Landesrechnungshof empfiehlt, ausreichend Kapazitäten im Bereich der mobilen Pflege zu schaffen

veröffentlicht am 27. November 2024

Einleitung

„Ambulant vor stationär“ – dieser Grundsatz für den Pflegebereich ist sowohl in politischen Programmen als auch in Gesetzen des Landes Kärnten niedergeschrieben. Ziel ist es, dass Pflegebedürftige so lange wie möglich in ihrem eigenen Zuhause bleiben können. Die mobilen Dienste ermöglichen die Pflege und Betreuung pflegebedürftiger Personen zu Hause.

Pressemitteilung

Versorgungssicherheit in der mobilen Pflege sicherstellen

Für die Leistungserbringung der mobilen Pflege- und Betreuungsdienste sind vom Land Kärnten 18 Anbieter beauftragt, zwischen denen die Pflegebedürftigen frei wählen können. Die beiden größten Anbieter haben 65 Prozent aller Einsatzstunden im Jahr 2023 geleistet und sind in allen zehn Bezirken des Landes tätig. Alle Anbieter erbringen knapp eine Million Einsatzstunden pro Jahr. Der Bedarfs- und Entwicklungsplan für Pflege – Kärnten 2030 (BEP) beinhaltet die Gesamtheit aller Pflege- und Betreuungsdienstleistungsformen und hat eine wohnortnahe und möglichst bedarfsgerechte Versorgung von pflegebedürftigen Personen zum Ziel. Für die mobilen Dienste sieht der BEP bis 2030 eine notwendige Erhöhung auf rund 1,24 Millionen Einsatzstunden vor.

„Dieses Ziel ist kaum zu erreichen, da die meisten Anbieter voll ausgelastet sind. Darüber hinaus gibt es einen Mangel an Pflege- und Betreuungspersonal“, sagt Landesrechnungshof-Direktor Günter Bauer.

Der Landesrechnungshof empfiehlt, die im Regierungsprogramm vorgesehene Ausbildungsoffensive und die Rekrutierung von Pflege- und Betreuungspersonal rasch umzusetzen, um die Versorgungssicherheit in der mobilen Pflege sicherzustellen.

Konzept zur Qualitätssicherung

Die Anbieter der mobilen Pflege- und Betreuungsdienste unterliegen der Fachaufsicht der Kärntner Landesregierung. Das Land hat laut Angaben der Abteilung 5 – Gesundheit und Pflege bereits ein Konzept zur Qualitätssicherung und -entwicklung der Pflege- und Betreuungsdienste ausgearbeitet, zum Zeitpunkt der Überprüfung jedoch noch nicht mit der Umsetzung begonnen. Der Landesrechnungshof empfiehlt, laufend stichprobenartige Überprüfungen durchzuführen und die Ergebnisse zu dokumentieren. Darüber hinaus sollte rasch eine Befragung der Klienten durchgeführt werden, um die Zufriedenheit mit den Leistungen der Anbieter zu evaluieren. Die Anbieter der mobilen Dienste sind dazu verpflichtet, ihre Leistungen in einem digitalen Zeit- und Leistungserfassungssystem zu erfassen. Im Zuge seiner Überprüfung hat der Landesrechnungshof festgestellt, dass das Land die Daten weder regelmäßig überprüft noch Analysen oder Vergleiche anstellt.

„Das Land sollte ein begleitendes Controlling einrichten und die zu Grunde liegenden Daten einer umfassenden Prüfung unterziehen, um Auffälligkeiten offenzulegen und eine ordnungsgemäße Abrechnung sicherzustellen“, sagt Bauer.

Abrechnung der mobilen Pflege

Die mobile Pflege wird vom Land, den Gemeinden und den Selbstbehalten der Pflegebedürftigen finanziert. Vor dem Jahr 2021 bekamen die Anbieter einen Fixbetrag vom Land plus einen einkommsensabhängigen Selbstbehalt vom Pflegebedürftigen. Somit waren für die Anbieter Pflegebedürftige mit hohem Einkommen attraktiver. Der Landesrechnungshof empfahl in einer vorangegangenen Prüfung aus dem Jahr 2017, die Abrechnungssystematik zu ändern. Ab 2021 stellte das Land die Abrechnung um und berücksichtigt seitdem die unterschiedliche Höhe der Klientenselbstbehalte bei der Verrechnung mit den Anbietern.

Bei der medizinischen Hauskrankenpflege, die aktuell durch das Land, die Gemeinden und über Strukturmittel des Kärntner Gesundheitsfonds finanziert wird, empfiehlt der Landesrechnungshof dem Land wie auch schon im Jahr 2017, von den Sozialversicherungsträgern die gesetzeskonforme Kostenübernahme für medizinische Leistung einzufordern.

Mobile Dienste weiter ausbauen

Rund 46,9 Millionen Euro wendete das Land im Jahr 2023 für die mobile Pflege auf, das entspricht einem Anteil von rund 27% der gesamten Pflegeaufwendungen. Um den stationären Pflegebereich, auf den rund 69% entfallen sind, weiter zu entlasten und Pflegeaufwendungen in seiner Gesamtheit zu senken, sollte das Land das Angebot der mobilen Dienste weiter forcieren.

„Das Land sollte die Versorgungssicherheit im Bereich der mobilen Dienste im Hinblick auf die demografische Entwicklung und den damit verbundenen steigenden Pflegebedarf sicherstellen. Es sollten ausreichend Kapazitäten im Bereich der mobilen Dienste geschaffen werden“, sagt Günter Bauer. „Um eine Kapazitätsausweitung zu erreichen, sollte das Land konkrete Maßnahmen unter Einbeziehung sämtlicher Pflegeformen definieren.“