten Interessenten aus taktischen Gründen einen geringeren Angebotspreis abgeben. Der Kärntner Landesrechnungshof empfahl bei Durchführung eines Bieterverfahrens, eingeholte Verkehrswertgutachten ausschließlich zur Plausibilisierung eines intern festgelegten Mindestverkaufspreises heranzuziehen.

Ebenfalls im Industriepark Völkermarkt verkaufte die BABEG ab 2023 zwei unbebaute Gewerbeflächen an eine Immobilienverwaltung GmbH. Auf diesen Gewerbeflächen sollten Betriebshallen errichtet werden, dies war vertraglich aber nicht sichergestellt. Der Kaufpreis basierte zudem auf einem über vier Jahre alten Gutachten. Seit dessen Erstellung stieg der Grundwert im Industriepark Völkermarkt an, was anhand eines anderen Gutachtens feststellbar war. Der Kärntner Landesrechnungshof empfahl der BABEG, den Verkaufspreis von Gewerbeflächen auf Basis aktueller Gutachten festzulegen.