Mehr Kompetenzen für den Landesrechnungshof

veröffentlicht am 11. April 2018

Einleitung

Der Kärntner Landesrechnungshof darf nun auch Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern überprüfen. Seine Prüfberichte werden rascher veröffentlicht und der Landesrechnungshofdirektor kommt im Landtag zu Wort.

Pressemitteilung

In Kärnten beginnt morgen die 32. Gesetzgebungsperiode mit der ersten Landtagssitzung, in der die neue Landesregierung und der Landtag gebildet werden. Damit tritt die neue Kärntner Landesverfassung in Kraft, die der Landtag am 1. Juni 2017 beschlossen hat. Diese Reform weitet unter anderem die Kompetenzen des Kärntner Landesrechnungshofs aus.

Nun darf der Landesrechnungshof auch die 124 Kärntner Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern überprüfen.

„Unser Prüffokus liegt, wie in allen Bereichen, auf Gemeinden, bei denen wir großes Einsparungspotential vermuten“, sagt Landesrechnungshofdirektor Günter Bauer.

Er plant mit seinem Team vier Gemeinden pro Jahr zu überprüfen.

Durch die Verfassungsreform darf der Landesrechnungshof auch seine Prüfberichte bereits eine Woche nach Übermittlung an den Kontrollausschuss veröffentlichen. Bis jetzt mussten die Prüfberichte zuerst im Kontrollausschuss behandelt und beschlossen werden, bevor sie öffentlich waren.

„Nun können wir die Bürgerinnen und Bürger viel zeitnaher über unsere Prüfergebnisse informieren“, sagt Direktor Bauer.

Der Landesrechnungshof veröffentlicht die Prüfberichte auf seiner Homepage.

Der Direktor des Kärntner Landesrechnungshofs kann bei zukünftigen Landtagssitzungen zu Prüfberichten sprechen. Seine Auskunft muss von einem Landtagsmitglied beantragt werden und findet vor der Generaldebatte statt.