Landesrechnungshof überprüfte Förderprozesse des Landes im Sozial-, Jugend- und Pflegewesen

veröffentlicht am 19. Dezember 2025

Einleitung

Der Kärntner Landesrechnungshof überprüfte stichprobenartig Vereinsförderungen im Sozial-, Jugend- und Pflegewesen. Im Fokus stand die Analyse von Förderprozessen. Der Landesrechnungshof empfahl unter anderem, den Prozess der Maßnahmenfinanzierung zu überarbeiten, Regelungen für Overheadkosten einzuführen und digitale Schnittstellen zu schaffen.

Pressemitteilung

Der Kärntner Landtag beauftragte den Kärntner Landesrechnungshof mit einer Stichprobenüberprüfung von Förderungen an Vereine im Sozial-, Jugend- und Pflegewesen. Der Landesrechnungshof überprüfte mit Förderungen in Zusammenhang stehende Prozesse. Teil der Stichprobe waren die vom Landtag vorgegebenen Vereine „Lebenswert“ und „Kinderfreunde Kärnten“.

Vorauszahlungen und verspätete Abrechnungen

Das Land gewährte bei der Finanzierung von Projekten regelmäßig Vorauszahlungen vor Eingang und Genehmigung der Anträge. Es wurden also Mittel für nicht beantragte und damit noch nicht genehmigte Projekte ausgezahlt. Eine genaue Regelung zu den Vorauszahlungen gab es nicht. Der Landesrechnungshof empfiehlt, Vorauszahlungen erst nach Antragstellung und Genehmigung der Maßnahmenfinanzierung zu gewähren. Die Abrechnung der Projekte erfolgte in vielen Fällen verspätet. Beispielsweise war die Abrechnung zur Finanzierung eines Projekts für das Jahr 2021 zum Zeitpunkt der Überprüfung noch nicht abgeschlossen, da Unterlagen seitens des Trägers ausständig waren.

Der Landesrechnungshof rät, eine für alle Träger verbindliche Frist für die Einreichung von Anträgen und die Abrechnung von Maßnahmenfinanzierungen einzuführen. Weiters regt der Landesrechnungshof die Evaluation von mehrjährigen Vereinbarungen mit den Trägern statt einjährigen Finanzierungen an. So könnte der Verwaltungsaufwand verringert und die Planungssicherheit für beide Seiten erhöht werden.

Overheadkosten ohne klare Regeln

Träger konnten einen Anteil des Finanzierungsbetrags, nämlich sechs Prozent, als Overheadkosten beanspruchen. Es war jedoch nicht klar geregelt, welche Kosten damit abgedeckt waren und daher nicht als direkte Kosten abgerechnet werden durften. Dies führte zu unterschiedlichen Herangehensweisen: Ein Verein beantragte beispielsweise bei allen Finanzierungen im Prüfungszeitraum den maximalen Anteil von sechs Prozent. Bei einem Projekt verrechnete dieser Verein zusätzlich zu den Overheadkosten auch zehn Wochenstunden für Sekretariats- und Administrationsarbeiten. Bei einem anderen Verein waren die Sekretariatskosten bereits in den Overheadkosten enthalten und der Anteil der Overheadkosten lag insgesamt bei lediglich 4,3 Prozent des Finanzierungsbetrags.

Der Landesrechnungshof kritisiert, dass die Finanzierung von Overheadkosten nicht klar geregelt ist und die Vereine für deren Auszahlung keine Nachweise vorlegen müssen.

„Hier braucht es klare und verbindliche Kriterien, die sowohl den Inhalt als auch die Grenzen von Overheadkosten eindeutig bestimmen. Das Land muss festlegen, welche Kosten zulässig sind und sich diese durch Nachweise belegen lassen. Wichtig ist auch, doppelte Finanzierungen auszuschließen – vor allem, wenn mehrere Abteilungen beteiligt sind“, sagt Günter Bauer, Direktor des Kärntner Landesrechnungshofs.

Keine Förderrichtlinien und Kontrollen

Im Bereich der Chancengleichheit werden Assistenzleistungen angeboten, die Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben im Familienverband oder in selbständiger Wohnform ermöglichen sollen. Bei der Landesrechnungshof-Überprüfung zeigte sich, dass Träger das Ausmaß des Betreuungsbedarfs selbst festlegten. Es gab keine Förderrichtlinien und keine systematische Kontrolle. Der Landesrechnungshof empfiehlt, Förderrichtlinien zu erstellen und durch stichprobenartige Kontrollen den Betreuungsbedarf zu überprüfen.

Vorteile der Digitalisierung nutzen

Auch im Bereich der Digitalisierung zeigte sich Optimierungspotential. So arbeitet das Land seit 2016 an der Erstellung einer Datenbank für die Maßnahmenfinanzierung im Bereich der Chancengleichheit sowie Kinder- und Jugendhilfe. Der Landesrechnungshof empfiehlt, die Fertigstellung dieser Datenbank voranzutreiben, um ein Benchmarksystem zu etablieren. Förderentscheidungen würden dadurch vergleichbarer und transparenter werden.

Im Prozess fehlten häufig digitale Schnittstellen zwischen Datenbanken, Antragsplattform und Verwaltungsakt. Daten mussten manuell übertragen werden. Es gab außerdem keine automatisierten Prüfungen zwischen Kostenübernahmen und Leistungsabrechnungen. Der Landesrechnungshof empfiehlt, die Einführung von digitalen Schnittstellen zwischen den Systemen sowie von automatisierten Abgleichen zu prüfen.

„Digitale Verfahren ermöglichen einen raschen Abgleich der Daten und entlasten die Verwaltung erheblich. Fehler können reduziert und Prozesse noch effizienter abgewickelt werden“, so Landesrechnungshof-Direktor Günter Bauer.

Um die Transparenz zu steigern, sollte bei mobilen Dienstleistungen zudem die Möglichkeit der Authentifizierung mittels NFC-fähiger personenbezogener Dokumente, wie beispielsweise E-Cards, geprüft werden.