Landesrechnungshof und Abteilung 3 informierten über Gemeindehaushaltsrecht

veröffentlicht am 23. November 2023

Einleitung

Aktuelles aus dem Gemeindehaushaltsrecht stand am 22. November 2023 im Klagenfurter Konzerthaus auf der Tagesordnung. Der Kärntner Landesrechnungshof führte gemeinsam mit der Landesabteilung 3 – Gemeinden und Katastrophenschutz eine Infoveranstaltung für Gemeindemitarbeiterinnen und Gemeindemitarbeiter durch.

Pressemitteilung

Kooperation, um Gemeinden zu unterstützen

Der Kärntner Landesrechnungshof und die Abteilung 3 als Gemeindeaufsicht sind in ständigem Austausch und arbeiten gemeinsam daran, die Kärntner Gemeinden zu unterstützen. Als Hilfestellung für Finanzverwalterinnen und Finanzverwalter sowie mit dem Thema betraute Personen in den Gemeinden veranstalteten der Landesrechnungshof und die Abteilung 3 ein Seminar zum Gemeindehaushaltsrecht.

Landesrechnungshofdirektor Günter Bauer informierte etwa über Haushaltsrücklagen, Zahlungsmittelreserven und Rückstellungen. Als Leiterin der Prüfung berichtete Vanessa Kummer-Stanz über die Ergebnisse des Berichts „Eröffnungsbilanzen und Rechnungsabschlüsse ausgewählter Gemeinden“. Mit Buchungsbeispielen für die praktische Anwendung in den Gemeinden untermalte der Landesrechnungshof die Theorie.

Jürgen Krenn, Kurt Cottogni, Reinhold Pobaschnig und Maria Krenn von der Abteilung 3 gingen auf die budgetären Rahmenbedingungen (2024), die kommunale Haushaltskonsolidierung, die Liquiditätshilfe für die Kärntner Gemeinden und die Gebührenbremse ein.

Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015

Mit Einführung der neuen Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung stellten das Land und die Gemeinden ihre Buchführung von der Kameralistik auf die Doppik um. Die Kameralistik war eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Die neue Darstellung sieht die doppische Verbuchung in einem Drei-Komponenten-Rechnungswesen vor, bestehend aus Finanzierungsrechnung (Ein- und Auszahlungen), Ergebnisrechnung (Aufwendungen und Erträge) und Vermögensrechnung (Vermögen und Schulden).

Der Wechsel von der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 1997 zur Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015, die auf der Doppik basiert, sorgt etwa für transparentere Rechnungsabschlüsse. Gleichzeitig ist es für Personen, die damit arbeiten, eine große Umstellung.

Informationen



Pressekontakt

Angelika Dobernig

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angelika.dobernig@lrh-ktn.at