Geprüfte Stellen wollen 90 Prozent der Empfehlungen des Landesrechnungshofs umsetzen

veröffentlicht am 13. Juli 2021

Einleitung

Die Verbesserungsvorschläge des Kärntner Landesrechnungshofs werden gut aufgegriffen. Die geprüften Stellen wollen insgesamt 90 Prozent der Empfehlungen umsetzen, die Hälfte der Empfehlungen wurden bereits umgesetzt. Das ergab das Nachfrageverfahren des Landesrechnungshofs, bei dem die Prüferinnen und Prüfer hinterfragt haben, inwiefern die geprüften Stellen ihre Empfehlungen umgesetzt haben.

Pressemitteilung

Im aktuellen Nachfrageverfahren analysiert der Landesrechnungshof den Umsetzungsstand von 606 Empfehlungen, die er im Jahr 2019 in insgesamt zehn Berichten ausgesprochen hat. Die Empfehlungen gingen neben der Landesregierung auch an den Kärntner Ausgleichszahlungs-Fonds, die Kärntner Beteiligungsverwaltung, die Kärntner Betriebsansiedlungs- und Beteiligungsgesellschaft, das Kärntner Landesmuseum, den Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds, die Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee sowie die KABEG (Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft).

„Verglichen mit dem Vorjahr, haben wir heuer rund doppelt so viele Empfehlungen nachgefragt. Das liegt unter anderem daran, dass wir seit 2019 auch Gemeinden unter 10.000 Einwohnern überprüfen können“, sagt Landesrechnungshofdirektor Günter Bauer.

So wurden im Jahr 2019 erstmals zwölf Gemeinden unter die Lupe genommen. Der LRH fragte nun nach, welche Umsetzung die geprüften Stellen planten und wie weit die Empfehlungen bereits umgesetzt wurden.

„Mit dem Nachfrageverfahren unterstützen wir die Kärntner Landesregierung bei ihrer Verpflichtung dem Landtag über den Umsetzungsstand der Empfehlungen zu berichten“, sagt Direktor Bauer.

547 Empfehlungen (90 Prozent) wollen die geprüften Stellen umsetzen. 296 Empfehlungen (49 Prozent) davon sind bereits vollständig und 86 Empfehlungen (14 Prozent) teilweise umgesetzt.

„Dass die geprüften Stellen rund 90 Prozent der Empfehlungen des Landesrechnungshofs umsetzen wollen, ist ein Beweis für die ausgezeichnete Arbeit meines Teams. Ich freue mich, dass wir dadurch Kärnten verbessern“, sagt Direktor Bauer.

Verbesserungen im Bereich Nachhaltigkeit

Durch die Empfehlungen des Landesrechnungshofs konnten einige Verbesserungen im Bereich Nachhaltigkeit erzielt werden.

„Im Jahr 2019 haben wir die Abfallentsorgung in zwölf Gemeinden überprüft. Die ausgesprochenen Empfehlungen sollen aber nicht nur für die zwölf geprüften, sondern für alle 132 Gemeinden als Richtlinie dienen“, sagt Direktor Bauer.

Die Gemeinde Globasnitz hat beispielsweise auf Empfehlung des Landesrechnungshofs eine Abgabestelle für Gerätealtbatterien und -akkus eingerichtet. Maria Rain führt nun wie gesetzlich vorgesehen zweimal pro Jahr eine Problemstoffsammlung durch und die Gemeinde Krumpendorf möchte zukünftig biogene Abfälle wie Grasschnitt, Laub und andere pflanzliche Abfälle getrennt sammeln.

„Das Thema Nachhaltigkeit ist uns ein großes Anliegen. Wir möchten zukünftig verstärkt Prüfungen zu diesem Thema durchführen“, sagt Direktor Bauer.

Stärkung der Internen Kontrolle

Der Landesrechnungshof hat auch zahlreiche Empfehlungen ausgesprochen, um das Interne Kontrollsystem in der Finanzgebarung des Landes Kärnten zu verbessern. Davon hat das Land beispielsweise die Empfehlung des Landesrechnungshofs aufgegriffen, für wichtige und risikoreiche Prozesse eine Risikoanalyse nach anerkannten Standards durchzuführen. Zudem möchte das Land vermehrt automatisierte Prozesse schaffen und Zugriffsrechte auf ein notwendiges Maß beschränken, um Manipulationsmöglichkeiten zu reduzieren und so das Interne Kontrollsystem zu stärken.

Offene Empfehlungen

Obwohl das Land die meisten Empfehlungen des Landesrechnungshofs umsetzen will, bleibt Verbesserungspotential ungenutzt. Denn 59 der 606 nachgefragten Empfehlungen (9,8 Prozent) des Landesrechnungshofs aus dem Jahr 2019 planen die geprüften Stellen nicht umzusetzen. Im Bereich der Krankenanstalten hatte der Landesrechnungshof beispielsweise empfohlen, das System der Gemeindeumlagedarlehen abzuschaffen. Seit 2001 zahlen die Gemeinden ihren 30-prozentigen Beitrag zum Betriebsabgang der KABEG nicht mehr direkt, sondern die KABEG nimmt Fremdmittel dafür auf – sogenannte Gemeindeumlagedarlehen. Aus Sicht des Landesrechnungshofs sollte die KABEG den Gemeindeanteil aber nicht mehr über Fremdmittel finanzieren, sondern durch direkte Zahlungen der Gemeinden. Dadurch würden die Kosten für die Zinsen wegfallen, die von 2001 bis 2018 insgesamt 224 Millionen Euro betrugen.