Landesrechnungshof empfiehlt Wege zur Sportförderung zu verkürzen

veröffentlicht am 9. November 2017

Einleitung

Über 1.000 Fälle der Sportförderung legten im Jahr 2015 jeweils 16 Kilometer zurück. Der Kärntner Landesrechnungshof kritisiert den Verwaltungsaufwand und empfiehlt den elektronischen Akt sowie Schwellenwerte einzuführen. Als Basis für die Fördervergabe sollte das Land die Sportstrategie möglichst rasch fertigstellen.

Pressemitteilung

Rund 7,46 Millionen Euro vergab das Land Kärnten 2015 an Sportförderungen ohne eine Förderstrategie. Vorgaben lieferten lediglich der Landesvoranschlag, das Regierungsprogramm und ein jährliches Gespräch zwischen dem politischen Referenten bzw. der politischen Referentin und dem Leiter bzw. der Leiterin der Unterabteilung Sportkoordination. Der Kärntner Landesrechnungshof kritisiert, dass diese Gespräche nicht schriftlich dokumentiert wurden. Als Grundlage für die Sportförderung sollte das Land die „Sportstrategie Kärnten 2025“ sobald wie möglich fertigstellen.

Der Landesrechnungshof empfiehlt auch Förderziele zu definieren und zu messen, ob diese Ziele erreicht werden. Dafür müssten Indikatoren festgelegt werden.

„Das Land sollte evaluieren, ob die Sportförderung die geplante Wirkung erzielt, und unter Umständen Fördermaßnahmen anpassen“, sagt Landesrechnungshofdirektor Günter Bauer.

Ein jährlicher Bericht über die Fördertätigkeit sollte gesetzlich vorgesehen werden. 1.029 Förderfälle wickelte die Unterabteilung Sportkoordination 2015 ab. Jeder einzelne musste dabei mindestens 29 Stationen und Transportwege von 16 Kilometern zurücklegen. Denn die Unterabteilung Sportkoordination befindet sich im Sportpark – vier Kilometer von der Landesregierung und anderen Abteilungen entfernt.

„Elf Stationen weniger hätte der Förderprozess, wenn das Land durchgehend die elektronische Aktenführung verwenden würde“, sagt Direktor Bauer und empfiehlt DOMEA, das elektronische Aktenverwaltungssystem des Landes, vermehrt zu nutzen.

Bei niedrigen Förderungen könnte ein vereinfachter Prozess angewendet werden, um die Transportwege und den Verwaltungsaufwand zu verringern. Um sechs Stationen würde sich der Förderprozess verkürzen, wenn der politische Referent bzw. die politische Referentin Fälle mit niedrigen Beiträgen gesammelt in einem Förderplan genehmigen würde. 30 Prozent der Förderfälle überstiegen 500 Euro nicht. Nur ein Viertel lag über 2.000 Euro. Derzeit muss der politische Referent bzw. die politische Referentin jedes Förderansuchen einzeln genehmigen.

Suchten Fördernehmerinnen und Fördernehmer auf der Homepage des Landes nach Antragsformularen, verwiesen sechs von acht Formularen auf nicht vorhandene oder falsche Förderrichtlinien. Diesen Bereich überarbeitete das Land bereits anhand der Kritik des Landesrechnungshofs. Wurde die Förderung genehmigt, bekam die Fördernehmerin bzw. der Fördernehmer gleich zwei Schreiben über die Zusage – eines vom Referenten bzw. von der Referentin und eines von der Unterabteilung. Der Landesrechnungshof empfiehlt daraus eine Mitteilung zu machen.

Die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter rechneten Förderungen ab ohne die Belege zu dokumentieren und archivieren. Deswegen war die Abrechnung nicht nachvollziehbar. Der Landesrechnungshof empfiehlt, die Abrechnung zu dokumentieren sowie Förderungen auf Konformität mit dem EU-Beihilfenrecht zu prüfen, was bisher nicht gemacht wird. Beratung und Prüfung eines Förderfalls sollten jeweils von einer anderen Person durchgeführt werden. Derzeit wird ein Förderfall oft von derselben Person beraten und bearbeitet, die am Ende prüft, ob die Verwendung der Förderung korrekt nachgewiesen wird.

Seit 2015 wickeln die drei Dachverbände Sportförderungen aus Landesmitteln selbst ab. Sie bekommen vom Land einen Betrag, den sie an ihre Vereine vergeben. 470 Förderanträge bearbeiteten die Dachverbände 2016 und übernahmen dadurch 44 Prozent der Sportförderungen. Deswegen empfiehlt der Landesrechnungshof auf eine ausreichende Auslastung der Bediensteten in der Unterabteilung Sportkoordination zu achten.

Das Land sollte auch sicherstellen, dass die Förderungen im Sportstättenbau nicht überschritten werden. Der Maximalbetrag liegt bei 25 Prozent der Gesamtkosten. Sportstätten konnten nun aber sowohl vom Land als auch von Dachverbänden aus Landesmitteln gefördert werden. Der Landesrechnungshof empfiehlt Sportstätten nur über die Unterabteilung Sportkoordination zu fördern.