Landesrechnungshofdirektor gibt Auskunft im Landtag
veröffentlicht am 19. September 2018
Einleitung
Bei der morgigen Landtagssitzung gibt es eine Premiere: Der Direktor des Kärntner Landesrechnungshofs Günter Bauer könnte im Landtag zu Wort kommen. Allerdings darf er nur auf Antrag zu den Prüfberichten des Landesrechnungshofs sprechen.Pressemitteilung
Die neue Kärntner Landesverfassung, die im April in Kraft getreten ist, hat die Kompetenzen des Landesrechnungshofs ausgeweitet. Unter anderem bekam der Landesrechnungshofdirektor das Recht, im Landtag zu sprechen. Morgen könnte es das erste Mal so weit sein, denn auf der Tagesordnung der Landtagssitzung stehen vier Berichte des Kärntner Landesrechnungshofs.
Auskunft nur auf Antrag
Ob der Landesrechnungshofdirektor tatsächlich zu Wort kommt, hängt allerdings vom Berichterstatter ab, der seine Auskunft beantragen muss. Ein tatsächliches Rederecht wie der oberösterreichische Landesrechnungshofdirektor oder die Präsidentin des Rechnungshofs hat Direktor Bauer somit nicht. Die Leiter anderer Rechnungshöfe in Österreich können auch auf Eigeninitiative sprechen und einen Beitrag zu Diskussionen liefern, wenn Rechnungshofberichte behandelt werden. Im Kärntner Landtag darf der Landesrechnungshofdirektor ausschließlich vor der Generaldebatte zu Wort kommen.
Die Landtagssitzung beginnt morgen, am 20. September, um 9 Uhr. Folgende Prüfberichte des Kärntner Landesrechnungshofs stehen auf der Tagesordnung:
Rechnungsabschluss 2017 des Landes Kärnten
LKH Villach Neustrukturierung Baustufe 1
Landesmuseum Kärnten Sammlungs- und Wissenschaftszentrum
Landesalarm- und Warnzentrale Kärnten Leitstellenverbund 3.0
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