Landesrechnungshof kritisiert: Kärnten hat zu viele Überhanglehrer
veröffentlicht am 26. Jänner 2021
Einleitung
Das Land Kärnten hat österreichweit den zweithöchsten Anteil an Überhanglehrerinnen und -lehrern (prozentual betrachtet) – das sind Lehrpersonen, die über der laut Bundesrichtlinie notwendigen Anzahl liegen. Deswegen muss das Land diese Überhanglehrerinnen und -lehrer selbst finanzieren, obwohl die Kosten für Lehrpersonen eigentlich der Bund trägt. Der Kärntner Landesrechnungshof empfiehlt Bildungszentren zu forcieren und die Personalreserve zu bündeln.Pressemitteilung
Die Landeslehrerinnen und -lehrer finanziert eigentlich der Bund. Das Land Kärnten erstellt jedes Jahr für seinen Bedarf an Lehrpersonen an Pflichtschulen einen Dienstpostenplan nach einer Richtlinie des Bundesministeriums. Die Richtlinie gibt vor, wie viele Lehrpersonen der Bund finanziert – aufgrund der Schüleranzahl und Aspekten wie das zweisprachige Schulwesen und die Sprachförderung. Im vergangenen Schuljahr benötigte Kärnten aber 279,4 Planstellen mehr, als der Bund finanzierte. Für das Land fielen für diese Überhanglehrerinnen und -lehrer Kosten von 10,99 Millionen Euro an.
Dieser sogenannte Planstellenüberhang betrug 7,7 Prozent. Damit hatte Kärnten österreichweit den zweithöchsten Planstellenüberhang nach Vorarlberg. Die anderen Bundesländer hatten vergleichsweise geringe Planstellenüberhänge zwischen 0,3 und 3,4 Prozent. Oberösterreich benötigte sogar um 0,3 Prozent weniger Planstellen als vom Bund finanziert. Der Kärntner Landesrechnungshof sieht in Kärnten Verbesserungsbedarf vor allem bei den Schulstandorten und der Personalreserve.
Personalreserve bündeln
Lehrpersonen werden an Schulen meistens Vollzeit angestellt, obwohl es oft zu wenig Stunden für sie gibt. Die freigebliebenen Stunden der Lehrpersonen sind Personalreserve, zum Beispiel für Vertretungen. Im vergangenen Schuljahr gab es in Kärnten 1.192 Personalreservestunden, was 55 Vollzeit-Planstellen entspricht. 46 Prozent der Personalreservestunden waren auf 769 Lehrpersonen aufgeteilt, von denen 591 Lehrpersonen maximal fünf Wochenstunden hatten. Das kommt einer Arbeitszeitverkürzung gleich und erhöht den Bedarf an Lehrpersonen.
„Personalreservestunden sind zu bündeln – das stellte die Bildungsdirektion im Personaleinsatzerlass für das Schuljahr 2020/21 klar. Wir empfehlen diese Leitlinien einzuhalten. Dadurch könnte man den Bedarf an Lehrpersonen senken“, sagt Landesrechnungshofdirektor Günter Bauer.
Vertretungsstunden nutzen
Eine Landeslehrerin bzw. ein Landeslehrer hat laut Gesetz 20 oder 24 Vertretungsstunden pro Schuljahr zu leisten. Rechnet man alle Vertretungsstunden zusammen, die Landeslehrer in Kärnten im Schuljahr 2015/16 nicht geleistet haben, ergibt das die Stunden von 78 Vollzeit-Planstellen eines gesamten Schuljahres. Der Landesrechnungshof kritisierte bereits in seinem Bericht aus dem Jahr 2017, dass das Land viele Vertretungsstunden nicht nutzte. Das Land reagierte und wies im Personaleinsatzerlass für das Schuljahr 2019/20 ausdrücklich darauf hin, dass die Vertretungsverpflichtung Teil der Dienstpflicht ist. Schulen könnten erst nach dem Ausschöpfen dieser Stunden eine Personalreserve über die Bildungsdirektion anfordern.
Bildungszentren
Obwohl das Land in den letzten vier Jahren elf Volksschulstandorte in andere integrieren konnte, steigerte sich die durchschnittliche Schülerzahl pro Volksschule in den letzten fünf Jahren nur um 1,7 Prozent. Der Landesrechnungshof empfiehlt in Gemeinden, die mehrere Volksschulen mit geringen Schülerzahlen haben, die Schulen unter bestimmten Voraussetzungen zu Bildungszentren zusammenzulegen.
„Durch Bildungszentren profitieren die Schülerinnen und Schüler vor allem im ländlichen Raum von einer besseren Infrastruktur. Man kann neben der Schule auch Vorschule, Kindergarten, Musikschule und Nachmittagsbetreuung an einem Standort unterbringen und Synergien nutzen“, sagt Direktor Bauer.
Gleichzeitig kann das Land den Einsatz der Lehrerinnen und Lehrer optimieren.
Um die Standorte der Pflichtschulen zu optimieren, beschloss das Land im Jahr 2015 ein Entwicklungskonzept. Das Konzept wurde für die Jahre 2015 bis 2018 beschlossen. Für die Jahre 2018 bis 2023 sollte ein Nachfolgekonzept entwickelt werden. Das Land konnte dem Landesrechnungshof das fertige Konzept jedoch noch nicht vorlegen. Der Landesrechnungshof empfiehlt das Entwicklungskonzept für die Jahre 2018 bis 2023 rasch fertigzustellen.
Follow-up
Bei einem Follow-up überprüft der Landesrechnungshof einen Bereich ein zweites Mal. Dabei achtet er vor allem darauf, ob seine Empfehlungen aus der ersten Überprüfung umgesetzt wurden. Im Nachfrageverfahren hinterfragt der Landesrechnungshof jedes Jahr den Umsetzungsstand all seiner Empfehlungen eines Jahres. Um einen Bereich im Detail zu überprüfen, führt er ein Follow-up durch.
Die allgemeinbildenden Pflichtschulen hat der Landesrechnungshof im Jahr 2017 das erste Mal überprüft. 22 Empfehlungen hatten das Land und die Bildungsdirektion Kärnten umzusetzen. Zum Zeitpunkt des Follow-ups hatten sie eine Empfehlung umgesetzt und mit der Umsetzung von 17 Empfehlungen begonnen. Insgesamt wollen das Land und die Bildungsdirektion alle außer einer Empfehlung umsetzen. Für 14 Empfehlungen planen sie jedoch nur eine teilweise Umsetzung.
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